Dokumentation

Bürger, Politik und Verwaltung    -    Anspruch und Wirklichkeit  - Beispiel 1

Dokumentation des Verwaltungshandelns unter Führung des BM Pauly nicht nur gegen die Arbeit der politischen Mandatsträger der Stadt sondern auch gegen Stadtbürgermeister Schwartz, der ausdrücklich für die Ausweisung weiterer Kernzonen gekämpft hat.

Leitbild_P_Balken1Durch die chronologische, ein Jahr umfassende Zusammenstellung der Handlungsabläufe bezüglich des Verordnungsentwurfes zum geplanten „Naturpark Vulkaneifel“ sollte exemplarisch deutlich werden, wie durch die Politik nach Art des Bürgermeisters Pauly unter Missachtung seiner Befugnisse und demokratischer Grundsätze politische Fronten aufgebaut werden, die eine fraktionsübergreifende, rein sachorientierte, konstruktive Zusammenarbeit im Interesse unserer Stadt fast unmöglich machen.

Dokumentation 1 von Dezember 2006 bis Januar 2008

Dokumentation 2 (Chronologie/Information/Niederschrift)) vom 17.03.2010

Naturpark Vulkaneifel: Wozu eigentlich?

Meldung des NaBu vom 11.02.10 

http://www.nabu-daun.de/index.php?cont=news&id=905

Dokumentation 1 von Dezember 2006 bis Januar 2008 (HJST)

Zeit

Vorgang/Ausschusssitzung/Ratssitzung

Ergebnisse/Beschlüsse/Folgen

 

 

 

11.12.2006

Eingang des Schreibens „Verordnungsentwurf des Ministeriums“ bezüglich des „Naturparks Vulkaneifel“ bei der Verbandsgemeindeverwaltung mit der Bitte um Antwort schon für den 15.02.2007.
 

Keine Weitergabe der Informationen an die Fraktionen.

20.12.2006

Tagung des zuständigen Fachausschusses
Forst- Wegebau und Umwelt

Keine Informationen zum Verordnungsentwurf des Ministeriums, folglich auch keine Diskussion bzw. Empfehlungsbeschluss

17.01.2007

 Die für den 17.01.07 vorgesehene Sitzung des Fachausschusses ließ man ausfallen.
 

Spätestens hier hätte der Entwurf beraten werden müssen.

01.02.2007

Sitzung des Stadtrates
Auf Antrag der CDU – Fraktion  wurde der
Beschluss zur Präambel gefasst. 

 

Die Fraktionen wurden erst ein paar Tage vorher über den Sachverhalt über die Einladung informiert. Daher keine Möglichkeit auf weitergehende Sachinformation oder interner Meinungsbildung.

 

06.03.2007

Mündlicher Antrag der WG-Möller: Auszug aus der Niederschrift TOP 5“

„Ausschussmitglied Stief schlägt vor, das Thema „Landesverordnung Naturpark Vulkaneifel“ in Bezug auf die Thematik „Wöllersberg“ auf die Tagesordnung der Bauausschusssitzung am 18.04.2007 zu berücksichtigen

 

Das Thema wurde nicht in die TO aufgenommen.

10.04.2007

Schriftlicher Antrag der Fraktion WG Möller(Anlage 1)

„Die Fraktion WG-Möller beantragt zur Sitzung des Bauausschusses am 18.04.07 die Aufnahme eines TOP  „Einrichtung des Naturparkes Vulkaneifel“ in den öffentlichen Teil der Sitzung
und bittet um Veröffentlichung dieses Schreibens (des Antrages und der Beschlussanträge) in der Einladung zur Sitzung.“ …

  • Der TOP wurde nicht in die TO aufgenommen.
  • Dem Antrag auf Veröffentlichung des Antrages und der Beschlussanträge wurde nicht gefolgt.

17.04.2007

Schriftliche Beschwerde und
Ankündigung eines erneuten Antrages:
(Anlage 2)

Parteipolitik zum Nachteil der Stadt Gerolstein

 

 

18.04.07

Sitzung des Bauausschusses:

Ausschussmitglied Stief (WGM) stellt den Antrag auf Aufnahme des TOP „Einrichtung des Naturparkes Vulkaneifel“ incl. der vorliegenden schriftlichen Anträge in den in den öffentlichen Teil der Sitzung des Bauausschusses vom 23.05.07.

