Offener Brief/PresseInfo zum Grundstücksübertragungsvertrag vom 21.04.2014

Eifelzeitung Datum

Sitzungsvorlage Ausschusss. J/K/Sport
v. 20.04.05
 Mail-Verkehr Sportanlagennutzung 2007

TV Bericht vom 09.05.2005
TV Bericht vom  23.06.2011
TV Bericht vom 02.04.2014
Eifelzeitung vom 02.04.2014
Wochenspiegel KW 15

Antrag/Vorschlag der WG Möller
zum Thema (Nutzung und Finanzierung)
aus formalen! Gründen nicht angenommen

Bebauungsplan "Leutersfeld/ Albertinum" Textliche Festsetzungen 15.04.2005

 Vertragsentwurf  (Herbst 2013)
Grundstücksübertragungsvertrag
Sportanlage Albertinum
 

 Sportanlage ``Albertinum`` - Vereinbarung
mit dem Landkreis Daun am 22.06.2005
§ 82 Schulgesetz

B. May und die
 “Stadtvilla am Albertinumpark”

So werden die Interessen der
Gerolsteiner Bürgerschaft
durch
B. May und Stadtrat vertreten.

Bauleitpl. der Stadt
Bebauungsplan  Albertinum

HJST von Beschlussfassung
am 17.02.05 ausgeschlossen

zwei Luftbilder
Textliche Festsetzung und Realität

 

Rumpel_May

PresseInfo/Leserbrief  (21.04.2014)

      • Von:                                Hans-Joachim Stief [hans@stief-gerolstein.de]
      • Gesendet:                       Montag, 21. April 2014 11:38
      • An:                                  'Mario Hübner'; 'Eifelzeitung'; TV-Leserbriefredaktion (N.                                                             Ebner@volksfreund.de); 'l.ross@volksfreund.de'
      • Cc:                                   Alfred Cornesse; 'Bernd May'; Egon Schommers; G. Möller; Georg Linnerth ; 'gerolsteiner.brunnen@gerolsteiner.com'; 'Gewerbeverein'; Gregor Schwindling; Gudrun Will; 'Hans Nieder'; Heidi Wirtz; 'Helmut Hauth'; 'Herbert Lames'; Josef Bach (josef.bach@hotmail.de); K. - H. Elsen; 'Klaus Sohns'; 'Kommunalaufsicht'; Landrat HP Thiel; 'Lodde Horst'; Manfred Rinderer; Markus Hetzius; Matthias Pauly  ; 'Monika Neumann'; 'Müller Albert'; 'oliver. bartling'; Oswald Weber; Peter Leuwer; RA K. Schildgen; 'Sabine Martinetz'; 'Schnieder Gordon'; 'Steen.'; 'stefanie.lotz@mulewf.rlp.de'; 'stief@hjst.net'; 'Uschi Ackermann'; Uwe Schneider; 'Volker Simon'; 'Werner Dr. Schwind'; Worm Barbara (b.worm@gruene-vulkaneifel.de); 'klaus.jansen@gerolstein.de'; Diederichs (Uli.Diederichs@Vulkaneifel.de); 'Dunkel, Irmgard'; 'Kommunalaufsicht'
      • Betreff:                           Informationen (5) zum kommunalpolitischen Geschehen;
                                                Hier:  
         Grundstücksübertragungsvertrag
      • Anlagen:                         EAZ vom 02 04 2014 Albertinum Übertragung.pdf; TV vom 02 04 2014 Albertinum Übertragung.pdf; Grundstücksübertragungsvertrag plus.jpg; Screenshot ImmoMay.jpg

 

Hans-Joachim Stief                                         Albertinumweg  2,  54568  Gerolstein

                                                                                    21.04.2014

 An die Redaktionen
von
Trierischer Volksfreund und Eifelzeitung
nachrichtlich unter
CC     an KommunalpolitikerInnen des Gerolsteiner Landes und unter
BCC   an interessierte BürgerInnen des Gerolsteiner Landes
www.hjst.net

Informationen (5) zum kommunalpolitischen Geschehen vor der Kommunalwahl
hier:   Grundstücksübertragungsvertrag (Sportgelände Albertinum)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein letzter  Leserbrief   (Presse - Info Gerolstein vom 07.02.2014 zur
„Gemeinsame Resolution des Verbandsgemeinderats der Verbandsgemeinde Gerolstein gegen die Planung und Genehmigung von agrarindustrieller

Landwirtschaft im Gerolsteiner Land“ wurde leider weder vom TV noch von der EAZ abgedruckt. Beide Redaktionen wollen ihre Leser offensichtlich nicht  mit zum Teil  haarsträubenden Tatsachen konfrontieren und unnötige Turbulenzen in den Wahlkampf bringen, obwohl  die genannten Fakten in allen Details belegt, nachweisbar und für die lokalen Leser mit Sicherheit informativ gewesen wären.

In bemerkenswerter Einigkeit und fast wie gleichgeschaltet haben  nun Ihre Redaktionen am 02.04.2014 einen Artikel über eine Lachgesichter klGrundstücksübertragung zwischen der Stadt Gerolstein und dem LK Vulkaneifel incl. eines Fotos veröffentlicht, das endlich einmal Zuversicht und überschäumenden Optimismus ausstrahlt.

Der Leser wird sozusagen virtuell zu „einer kleinen Feierstunde“ eingeladen und so mit der Politik versöhnt.Den Redaktionen ist es sogar gelungen, den Informationsgehalt des Textes in der Relation zum Fotos so zu minimieren, dass die Dominanz der Gutelaunelachgesichter auf keinen Fall getrübt wird.

Leider sieht die Realität ganz anders aus und entlarvt Foto und Text als billige Wahlkampfpräsentation und als Versuch, die Gerolsteiner Wahlbürgerschaft zu verdummen.