Ausschussmitglied Stief verlas die schriftliche Beschwerde (Anlage 2) und beantragte die Aufnahme in die Niederschrift:

Die Stellungnahme wurde nicht in die Niederschrift aufgenommen.

 

23.05.2007

Sitzung des Bauausschusses:

TOP „Einrichtung des Naturparkes Vulkaneifel“ nicht aufgeführt!

Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragte Ausschussmitglied die Aufnahme des Themas in die Tagesordnung. Dem Antrag wurde stattgegeben und der TOP Naturpark-Wöllersberg in die TO  (nicht öffentlicher Teil) aufgenommen

Niederschrift::

„Der Ausschuss ist der Auffassung, alle möglichen Schutzmaßnahmen u.a. auch im Hinblick auf die Ausweisung der Kernzonen zu ergreifen.“

Zum wiederholten Male wurde dem vom Ausschuss mehrheitlich positiv unterstützten Antrag der WGM laut Einladung zur Sitzung nicht nachgekommen.


Keine Beratung in der Sache, da natürlich keine Sitzungsunterlagen vorlagen.

„Beschluss: (Niederschrift)
Die Verwaltung wird gebeten, einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat zu erarbeiten.

Beschlussfassung: einstimmig“

 

24.05.2006

Antrag der WGM zur TO der Ratssitzung vom 14.06.2007

(Anlage 3)
Bezug:

Unser Antrag vom 10.04.2007
Antwortschreiben Dr. Beckmann
Empfehlungsbeschluss des Bauausschusses vom 23.05.2007

 

„die Fraktion WG-Möller beantragt zur Sitzung des Stadtrates am 14.06.2007 die Aufnahme eines TOP  „Einrichtung des Naturparks Vulkaneifel“ in den öffentlichen Teil der Sitzung und bittet um Veröffentlichung dieses Schreibens (des Antrages und der Beschlussanträge) in der Einladung zur Sitzung….)

08.06.2007

Einladung zur Sitzung des Stadtrates am 14.06.07
mit Tagesordnung und Vorlagen

Der TOP  „Einrichtung des Naturparks Vulkaneifel wurde wiederum nicht in die TO aufgenommen. Der Antrag der WGM wurde lediglich als Anhang zur Kenntnis gebracht.

14.06.2007

Sitzung des Stadtrates  (Anlage 4)

Die Niederschrift wurde erst am 03.08.07 zugestellt.

Der beantragte TOP war nicht aufgeführt mit der Folge, dass so eine Beschlussfassung verhindert wurde.

Der Beschluss/Auftrag des Bauausschusses vom 23.05.07 wurde missachtet und einfach nicht umgesetzt.

Ratsmitglied Stief kritisierte zum wiederholten Male die von BM Pauly dem Sitzungsdienst vorgegebene willkürliche Handlungsweise der Verwaltung, die wieder einmal eine Beschlussfassung in der Sache unmöglich machte.

Ratsmitglied Dr. Schwind stellt den Antrag, die Thematik an den Forst-, Wege und Umweltausschuss zur Beratung zu verweisen und den Ausschuss zu ermächtigen bei gegebener zeitlicher Erfordernis einen Beschluss in der Ausschusssitzung herbeizuführen.

Beschluss:

„Der Stadtrat beschließt die Thematik an den Forst-, Wege und Umweltausschuss zur Beratung zu verweisen. Der Ausschuss wird ermächtigt bei gegebener zeitlicher Erfordernis einen Beschluss in der Ausschusssitzung herbeizuführen, ansonsten erfolgt die Beschlussfassung hierzu in der nächsten Stadtratsitzung. 

Beschlussfassung: einstimmig“

 

02.07.2007

Sitzung des FoWeU Ausschusses  (Anlage 3)

  • Der TOP „Einrichtung des Naturparkes Vulkaneifel“ war wieder nicht aufgeführt.
  • Die Anträge der WGM lagen wieder nicht vor und mussten wurden jeweils vom Antragsteller vorgetragen.
  • Ausschussmitglied Stief zog den Antrag I  der WGM zurück, so dass in der Folge nur noch der Beschlussantrag II zur Beschlussfassung anstand.
  • Auszug aus der Niederschrift:
    “In der Diskussion wird deutlich, dass der Ausschuss um den abgebauten Bereich herum die Ausweisung einer weiteren Kernzone im Naturpark wünscht. Nachteile für die Landwirtschaft sollen sich auf Grund der Formulierungen in der vorliegenden Verordnung nicht ergeben.   Die Stadt Gerolstein möchte ausdrücklich dokumentieren, dass sie den Wöllersberg noch nicht aufgegeben hat, auch wenn bekannt ist, dass es sich nur um einen Antrag auf Ausweisung der Kernzone handeln würde. Als Abgrenzung ist der Bereich außerhalb der Abbauflächen am Wöllersberg bis zur B 410, Himberg/Rother Kopf („Himmerich“) und Schocken vorgesehen. Der genaue Verlauf wird in einer dem Ausschuss vorliegenden Übersichtkarte eingezeichnet. Um keine Fristen zu versäumen, wird auf Grund der Ermächtigung durch den Stadtratbeschluss vom 14.06.2007 der entsprechende Beschluss im Ausschuss unmittelbar gefasst.
  • Auch die Mehrheitsfraktion rügte ausdrücklich die Art und Weise des Verwaltungshandelns.
  • Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wurde ausdrücklich nicht gefolgt.

Beschluss:

Der Forst-, Wegebau- und Umweltausschuss beschließt, gegenüber dem Umweltministerium im Naturpark Vulkaneifel die Ausweisung einer weiteren Kernzone im Bereich Wöllersberg- Himberg/Rother Kopf („Himmerich“) und Schocken lt. Festsetzung in der dem Ausschuss vorliegenden Übersichtskarte zu beantragen. .

Beschlussfassung: einstimmig bei 1 Enthaltung

Obwohl die Zustimmung sich eindeutig auf die Vorlage und den Beschlussantrag mit Begründung der Fraktion WG Möller  bezogen, wurde dies von der Verwaltung komplett unterschlagen.

30.07.2007

Schriftlicher Antrag der WGM: (Anlage 5)
 

Ergänzung der Begründung zur Einrichtung der Kernzone:

 

„Vor diesem Hintergrund beantragt die Fraktion WGM, den beschlossenen Antrag des FWU-Ausschusses vom 02.07.07 zur Naturparkverordnung Vulkaneifel ergänzend zu begründen:

  • Die Charta des Europäischen Geopark – Netzwerkes wird in deutscher Sprache beigefügt.
  • Auf die Zielgleichheit der Schnittmengen von Charta und Definition der Kernzonen wird besonders hingewiesen.“

August 2007

Die detaillierte Abgrenzung der am 02.07.2007 beschlossenen Kernzone wurde unter Mitwirkung der Verwaltung, Herrn Dr. Schwinds und des Stadtbürgermeisters Herrn Schwartz wurde Ende Juli vollzogen.

Der Antrag der Stadt Gerolstein hätte also umgehend versandt werden müssen.

 

 

Laut Auskunft von Stadtbürgermeister Schwartz weigerte sich BM Pauly, den Beschluss des Stadtrates umzusetzen und den Antrag zu versenden mit der Begründung:

Die detaillierte Abgrenzung sei zuerst durch den HuF- Ausschuss zu bestätigen, um dann einen Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat zu richten.
(s. Vorlage zur
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.08.2007)

30.08.2007

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Stadtrates.
(Anlage 6)

A. BESCHLÜSSE ZUR TAGESORDNUNG (Auszug Niederschrift)

„Ausschussmitglied Schwind stellt den Antrag, den TOP 9 in öffentlicher Sitzung zu behandeln, da der Forst-, Wegebau- und Umweltausschuss des Stadtrates legitimiert gewesen sei, über dieses Thema abschließend zu beraten und hier lediglich eine Präzision erfolgen könne, nicht jedoch ein Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat.