 

Leserbrief

zu dem Artikel in Ihrer Zeitung vom 02.04.2014, bild- und textgleich erschienen in TV und Eifelzeitung:
„Stadt Gerolstein überträgt Sportplatzgelände an den Landkreis Vulkaneifel“ 

Im Jahr 2005 erwarb die Stadt Gerolstein das Sportgelände des  Albertinum (ca. 8000 m2 ) für 250.000 Euro.  Niederschrift Bauausschuss vom 22.06.2005 (Auszug):

„Nach § 82 des Schulgesetzes haben die Schulsitzgemeinden die für schulische Zwecke erforderlichen Grundstücke dem Schulträger unentgeltlich zu Eigentum zu übertragen und damit zusammenhängende Kosten sowie die Kosten der Erschließung zu übernehmen. 
Damit soll der Standortvorteil der Schulsitzgemeinde in schulischer, kultureller und wirtschaftlicher Sicht abgeschöpft werden.“
„Der Stadtrat hat in der Sitzung am 02. Juni 2005 einstimmig den Kauf der Sportanlage „Albertinum“ beschlossen. Nach dem Wortlaut des Gesetzes wäre die Stadt verpflichtet, das Gelände dem Landkreis kostenlos zu übereignen.“
Für alle Ausschuss- und Ratsmitglieder war es beim Kauf des mitten in der Stadt gelegenen Geländes für eine viertel Million Euro selbstverständlich, dass in Verhandlungen mit dem Kreis die städtischen Interessen angemessen zu berücksichtigen seien:

„Vereinbarung 
zwischen dem Landkreis Daun, vertreten durch Herrn KV-Direktor Diederichs,
und der Stadt Gerolstein, vertreten durch Herrn Stadtbürgermeister Schwartz.
Die Stadt Gerolstein gewährt dem Landkreis Daun am städtischen „Albertinum“-Sportgelände ein kostenloses Nutzungsrecht für schulische Zwecke, wobei sich die Stadt außerhalb der schulischen Nutzungszeiten ein Mitbenutzungsrecht vorbehält.“

Diese Vereinbarung war u. A. auch zwingend notwendig, wurde doch  der schon in 2004 beschlossene und im Investitionsplan 2005 eingestellte Bau des Kinderspielplatzes vor dem Gymnasium nicht umgesetzt, weil man durch den Kauf des Sportgeländes  die Möglichkeit sah, diese Flächen auch den Gerolsteiner Kindern, Jugendlichen und Sportvereinen als Spielplatz, Bolzplatz und Trainingsplatz anzubieten.

Von diesen essentiellen, im Nutzungsvertrag festgeschriebenen Bedingungen ist nunmehr in dem von den frohgemuten Vertragspartnern gefeierten Grundstückübertragungsvertrag keine Rede mehr, im Gegenteil:

„ § 3  Keine Gegenleistungen“

„Der Erwerber hat keinerlei Gegenleistungen an den Übergeber zu erbringen. Nutzungsrechte werden nicht vorbehalten, gegenseitige Dienstbarkeiten ebenfalls nicht vorbehalten.“

Im Klartext: Für einen unbestimmten Zeitraum darf ein 8.000 m2 großes, für 250.000 € von der Stadt gekauftes Grundstück mitten in Gerolstein von Bürgern jeden Alters nicht mehr betreten werden.

Stellt sich die Frage, ob hier die Rechtfertigung für eine „kleine Feierstunde“ gegeben ist, und  warum der auf dem Foto so zufrieden strahlende Stadtbürgermeister und Immobilienhändler May einen solchen Vertrag gegen die Interessen der Stadt abgeschlossen hat.
Herr May bietet auf seiner Internetsite in einem Exposé direkt oberhalb des Sportplatzes noch zu bauende Wohnungen in einer „Stadtvilla Albertinumpark“ an (s. Anlage). Den blumigen Beschreibungsdetails kann er nun hinzufügen:
…  „nachmittags  und abends absolute Ruhe, kein Kindergeschrei, kein Bolzplatzgebrüll“.

M. E.  ist hier ein Eigeninteresse B. Mays offensichtlich.
Wegen dieses Interessenkonflikts hätte Immobilienmakler May diesen Vertrag nicht verhandeln und gegen die oben beschriebenen Interessen der Stadt abschließen dürfen.
Dabei hatte May im Zusammenhang mit der Kommunalaufsichtsuntersuchung 2011 (TV vom 23.06.2011) dem Rat noch vollmundig versprochen :
„May kündigte daraufhin an, dass er künftig "bei Immobiliengeschäften der Stadt besonderes Fingerspitzengefühl an den Tag legen" werde. Wenn er dabei in seiner Funktion als Makler betroffen sei, "werde ich diese Sachen mit Sicherheit nicht als Stadtbürgermeister behandeln"
Vor der Kommunalwahl sind Verwaltung, langjährige Beigeordnete und Mandatsträger aufgefordert, vor dem Wahlvolk ihr Versagen zu verantworten, das peinliche Desaster zu erklären und vor der Wahl eventuelle Korrekturmöglichkeiten zu entwickeln.

Übrigens:
2005 wurde ich als Mitglied des Stadtrates und Bauausschusses von allen Beratungen und Beschlussfassungen in Sachen Albertinum ausgeschlossen. Wegen meiner Adresse „Albertinumweg 2“ wurde ich als befangen eingestuft.

Weitere Verflechtungen, Peinlichkeiten und Abhängigkeiten auch für diesen Sachverhalt werde ich mit den entsprechenden Links auf meiner Website www.hjst.net publizieren.

NIEDERSCHRIFT über die Sitzung des Bauausschusses des Stadtrates am
26.01.2005      (Auszug)

3.2. Kinderspielplatz „Gymnasialstraße“

Im Investitionsprogramm 2005 sind für Maßnahmen an Kinderspielplätzen in der Stadt und im Stadtteil Müllenborn 20.000 € vorgesehen. Der Bauausschuss hat die Herstellung eines Kinderspielplatzes im Bereich Auberg/Zum Sandborn sowie am Gymnasium beschlossen.

Beschluss:

Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Konzeption für diese Spielplätze zu erstellen und dem Bauausschuss zur Entscheidung wieder vorzulegen. Der Standort Gymnasialstraße soll nochmals überdacht werden.

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

Kommentar (hjst):

Als Standort für den Kinderspielplatz Gymnasialstraße war der kleine Park unterhalb des Gymnasiums vorgesehen.

Nach Vorschlag der WG Möller wurde davon Abstand genommen, weil das neu erworbene Albertinumareal genug Möglichkeiten zur Einrichtung eines Bedarfs-gerechten Kinderspielplatzes bieten würde.

Nach dem abgeschlossenen „Grundstücksübertragungsvertrag“  werden im § 3  jede Gegenleistung, Nutzungsrechte und Dienstbarkeiten  ausgeschlossen.

Das heißt im Klartext:
Eine Freizeitnutzung des riesigen Areals ist zukünftig ausgeschlossen, ebenso die Nutzung durch Sportvereine, die Nutzung als Bolzplatz für Kinder und Jugendliche oder die Einrichtung eines Kinderspielplatzes.

 

May Stadtvilla screenshot 13 04 14

 

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Sonntag, 13.04.2014

Stadt Gerolstein überträgt Sportplatzgelände am St. Matthias-Gymnasium in Gerolstein auf den Landkreis Vulkaneifel

Vor einigen Tagen wurde das Sportplatzgelände „Albertinum“ am St-Matthias-Gymnasium in Gerolstein in einer kleinen Feierstunde von der Stadt Gerolstein auf den Landkreis Vulkaneifel übertragen.

Lachgesichter klVor einigen Tagen wurde das Sportplatzgelände „Albertinum“ am St-Matthias-Gymnasium in Gerolstein in einer kleinen Feierstunde von der Stadt Gerolstein auf den Landkreis Vulkaneifel übertragen.
Der Landkreis als Schulträger hat bereits im Jahr 2013 verschiedene Reparatur- und Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt, um einen effizienten und gefahrlosen Sportunterricht durchführen zu können. Für das Jahr 2014 ist die Erneuerung des Laufbahnbelages vorgesehen.
Landrat Heinz-Peter Thiel bedankte sich bei Stadtbürgermeister May für die gute Zusammenarbeit im Rahmen der Vertragsgestaltungen bei der Grundstücksübergabe, ebenso wie bei den anwesenden Vetreterinnen und Vetretern des Elternbeirates des St-Matthias- Gymnasiums, bei der Schulleitung, vetreten durch den stellvertrenden Schulleiter Alfred Simon und natürlich bei Hausmeister Klaus Dahmen, der für die Instandhaltung des Sportplatzes sorgt.

Der Landkreis als Schulträger hat bereits im Jahr 2013 verschiedene Reparatur- und Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt, um einen effizienten und gefahrlosen Sportunterricht durchführen zu können. Für das Jahr 2014 ist die Erneuerung des Laufbahnbelages vorgesehen.

Landrat Heinz-Peter Thiel bedankte sich bei Stadtbürgermeister May für die gute Zusammenarbeit im Rahmen der Vertragsgestaltungen bei der Grundstücksübergabe, ebenso wie bei den anwesenden Vetreterinnen und Vetretern des Elternbeirates des St-Matthias- Gymnasiums, bei der Schulleitung, vetreten durch den stellvertrenden Schulleiter Alfred Simon und natürlich bei Hausmeister Klaus Dahmen, der für die Instandhaltung des Sportplatzes sorgt.

Trierischer Volksfreund vom 02.04.2014

Datum: 01. April 2014 | Intrinet
Ort: Gerolstein

Stadt Gerolstein überträgt Sportplatzgelände an den Landkreis Vulkaneifel

Vor einigen Tagen ist das Sportplatzgelände "Albertinum" am St.-Matthias-Gymnasium in Gerolstein in einer kleinen Feierstunde von der Stadt Gerolstein an den Landkreis Vulkaneifel übertragen worden.

Lachgesichter klDer Landkreis als Schulträger hat bereits im Jahr 2013 verschiedene Reparatur- und Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt, um einen effizienten und gefahrlosen Sportunterricht durchführen zu können. Für das Jahr 2014 ist die Erneuerung des Laufbahnbelages vorgesehen.
Landrat Heinz-Peter Thiel bedankte sich bei Stadtbürgermeister May für die gute Zusammenarbeit im Rahmen der Vertragsgestaltungen bei der Grundstücksübergabe ebenso wie bei den Vetretern des Elternbeirates des St-Matthias- Gymnasiums, bei der Schulleitung, vertreten durch den stellvertretenden Schulleiter Alfred Simon, und bei Hausmeister Klaus Dahmen, der für die Instandhaltung des Sportplatzes sorgt.
Auf dem Bild zu sehen sind (von links) Bruno Willems von der Kreisverwaltung Vulkaneifel, der stellvertretende Schulleiter Alfred Simon, Schulelternsprecher Nikolaus Beckermann, Landrat Heinz-Peter Thiel, Stadtbürgermeister Bernd May, Monika Streicher, stellvertretende Vorsitzende im Schulelternbeirat und Martina Bär-van-Honk, Mitglied im Schulelternbeirat. (red)/Foto: privat

 

 

NIEDERSCHRIFT (Auszug)
über die Sitzung des Bauausschusses des Stadtrates am  22.06.2005

12.2 Sportanlage ``Albertinum`` - Vereinbarung mit dem Landkreis Daun

Die Sportanlage „Albertinum“ wird seit Jahren vom St. Matthias Gymnasium genutzt. Eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Kreis und dem Bistum als Eigentümer bestand nicht.

Nachdem das Bistum den Verkauf des gesamten Albertinumgeländes angedeutet hat, ist die

Schulleitung und der Schulträger schon 2002 an die Stadt herangetreten und hat um Kauf des Geländes und zur Verfügungstellung für schulische Zwecke gebeten.