 

Bürgermeister Pauly weist ausdrücklich darauf hin, dass es schädlich für die Stadt sein könne, diesen Tagesordnungspunkt in der öffentlichen Sitzung zu behandeln; Durch die zeitliche Verzögerung entstehe keine Benachteiligung für die Stadt Gerolstein.

Hierauf zieht Herr Schwind seinen Antrag zurück.“

  • BM Pauly war nicht befugt, den TOP in den nichtöffentlichen Teil zu verschieben.
  • Weder der Grundsatzbeschluss noch dessen Begründung und der schriftlich eingereichte Antrag zur zusätzlichen Begründung (Anlage 5) durch die WGM waren in der Vorlage und Niederschrift aufgeführt.
  • Der im Beschlussantrag Dr. Schwinds ausdrücklich hergestellte Zusammenhang zu den Anträgen der WG-Möller wird im Beschlusstext und in der Niederschrift mit keinem Wort erwähnt.
  • Beschluss:

„ …

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den vom Forst-, Wegebau- und Umweltausschuss der Stadt skizzierten und in heutiger Sitzung präzisierten Abgrenzungsvorschlag als zusätzliche Kernzone im Naturpark Vulkaneifel beim MUFV zu beantragen. 
Beschlussfassung: Einstimmig bei drei Enthaltungen“

31.08.2007

(Anlage 7)

Antrag der Stadt Gerolstein auf Ausweisung einer Kernzone, gestellt durch den Bürgermeister der Stadt Gerolstein an das

 

Ministerium für Umwelt,
Forsten und Verbraucherschutz
Postfach 3160
55021 Mainz

Einrichtung eines Naturparks "Vulkaneife!"

Stellungnahme der Stadt Gerolstein

ihr Schreiben vom 05.12.2006,
Az.: 10212-88712-7, Dr. Kniepert

 

21.11.2007

Telefonische Rückfrage von Stadtbürgermeister Schwartz beim MUFV (Dr. Kniepert) vom 21.11.2007 ergab, „dass die beantragte Kernzone für eine Erholung in der Stille nicht geeignet sei“

Die zugesagte schriftliche Begründung fehlt

06.12.2007

Sitzung des Stadtrates Gerolstein

Auszug aus der Niederschrift:

„Antrag der Stadt Gerolstein vom 31.08.2007

Dem Antrag der Stadt auf Ausweisung einer zusätzlichen Kernzone wurde nicht entsprochen.

Die telefonische Rückfrage von Stadtbürgermeister Schwartz beim MUFV (Dr. Kniepert) vom 21.11.2007 ergab, dass die beantragte Kernzone für eine Erholung in der Stille nicht geeignet sei.

Die schriftliche Begründung vom 21.11.2007 ist als Anlage beigefügt.“

Beschluss: (Auszug aus der Niederschrift)

„Der Stadtrat beauftragt den Haupt- und Finanzausschuss der Stadt, in der Angelegenheit abschließend zu entscheiden und eine Stellungnahme der Stadt fristgemäß abzugeben.

Beschlussfassung: einstimmig“

Die schriftliche Begründung war entgegen der Aussage nicht beigefügt, sondern nur eine Anlage 2

(Anlage 8)

10.01.2008

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Gerolstein

Kompletter Auszug aus der Niederschrift  (Anlage 9)

Beschlussfassung in wesentlichen Teilen:

„Im Ausschuss herrscht Einigkeit darüber, dass die von der Stadt Gerolstein vorgeschlagene Kernzone immer noch gewollt ist.

Auf den gestellten Antrag wurde vom MUF nicht eingegangen; lediglich ein allgemein gehaltenes Schreiben, welches eine größere Anzahl von Anregungen abdeckt, wurde an die Stadt gerichtet. Es ist daher ausdrücklicher Wunsch des Ausschusses, dass ein erneuter Brief an das zuständige Ministerium verfasst wird, in dem die Ausweisung einer zusätzlichen Kernzone wie im ursprünglichen Antrag bereits konkretisiert angeregt wird. …

Weiter soll eine ausreichende, schriftliche Begründung für eine Ablehnung des Antrages erfolgen worin vom MUF explizit dargelegt wird, warum hier keine ausreichende Erholung in der Stille in genanntem Gebiet möglich sein soll. …

Weiter erklärt Herr Pauly, dass die Naturparkverordnung keinen ausschließlichen schützenden Charakter habe, sondern auch ein Förderinstrument sei. 