In einem Gespräch mit der Schulleitung am 9. Mai 2005 wurde noch einmal auf die Notwendigkeit der Nutzung dieser Sportanlage durch die Schule hingewiesen. Bei über 800 Schülerinnen und Schülern werden mind. 80 Wochenstunden für den Sportunterricht benötigt. Davon können maximal 30 Wochenstunden in der Einfeld-Sporthalle am Gymnasium abgedeckt werden. Es fehlen also mindestens 50 Sportstunden wöchentlich. Wegen der Entfernung sind das Schwimmbad und die zentrale Sportanlage der Stadt nur bedingt nutzbar.

Nach § 82 des Schulgesetzes

haben die Schulsitzgemeinden die für schulische Zwecke erforderlichen Grundstücke dem Schulträger unentgeltlich zu Eigentum zu übertragen und damit zusammenhängende Kosten sowie die Kosten der Erschließung zu übernehmen. 

Damit soll der Standortvorteil der Schulsitzgemeinde in schulischer, kultureller und wirtschaftlicher Sicht abgeschöpft werden.

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 02. Juni 2005 einstimmig den Kauf der Sportanlage „Albertinum“ beschlossen. Nach dem Wortlaut des Gesetzes wäre die Stadt verpflichtet, das Gelände dem Landkreis kostenlos zu übereignen.

In einem Gespräch mit der Kreisverwaltung am 20. Mai 2005 wurde Übereinstimmung erzielt, dass die Stadt das Gelände im Eigentum behält, der Schule aber ein kostenloses Nutzungsrecht für schulische Zwecke gewährt wird.

Außerhalb der schulischen Nutzung steht das Gelände der Stadt für den vereinsgebundenen Sport zur Verfügung.

Im Gegenzug erhält die Stadt die kostenlose Nutzungsmöglichkeit der Umkleide- und Duschräume in der angrenzenden Schulsporthalle des Gymnasiums. 

Die Einzelheiten der mit dem Landkreis abzuschließenden Vereinbarung über die gegenseitigen Benutzungsrechte sind nachstehend abgedruckt.

Vereinbarung
zwischen dem

Landkreis Daun, vertreten durch Herrn KV-Direktor Diederichs,
und der

Stadt Gerolstein, vertreten durch Herrn Stadtbürgermeister Schwartz.

1) Die Stadt Gerolstein gewährt dem Landkreis Daun am städtischen „Albertinum“-Sportgelände ein kostenloses Nutzungsrecht für schulische Zwecke, wobei sich die Stadt außerhalb der schulischen Nutzungszeiten ein Mitbenutzungsrecht vorbehält.

2) Im Gegenzug räumt der Landkreis der Stadt die kostenlose Nutzungsmöglichkeit der Umkleide- und Duschräume in der Sporthalle des St.-Matthias-Gymnasiums (SMG) ein.

3) Dem Landkreis obliegen die Verkehrssicherungspflicht und die laufende Unterhaltung des Geländes, wobei die Stadt zweimal jährlich eine große Platzpflege mit den ihr zur Verfügung stehenden Pflegegeräten übernimmt.

4) Steuern, Abgaben pp., tragen die Stadt und der Landkreis zu je ½.

Zuvor wird eine erstmalige Grundpflege der Anlage von der Stadt mit Unterstützung des Hausmeisters des SMG durchgeführt.

Sollten zu einem späteren Zeitpunkt größere Unterhaltungsarbeiten nötig werden, stimmen Stadt und Landkreis die Maßnahmen im Vorfeld miteinander ab.

 

Daun, den ............................. Gerolstein, den ............................

............................................... ......................................................

(KV-Direktor) (Stadtbürgermeister)

Beschluss:

Der Bauausschuss stimmt dem Abschluss der Vereinbarung mit dem Landkreis zu.

Beschlussfassung:   einstimmig

 

Von: Hans-Joachim Stief [hamari@t-online.de] im Auftrag von Fraktion WG Möller (fraktion@wg-moeller.de)
Gesendet: Dienstag, 19. April 2005 11:01
An: Pauly Matthias (Matthias.Pauly@gerolstein.de)
Cc: Karl-Heinz Schwartz (karl-heinz.schwartz@gerolstein.de); Servatius Karl (karl.servatius@gerolstein.de); 'klaus.jansen@gerolstein.de'; Möller, Gerd (gerd.moeller@rheinkalk.de); Sabine Martinetz (glaskunst_martinetz@surfeu.de); Wollwert Ewald (ewald@wollwert.com); Monika Neumann (mneumann@westeifel-werke.de); 'uwg-gerolstein@web.de'

Betreff: Fraktionsantrag: Nutzung des früheren Albertinum-Geländes

Wählergruppe Möller
Stadtratsfraktion


Fon: 06591 985320
Fax: 06591 985321
mobilFon: 0171 9338073
eMail:
fraktion@wg-moeller.de
Net:
www.wg-moeller.de

Herrn
Bürgermeister Pauly
Rathaus


Antrag der WG Möller:

Ankauf des restlichen Albertinumgeländes durch die Stadt

Finanzierung und Nutzung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion WG-Möller schlägt vor, nach dem Erwerb des restlichen Albertinumgeländes die vorhandene Fläche in zwei Teilflächen aufzuteilen. (vgl. anliegenden Planausschnitt)

Eine der Teilflächen sollte dem Gymnasium zur Nutzung vorbehalten bleiben, die andere sollte vermarktet werden. Bei der Aufteilung sind verschiedene Varianten denkbar. Diese darzustellen, wäre Aufgabe des Städteplaners.


Albert_2_Fl1

Begründung:

· Eine genügend große Fläche zur schulischen Nutzung wäre gesichert.

· Die Finanzierung bliebe in einem vertretbaren Rahmen.