Der Haupt- und Finanzausschuss des Stadtrates schließt sich der Stellungnahme des Haupt und Finanzausschusses des Verbandsgemeinderates mit Ausnahme der dort genannten Ziffer 1 an.

Darüber hinaus ist der bereits im Vorverfahren gestellte Antrag auf Ausweisung einer zusätzlichen Kernzone im Bereich der Stadt Gerolstein in der bereits vorgelegten Abgrenzung mit Nachdruck zu erneuern.

Beschlussfassung: einstimmig

Exemplarisch:

„Bürgermeister Pauly weist darauf hin, dass nach Bundesrecht die Rohstoffgewinnung Vorrang vor der Ausweisung von solchen Zonen hat. Wenn man rund um ein Abbaugebiet eine Kernzone ausweisen würde, so wäre für eben dieses Gebiet von der Kernzone ausgenommen; die Kernzone hätte „Löcher“. Die rechtliche Situation sei nicht gegeben, um hier eine Kernzone auszuweisen.“

 

 

16.01.2008

Schreiben (2. Antrag) des Stadtbürgermeisters an das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz

(Anlage 10)

Weder der Grundsatzbeschluss vom 02.07.2007 in der Textfassung noch dessen Begründung und der schriftlich eingereichte Antrag zur zusätzlichen Begründung (Anlage 5)  sind im Antrag enthalten oder in der Anlage aufgeführt.

Die Entscheider müssen sich so erst gar nicht mit den Begründungen auseinandersetzen, wie bei der ersten Ablehnung geschehen.

19.01.2008

1. Schreiben der Fraktion WG Möller (per Mail) an die
Frau Staatsministerin Margit Conrad
Ministerium für Umwelt,
Forsten und Verbraucherschutz
(Anlage 11)

 

06.02.2007

2. Schreiben der Fraktion WG Möller (per Mail) an die
Frau
Staatsministerin Margit Conrad
Ministerium für Umwelt,
Forsten und Verbraucherschutz

(Anlage 12)

 

NIEDERSCHRIFT (Auszug)
über die Sitzung des Forst-, Wegebau- und Umweltausschusses des Stadtrates am 17.03.2010
TOP 4
Antrag der Fraktion "Bürgerunion Vulkaneifel":
Information zum Sachstand Naturpark Vulkaneifel

Die Fraktion „Bürgerunion Vulkaneifel“ hat mit E-mail vom 10.02.2010 an den Stadtbürgermeister  darum  gebeten,  den  Forst-  Wegebau-  und  Umweltausschuss  über  den  aktuellen  Sachstand zu der geplanten Naturparkverordnung zu informieren. 

Nachfolgende Chronologie zeigt, welche städtischen Gremien mit der Thematik befasst waren und wann Anträge an das Ministerium gestellt wurden. Die Stadt hat zum Vorentwurf und zum Entwurf der Rechtsverordnung über den „Naturpark Vulkaneifel“ jeweils  eine Stellungnahme abgegeben: 

01.02.2007    
Stadtrat          Stellungnahme zum Vorentwurf RVO Naturpark Vulkaneifel

06.03.2007    
BA Stadt         Verschiedenes/Antrag Ausschussmitglied Stief

26.03.2007    
FWUA Stadt   Verschiedenes/Hinweis Ausschussmitglied Stief

23.05.2007    
BA Stadt         Wöllersberg Grundstücksangelegenheiten – AusweisungKernzone

14.06.2007    
Stadtrat         
Wöllersberg und Naturpark Vulkaneifel

02.07.2007    
FWUA Stadt   Wöllersberg

30.08.2007    
HuFA Stadt    Kernzonenabgrenzung Naturpark Vulkaneifel

31.08.2007                          
Stadt gibt Stellungnahme zur Naturpark Vulkaneifel ab und  beantragt die Ausweisung einer zusätzlichen Kernzone im   Bereich der Stadt Gerolstein.  

21.11.2007 
MUFV  sendet  Unterlagen  zum  weiteren  Anhörverfahren  (Entwurf).  Der  Brief  ist  allgemein  gehalten  und  geht  nicht  auf  den  Antrag  der  Stadt  Gerolstein  vom  31.08.2007  konkret  ein  oder  lässt  eine  Abwägung  des  Antrages  erkennen  (Geschäftszeichen 10212-88 712-7) . In der dem überarbeiteten Entwurf beigefügten  Abgrenzung  ist  die  Kernzone  gem.  Antrag  der  Stadt  nicht berücksichtigt. 

06.12.2007    
Stadtrat          Verweis an HuFA zur Abgabe der Stellungnahme

10.01.2008    

HuFA Stadt    Stellungnahme zur RVO Naturpark. Erneuerung des Antrages   auf  Ausweisung  einer  zusätzlichen  Kernzone  im  Bereich  der  Stadt Gerolstein.

16.01.2008 
Stadtbürgermeister  Schwartz  sendet  Stellungnahme  an  Landesamt  für  Umwelt,  Wasserwirtschaft  und  Gewerbeaufsicht  Mainz  mit  Kopien  an  MUFV  und  Kreisverwaltung  Vulkaneifel.  Gleichzeitig wird der Antrag auf Ausweisung einer zusätzlichen  Kernzone  vom  31.08.2007  auf  städtischen  Gemarkungen  erneuert. Verwiesen wird auf den erneuten Beschluss HuFA vom  10.01.2008. 

17.01.2008  
Verbandsgemeinde  verweist  in  ihrer  Stellungnahme  auf  die  eigenständige    Stellungnahme  der Stadt   Gerolstein    vom  16.01.2008,  mit  welcher  der  bereits  im  Vorverfahren  gestellte  Antrag der Stadt Gerolstein auf Ausweisung einer zusätzlichen  Kernzone  im  Bereich  der  Stadt  Gerolstein  erneuert  wird.  Der  Haupt- und Finanzausschuss des Stadtrates habe sich darüber  hinaus  in  seiner  Sitzung  vom  10.01.2008  der  Stellungnahme  des Haupt- und Finanzausschusses des Verbandsgemeinderates, mit  Ausnahme  der dort genannten  Ziffer  1 (zu  §  4  –  Ver-hältnis zu sonstigen Schutzgebieten) angeschlossen. 

25.03.2008 
Mitteilung MUFV an Landrat Onnertz und die Verbandsbürgermeister,  dass  öffentliche  Auslegung  des  Verordnungsentwurfs  für den Naturpark Vulkaneifel abgeschlossen ist.

  Lt. MUFV  wurden die eingegangenen Stellungnahmen gesichtet. Dabei - so das Ministerium – hätten sich „keine neuen Erkenntnisse oder zwingenden Erfordernisse“, die der Berücksichtigung  derjenigen  Änderungswünsche  der  gemeinsamen  Bür- germeisterbesprechung  vom  04.12.2007  in  Daun  festgelegt   wurden.  Bürgermeister  Pauly  hatte  bei  dieser  Besprechung  ausdrücklich auf den Antrag der Stadt Gerolstein hingewiesen.  Vom  Ministerium  waren  bei  dem  Bürgermeistergespräch  folgende Änderungen in Aussicht gestellt worden:

  • die  Übernahme  des  Wortlauts  der  bisherigen  Präambel  in  die Verordnungsbegründung,
  • die Ergänzung des § 5 Abs. 1 Nr. 5 um die Worte „und zu         entwickeln“,
  • die Löschung der Worte „selbständig oder“ in § 6 sowie   die Angleichung des Wortlauts in § 9 Abs. 2 in Nr. 2 an § 8  Abs. 2 Nr. 1.
  • Die  Kopie  des  Schreibens  und  des  überarbeiteten  Verordnungsentwurfes hat Stadtbürgermeister Schwartz  zur Kenntnis  erhalten.  Der  Stadt  Gerolstein  liegt  bis  dahin  noch  keine  Antwort  des  Ministeriums  zur  eingereichten  Stellungnahme  vom  16.01.2008 vor. 