· Die Stadt benötigt zur Nutzung durch die sporttreibende Jugend/Vereine keine weiteren Flächen und könnte eine diesbezügliche Investition nicht rechtfertigen, erst recht nicht unter Berücksichtigung der Folgekosten, der Bewirtschaftungskosten und der fehlenden Infrastruktur.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Stief

Beschlussvorlage     2005/0136 öffentlich

Abteilung:           Fachbereich 2

Beschlussfolge Sitzungstermin TOP

Ausschuss für Jugend, Sport und Kultur des Stadtrates 20.04.2005

Betreff:     Sportplätze Gerolstein, Gees, Lissingen

Sachverhalt:

In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Diskussion über die Nutzung der Sportplätze in Gerolstein, Gees und Lissingen. Kernpunkt ist die Forderung nach zusätzlichen Trainingsmöglichkeiten. Dies ist einerseits möglich durch den Bau eines weiteren Hartplatzes andererseits durch den Bau einer Flutlichtanlage auf den Plätzen in Lissingen oder Gees, da dann zusätzliche Trainingseinheiten in den Wintermonaten möglich sind.

■    Gerolstein

Nach dem Umbau des Hartplatzes in einen Rasenplatz wird ein zusätzlicher Platz für den Trainingsbetrieb gefordert, weil auf dem Rasenplatz bei schlechter Witterung nicht immer trainiert werden kann und darüber hinaus zusätzlicher Platzbedarf besteht. Es gibt Überlegungen, auf der Fläche des jetzigen Bolzplatzes einen weiteren Sportplatz zu bauen.

■     Lissingen

Ursprünglich war die Errichtung einer Flutlichtanlage auf diesem Platz geplant, damit auch in den Wintermonaten hier zusätzlich trainiert werden kann. Anlieger, Ortsbeirat und Sportverein haben sich gegen diese Flutlichtanlage und gegen die zusätzlichen Belastungen durch weiteren Trainingsbetrieb gewehrt. Der Platz steht weiterhin als Ausweichplatz für den regulären Spielbetrieb anderer Mannschaften zur Verfügung.

     Gees

Nachdem die Realisierung der Flutlichtanlage in Lissingen gescheitert ist, hat der Sportverein Gees die Errichtung der Flutlichtanlage für den dortigen Sportplatz beantragt. Der Stadtrat hat diesem Ansinnen zugestimmt und die entsprechenden Gelder zur Verfügung gestellt. Die Baugenehmigung liegt vor, der Landzuschuss hierfür ist bewilligt. Durch Widerspruchsverfahren der Anlieger ist der Bau der Anlage zunächst gestoppt.

Gleichzeitig hat der Vermieter der in der ehemaligen Schule angemieteten Dusch- und Umkleideräume den Vertrag zum 31. März 2005 endgültig gekündigt. Derzeit besteht in Gees keine Umkleide- und Duschmöglichkeit. Der Sportverein Gees hat gebeten, neue Dusch- und Umkleidemöglichkeiten zu schaffen.

Für ein neues Umkleidegebäude ist mit Kosten von ca. 110.000 - 120.000 € zu rechnen. Aus dem Goldenen Plan sind Zuschüsse max. in Höhe von 40 % zu erwarten. Ein Förderzeitpunkt ist aber nicht absehbar, da das Land z. B. im vergangenen Jahre lediglich 30.000 € Zuschüsse für den Kreis Daun bewilligt hat.

■    Sportplatz Albertinum

Nunmehr bietet sich die Möglichkeit, den Sportplatz des früheren Albertinums zu erwerben. Der Platz wurde bisher auch vom Gymnasium für sportliche Zwecke genutzt. Nach § 82 Schulgesetz sind die Sitzgemeinden verpflichtet, notwendiges Gelände für schulische Zwecke dem Schulträger kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Schulsitzgemeinden haben einen gewissen Standortvorteil in schulischer, kultureller und wirtschaftlicher Sicht, der damit abgegolten werden soll. Die Stadt könnte das Gelände erwerben und dem Landkreis zur Mitbenutzung zur Verfügung zu stellen. Einzelheiten und Regelungen über die Unterhaltungskosten müssten in einem Vertrag mit dem Landkreis festgelegt werden. Der Platz hat die Maße von ca. 90 m x 30 m und wäre sicherlich auch für den Trainingsbetrieb durch die Geroisteiner Fußballmannschaften geeignet. In diesem Falle könnte auch die geplante Flutlichtanlage in Gees verzichtet werden.

Der Ausschuss soll die verschiedenen Möglichkeiten erörtern und Empfehlungen für die weitere Entscheidung und Umsetzung beschließen.

Servatius, Karl

 

Wendungen im Gerolsteiner Sportplatz-Streit
TV vom 09.05.2005

GEROLSTEIN. Mit dem Kauf des kleinen Albertinum-Platzes will die Stadt den Trainingsengpass für die Fußballer aus Gerolstein und einigen Stadtteilen beheben, der seit Jahren für Verdruss sorgt. Die aber winken ab und wollen ihr Heil lieber in einer Jugendspielgemeinschaft mit Kylltalteams suchen.
Von unserem Redakteur
MARIO HÜBNER

Könnte die Lösung des seit Jahren bestehenden Trainingsplatz-Engpasses für die Gerolsteiner Fußballer werden – der Sportplatz am Albertinum, für den das Bistum von der Stadt nun "nur" noch 250 000 Euro haben will.
Foto: Mario Hübner
"Auch wenn wir damit keine hundertprozentige Zufriedenheit bei allen erreichen: Hier bahnt sich eine Lösung an", gibt sich Stadtbürgermeister Karl-Heinz Schwartz (CDU) zuversichtlich, den Sportplatzstreit, der seit Jahren die Gemüter erhitzt (der TV berichtete mehrmals) beizulegen. Der kritische Unterton hat mit der Größe und der Lage des Albertinum-Platzes zu tun. Bei Maßen von 30 auf 90 Metern ist er zwar zum Trainieren geeignet, nicht aber für die Austragung von Spielen. Dafür werden bereits für Jugendspiele 35 auf 60 Meter benötigt.