09.05.2008  
Stadtbürgermeister  Schwartz  bittet  MUFV  schriftlich  um  Mittei- lung,  ob  dem  Antrag  der  Stadt  auf  Ausweisung einer  zusätzli- chen  Kernzone  entsprochen  wird  bzw.  im  Falle  einer  Ableh- nung, unter welchen Gesichtspunkten eine Abwägung und Ent- scheidung erfolgt ist. Im gleichen Brief weist Stadtbürgermeister  Schwartz  darauf  hin,  dass  bereits  im  Brief  des  Ministeriums  vom 21.11.2007 (Geschäftszeichen 10212-88 712-7) keine aus- reichende Begründung für eine Ablehnung des ersten Antrages  vom 31.08.2007 enthalten ist. Auf  eine  baldige  Beantwortung  wird,  mit  Verweis  auf  in  Kürze  anstehende Sitzungen der städtischen Gremien, gedrängt.

19.05.2008
FWUA Stadt       Im FWUA wird bemängelt, dass das Anliegen der Stadt Gerolstein  vom  Ministerium  offensichtlich  in  keiner  Weise  beachtet  worden  ist.  Zunächst  soll  die  Reaktion  auf  die  Anfrage  des  Stadtbürgermeisters vom 09.05.08 abgewartet werden.  

23.05.2008  
Bei Stadtbürgermeister Schwartz geht ein Schreiben des Ministeriums (MUFV) vom 16.05.08 mit folgendem Inhalt ein:  
„vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Verfahren zum Erlass des in  Rede stehenden Naturparks ist derzeit noch nicht abgeschlosen. Die Gesamtabwägung kann erst nach Klärung einiger noch  offener Detailfragen erfolgen. Die von der Stadt Gerolstein vorgetragenen Anmerkungen und Vorschläge liegen mit vollständig  vor.  Ich  möchte  Ihnen  versichern,  dass  auch  hierzu  eine  abschließende  Rückäußerung  der  obersten  Naturschutzbehörde erfolgt.“  

26.05.2008
Dieses  Schreiben  wurde  den  Fraktionen  mit  Brief  des  Stadtbürgermeisters zur Kenntnis gegeben.  

Darüber  hinaus  liegen  keine  neuen  Erkenntnisse  oder  Stellungnahmen vor.  

2009  Mehrere  mündliche  Nachfragen  wurden  im  Rahmen  von  Sitzungen  des  Kreises  mit  dem  Hinweis  „der  Entwurf  der  Naturparkverordnung liegt der Ministerin vor“ beantwortet  

26.02.2010 

Stadtbürgermeister  Schwartz  hat  das  Ministerium  (MUFV)  erneut  angeschrieben  und  um  Stellungnahme zum  Antrag  der Stadt gebeten. Darüber hinaus wurde ein Vertreter des Ministeriums  zu  der  Sitzung  des  FWUA    eingeladen  um aus  erster  Hand über den Sachtstand zu informieren. Bisher ist nicht bekannt, ob das Ministerium dieser Einladungen folgen wird.

 

Die Ausschussmitglieder äußern sich enttäuscht darüber, wie mit den städtischen Gremien  umgegangen wird, weil keine Reaktion erfolgt ist. Es wird angeregt, dass der Sachverhalt in  der  kommenden  Stadtratssitzung  im  öffentlichen  Teil  angesprochen  wird.  Möglicherweise  wird das Thema dann von der Presse aufgegriffen.