Schwartz denkt dennoch, mit dem Kauf mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen zu können: Erstens müsse die Stadt als Sitzgemeinde dem benachbarten St. Matthias-Gymnasium ein Sportgelände zur Verfügung stellen. Und da das Bistum seine Preisvorstellung laut Schwartz von 480 000 auf 250 000 Euro für das 8000 Quadratmeter große Gelände reduziert hat, sei der Kauf wieder ein Thema.

Zweitens werde, um den stark strapazierten Rasenplatz des SV Gerolstein zu schonen, ein Ausweichplatz benötigt. Da sich aber die Lissinger nach wie vor gegen eine Flutlichtanlage und die weitere Zunahme des Trainingsbetriebs auf ihrem Hartplatz wehren, die Aufrüstung des Geeser Rasens mit einer Flutlichtanlage durch einen Anwohnereinspruch ebenfalls auf Eis liegt sowie der Ausbau des Gerolsteiner Bolzplatzes zu einem regulären Hartplatz wegen der Kosten von "gut 350 000 Euro" (Schwartz) als utopisch erscheint, wird mit der Albertinum-Lösung neue Hoffnung verknüpft. Daher soll über den Kauf bereits in der Juni-Stadtratssitzung entschieden werden.

"Als Trainingsplatz ist der in Ordnung", sagt Schwartz und erwartet auch durch die notwendige Installation eines Flutlichts sowie den Trainingsbetrieb keine Probleme mit den Anwohnern. Was die ebenfalls nicht vorhandenen Umkleide- und Duschmöglichkeiten betrifft, werde eine Kooperation mit der Schule angestrebt.

Handlungsbedarf besteht hingegen in Gees, wo der Eigentümer den Pachtvertrag für die Umkleidekabinen als Folge des Flutlicht-Streits nun gekündigt hat.

"Keine Lösung, sondern Schnapsidee"

Für die Gerolsteiner Nachwuchskicker, die mit rund 150 Aktiven in zwölf Mannschaften den Großteil der Fußballer ausmachen, aber ist die Albertinum-Variante nach Worten von Helmut Schüssler, Vorsitzender der Jugendspielgemeinschaft (JSG), "keine Lösung, sondern eine Schnapsidee". In die gleiche Kerbe schlägt auch Willi Ludowicy, Vorsitzender der gesamten Gerolsteiner Fußball-Spielgemeinschaft, der seit jeher sagt: "Die einzig wirkliche, weil wirtschaftlich vertretbare, Lösung ist Lissingen mit Licht. Doch das wird offensichtlich politisch nicht gewollt." Lieber werde am Albertinum "Geld verbraten".

Durch den Wegfall des Geeser Platzes hat sich Situation noch verschärft, schließlich könne man es niemandem zumuten, die dreckigen Kinder wieder im Auto nach Gerolstein zu fahren. Aus diesem Grund sei sogar überlegt worden "ein oder zwei Jugendteams nicht mehr anzumelden, da wir nicht mehr wissen, wohin mit ihnen", berichtet der JSG-Vorsitzenden, entkräftet aber die Gerüchte nach einer Auflösung der JSG. Im Gegenteil: "Da die Stadt uns nicht weiter hilft, arbeiten wir an einer anderen Lösung", berichtet Schüssler davon, dass die rund 30 Nachwuchskicker aus Birresborn, Mürlenbach und Densborn, die älter als zwölf sind, in die JSG integriert werden sollen.

Am Freitag dieser Woche werden die beteiligten Vereinsvertreter über das Thema sprechen. Drei weitere Fußballplätze, darunter ein Hartplatz, ständen den Kickern dann zur Verfügung. Die Ausweitung der JSG befürwortet daher auch Vorsitzender Ludowicy nachdrücklich, "damit uns die Kinder nicht in andere Regionen abwandern".

Lösung noch nicht in Sicht         09.05.2005
m.huebner@volksfreund.de
 
Zumindest das: Stadtbürgermeister Schwartz hat aus dem bisherigen Verlauf des Sportplatz-Streits die Lehre gezogen, dass es besser sei, sich frühzeitig mit den Beteiligten an einen Tisch zu setzen, statt über ihre Köpfe hinweg zu entscheiden. Das spare Ärger und Zeit. Recht hat er, und man möchte wünschen, dass er dies als Leitlinie seiner Politik verankert. Doch er hat keinen Grund, den Zeigefinger zu erheben. Schließlich war er auch vor seiner Bürgermeister-Zeit schon als Beigeordneter und Bauausschussmitglied in der Verantwortung und hatte stets die Mehrheitsfraktion im Rücken. Doch dem Problem ist über Jahre nicht die notwendige Beachtung geschenkt worden. So wurde an Einzellösungen herumgedoktert – nach dem Motto: Wenn die Lissinger kein Flutlicht wollen, dann kriegen die Geeser eben eines. Fertig! Aber fertig – im Sinne von gelöst – ist das Problem ausreichender, ordentlich ausgestatteter und nahe gelegener Sportstätten in Gerolstein noch lange nicht – zumindest nicht durch den Kauf des Albertinum-Platzes.
Für den mag es zwar auch gute Gründe geben, die haben aber nichts mit der Verbesserung der Situation für die Vereins- und Nachwuchssportler zu tun. Da gibt es bessere Möglichkeiten, eine Viertelmillion Euro zu investieren.

 

 

B Plan Albertinum

Textliche Festsetzungen

Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB sowie §§ 16 bis 21a BauNVO) 

Im Plangebiet werden als Art der baulichen Nutzung die allgemeinen Wohngebiete WA 1, WA 2, WA 3 und WA 4 entsprechend § 4 BauNVO festgesetzt. Die Baugebiete dienen vorwiegend dem Wohnen, womit allgemein folgende Nutzungen zulässig sind:

1. Wohngebäude,

2. die der Versorgung des Gebietes dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie

nicht störende Handwerksbetriebe sowie

3. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.

Ausnahmsweise können zugelassen werden

1. Betriebe des Beherbergungsgewerbes,

2. sonstige nicht störende Gewerbebetriebe und

3. Anlagen für Verwaltungen.

Gartenbaubetriebe und Tankstellen sind i.V.m. § 1 Abs. 5 BauNVO nicht zulässig.

 Flächen für den Gemeinbedarf (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB)

Innerhalb des Plangebietes wird eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung "Sportlichen Zwecken dienende Einrichtungen" (s. Planzeichen) gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB festgesetzt. Die Fläche dient vorwiegend der Ausübung von (Schul-)Sport und bildet zusammen mit dem östlich angrenzenden Gymnasium eine funktionale Einheit.

 Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB sowie §§ 16 bis 21a BauNVO)

Das Maß der baulichen Nutzung wird in diesem Bebauungsplan mithilfe von Grundflächenzahl (GRZ), Geschossflächenzahl (GFZ), Zahl der Vollgeschosse (Z) sowie mittels Gebäudehöhen und deren Höhenlagen (Bezugspunkte) festgesetzt.

In den allgemeinen Wohngebieten WA 1, WA 2, WA 3 und WA 4 regelt sich das Maß der baulichen Nutzung wie folgt: Festgesetzt werden jeweils eine zulässige GRZ von höchstens 0,4 sowie eine GFZ von 1,2 bei jeweils maximal III Vollgeschossen. Im Gebiet WA 4 kann (gemäß § 16 Abs. 5 und 6 BauNVO) ausnahmsweise ein weiteres Geschoss zugelassen werden, wenn es sich dabei ausschließlich um ein Garagengeschoss (§ 12 Abs. 4 BauNVO) unterhalb der natürlichen Geländeoberfläche handelt. Das Garagengeschoss wird (gemäß § 21a Abs. 1 BauNVO) nicht auf die Zahl der zulässigen Vollgeschosse (III) angerechnet.

Bei der Ermittlung der Grundflächenzahl sind in den übrigen Wohngebieten die durch Garagen und Stellplätze mit ihren jeweiligen Zufahrten (§ 12 BauNVO) sowie die durch Anlagen im Sinne des § 14 BauNVO beanspruchten Flächen gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO mitzurechnen.

In den allgemeinen Wohngebieten WA 1 bis WA 4 ist gemäß § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO eine Überschreitung der Grundflächenzahl (Regel-GRZ) durch Stellplätze und deren Zufahrten sowie durch Nebenanlagen (§ 14 BauNVO) zulässig.

 Höhe baulicher Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)

Für die allgemeinen Wohngebiete werden, gerechnet jeweils ab angegebenem Bezugspunkt, die folgenden Höhenbeschränkungen (Gebäudehöhen) festgesetzt: Als Traufhöhe (TH) ist das Abstandsmaß zwischen der Erdgeschossfußboden-Oberkante (EGFH) und der Schnittlinie zwischen Dachhaut und Außenwand zu verstehen (s. Abbildung). Als Firsthöhe (FH) gilt das Abstandsmaß von der Erdgeschossfußboden-Oberkante bis zum oberen Abschluss der Dachfläche (Oberkante First).

Bebauungsplan "Leutersfeld/ Albertinum" – Textliche Festsetzungen

 Höhenlage baulicher Anlagen (§ 9 Abs. 2 BauGB sowie § 18 Abs. 1 BauNVO)

Bezüglich der Höhenlage, und anknüpfend an die Höhe baulicher Anlagen, werden im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans für die einzelnen Gebiete WA 1, WA 2, WA 3 und WA 4 nachfolgende Bezugspunkte festgesetzt. Daraus resultiert im Weiteren eine “Abgrenzung des Maßes baulicher Nutzung“ gemäß § 16 Abs. 5 BauNVO, wie sie in der Plankarte gekennzeichnet wird. 

 Im WA 1 ist der Messpunkt für die Höhen des Hauptgebäudes die Oberkante der angrenzend vorhandenen Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung "Privat". Innerhalb der nördlich gelegenen Baugrenzen liegen die Erdgeschossfußboden-Oberkanten mindestens 0,5 m unter der Oberkante der senkrecht zur Gebäudemitte liegenden Straßenverkehrsfläche “Unter den Dolomiten”.

 Im WA 2 liegt die Höhe der Erdgeschossfußboden-Oberkante maximal 1,0 m und mindestens 0,5 m unter der Oberkante der senkrecht zur Mitte der “Aloys-Schneider-Straße” zugewandten Gebäudeseiten.

 Im WA 3 liegen innerhalb der Baugrenzen die Erdgeschossfußboden-Oberkanten mindestens 0,5 m unter der Oberkante der senkrecht zur Gebäudemitte liegenden Straßenverkehrsfläche “Aloys-Schneider-Straße”.

 Im WA 4 beziehen sich die Gebäudehöhen auf den festgesetzten Bezugspunkt B (Oberkante

Feldstraße, ca. 381 m ü.NN).

 Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)

Im Bereich des Bebauungsplans wird zur Bauweise und Überbaubarkeit (§§ 22 und 23 BauNVO) innerhalb der Gebiete WA 1 bis WA 4 eine offene Bauweise (o) festgesetzt. Zulässig sind somit freistehende Einzel- und Doppelhäuser. Für das Haupt- und Eingangsgebäude des Albertinums mit einer Länge von über 50 m beinhaltet diese Regelung lediglich den Erhalt des Bestands, eine Verlängerung des Gebäudes ist nicht zulässig. Zur Regelung der überbaubaren Grundstücksflächen werden in allen WA Baufenster (§ 23 BauNVO, Baugrenze) definiert, welche zu den jeweiligen Grundstücksgrenzen sowie zur Straßenbegrenzungslinie i.d.R. Abstände von 3,0 m einhalten (siehe Planeinschriebe). In den Gebieten WA 1 und WA 3 dürfen die überbaubaren Grundstücksflächen ausnahmsweise durch vortretende untergeordnete Gebäudeteile (Anbauten, Nottreppenhäuser) bis zu einer Tiefe von maximal 3,50 m und auf einer Länge von maximal 1/4 der Gebäudelänge der mittels Baugrenzen festgesetzten Hauptbaukörper überschritten werden (§ 23 Abs. 3 BauNVO).

 Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB sowie §§ 12, 14 Abs. 1 und 21 a BauNVO)

Die Errichtung von Garagen, Stellplätzen und deren Zufahrten i.S. des § 12 Abs. 1 BauNVO sowie Nebenanlagen i.S. des § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO sind in den Gebieten WA 1, WA 2 und WA 3 auch außerhalb der durch Planzeichen (Baufenster) festgesetzten überbaubaren Grundstücksgrenzen zulässig. Für das Gebiet WA 4 wird eine separate Stellplatzfläche besonderer Zweckbestimmung festgesetzt (s.u.).

Zur Vermeidung übermäßiger Bodenversiegelungen sind in den betreffenden Gebieten die Flächen die der Wohnnutzung dienenden Nebenanlagen auf die festgesetzte Grundflächenzahl anzurechnen.

 Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)

Innerhalb des Plangebietes werden einerseits eine öffentliche Grünfläche (Sportplatz-Grundstück), andererseits eine private Grünfläche (WA 4) jeweils mit der Zweckbestimmung "Parkanlage" festgesetzt. In der öffentlichen Grünfläche sind die Herstellung bzw. der Erhalt von Fußwegen und der der Erholung dienenden Einrichtungen zulässig.

 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und

Landschaft (§ 1a BauGB, § 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25 b BauGB)

Innerhalb des Geltungsbereich werden für die allgemeinen Wohngebiete WA 1, WA 2, WA 3 und WA 4 sowie für die Gemeinbedarfsfläche “Sport” folgende Regelungen Bestandteil dieses Bebauungsplans:

 Für das gesamte Bebauungsplangebiet werden “Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen” (Pflanzbindung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB) festgesetzt: Außerhalb der durch Baugrenzen gekennzeichneten überbaubaren Grundstücksflächen sind Bäume und Gehölze – ausgenommen sind Fichten und Lärchen – mit einem Stammumfang ≥ 0,6 m (gemessen in 1,3 m Höhe) zu erhalten.

Baumabgang ist durch gleichartige Nachpflanzung zu ersetzen.

 Die Flächen für Stellplätze und Zufahrten sind mit wasserdurchlässigen Materialien herzustellen, wie z.B. wassergebundene Wegedecken, Schotter, Rasenpflastersteine mit mind. 10 % Fugenanteil. Andere Flächenbefestigungen sind nur dann zulässig, wenn es ihre Zweckbestimmung erforderlich macht (§ 10 Abs. 4 LBauO).

 Zur Verringerung des Wasserabflusses sowie zur Rückhaltung von Regen- und Oberflächenwasser von Dach- und Freiflächen werden Zisternen oder Regentonnen (mit Anschluss des Überlaufs an den öffentlichen Mischwasserkanal) empfohlen.

 Gestalterische Festsetzungen (§ 88 LBauO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB)

Das Einfügungsgebot (§ 34 BauGB) sowie die Belange von Baukultur und Gestaltung des Ortsund Landschaftsbildes (§ 1 Abs. 6 Nr. 5 BauGB) untersetzend werden hinsichtlich der äußeren Gestaltung baulicher Anlagen nachfolgende Regelungen Bestandteil dieses Bebauungsplans. Zum einen unzulässig sind daher Ausführungen, Baustoffe und Materialien wie flächige Fassadenverkleidungen aus Holz, Kunststoff oder Metallpaneelen sowie aus Arten von nicht vorgewitterten oder stark Licht reflektierenden (hochglänzende) Materialien und Holzblockhäuser in Vollstammbauweise. Für die Dachgestaltung gelten folgende Festsetzungen:
zulässig sind Dachneigungen zwischen 15º und 40º (geneigte Dächer),

 Als Dacheindeckungsmaterialien sind Dachziegel, Dachpfannen und Schiefer sowie Metalleindeckungen und Dachbegrünungen sowie entsprechende Anlagen für die Nutzung regenerativer (solarer) Energien zulässigDas Farbspektrum richtet sich hierbei nach den RAL-Farbtönen: 3007 (Schwarzrot), 5004 (Schwarzblau), 5008 (Graublau), 7010 (Zeltgrau), 7011 (Eisengrau), 7012 (Basaltgrau), 7013 (Braungrau), 7015 (Schiefergrau), 7016 (Anthrazitgrau), 7021 (Schwarzgrau), 7022 (Umbragrau), 7024 (Graphitgrau), 7026 (Granitgrau), 7043 (Verkehrsgrau), 8011 (Nussbraun), 8012 (Rotbraun), 8014 (Sepiabraun), 8015 (Kastanienbraun), 8016 (Mahagonibraun), 8017 (Schokoladenbraun), 8019 (Graubraun), 8022 (Schwarzbraun), 8025 (Blassbraun), 8028 (Terrabraun), 9005 (Tiefschwarz).

Im Sinne einer positiven Baugestaltungspflege gelten für den südlichen Eingangsbereich des Hauptgebäudes „Albertinum“ zusätzlich folgende Vorschriften:

Im Zuge erforderlich werdender Modernisierungs-, Erhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten ist der Abbruch der erhaltenswerten historischen Runderker, des dazwischen liegenden Windfangs sowie des Giebels zu vermeiden. Bauliche Maßnahmen sind so auszuführen, dass die genannten Bauteile in Proportion, Maßstab, Gliederung, Werkstoff und Farbe wiederherstellend in ihrer Gliederung und Formensprache gesichert werden.

Albertinum