 

Anlage 1


Wählergruppe Möller
 Stadtratsfraktion

 10.04.2007

 zur Kenntnis:
 Herr Schmitz
 Herr Jansen
 Fraktionen

Herrn
Stadtbürgermeister
Karl-Heinz Schwartz
Rathaus
54568 Gerolstein


TO zur Sitzung des Bauausschusses am 18.04.2007

Sehr geehrter Herr Stadtbürgermeister,

die Fraktion WG-Möller beantragt zur Sitzung des Bauausschusses am 18.04.07 die Aufnahme eines TOP  „Einrichtung des Naturparkes Vulkaneifel“ in den öffentlichen Teil der Sitzung und bittet um Veröffentlichung dieses Schreibens (des Antrages und der Beschlussanträge) in der Einladung zur Sitzung.
Begründung:
In der Sitzung des Stadtrates am 01.02.2007 wurde unter dem TOP 6. Einrichtung eines Naturparks Vulkaneifel; Stellungnahme der Stadt Gerolstein  einstimmig folgender Beschluss gefasst:
„Der Entwurf der Rechtsverordnung zum Naturpark Vulkaneifel wird zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat beantragt in der Präambel im zweiten Abschnitt Satz 1 die Worte „ einschließlich des Gesteinsabbaus“ ersatzlos zu streichen.“
(Der eigentlich zuständige Fachausschuss FoWeUmwelt war nicht mit dem Thema befasst.)
Wenn dieser einstimmig gefasste Beschluss nicht nur ein wohlfeiles Lippenbekenntnis sein soll, ist eine ergänzende Spezifizierung in der Sache zwingend erforderlich. Gerade vor dem Hintergrund des städtischen Engagements im laufenden Verfahren „Wöllersberg“ und den bisher gemachten Erfahrungen ist die Stadt Gerolstein geradezu verpflichtet, ihre Interessen klar zu formulieren und es nicht bei dem letztlich unverbindlichen Änderungsantrag zur Präambel zu belassen. Dies gilt vor allem für die Ausnahmeregelung (§ 8) und die Abgrenzung der Kernzonen.


Die Fraktion WGM stellt deshalb zwei Beschlussanträge:

TOP  „Einrichtung des Naturparkes Vulkaneifel“

Beschlussantrag I
In der Folge des Ratsbeschlusses ist konkretisierend in § 8 Ausnahmen (2) 2.  zu streichen:
“2. Anlage und Erweiterung von Abgrabungen und Aufschüttungen zur Rohstoffgewinnung außerhalb der Kernzonen“

Beschlussantrag II   
Unter den Gesichtspunkten

Ruhe und Erholung im Nahbereich der Stadt,
Bedeutsamkeit für das Kleinklima,
Vukanismus-typische Topographie
Bedeutung für Tourismus und Fremdenverkehr
Erhaltung schützenswerter Biotope


müssen die vorgesehenen Kernzonen entweder erweitert oder durch neu zu schaffende ergänzt werden, so dass für die für Gerolstein bedeutsamen Gebiete wie z. B. „Wöllersberg“, „auf Schocken“ und „Himmerich“ eine adäquate Mitsprache der Stadt und gleichrangige Schutzmöglichkeiten  gewährleistet sind.


Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Stief

für die Fraktion WG Möller
 

Anlage 2

Wählergruppe Möller
Stadtratsfraktion

17.04.2007

Herrn
Stadtbürgermeister
Karl-Heinz Schwartz
Rathaus
54568 Gerolstein zur Kenntnis:
 siehe Mail-Verteiler

 

Parteipolitik zum Nachteil der Stadt Gerolstein


Sehr geehrter Herr Stadtbürgermeister,

am 11.12.2006 ging das Schreiben bezüglich des „Naturparks Vulkaneifel“ mit dem Verordnungsentwurf des Ministeriums bei der Verbandsgemeindeverwaltung ein mit der Bitte um Antwort schon für den 15.02.2007.
Sie und Herr Pauly verweigerten gegenüber den Ratsmitgliedern (sofern nicht CDU) jede Information darüber, obwohl der für diese wichtige Frage zuständige Fachausschuss Forst- Wegebau und Umwelt am 20.12.2006 tagte und die exemplarische Thematik Wöllersberg aktuell war und weiter aktuell bleibt.
 Eine für den 17.01.07 vorgesehene Sitzung des Fachausschusses ließ man ausfallen.
Ohne jede Möglichkeit auf Sachinformation wurde dann auf der Sitzung des Stadtrates am 01.02.2007 auf Antrag der CDU der
Beschluss zur Pr¦ambel gefasst. (In Daun sah das ganz anders aus)

Dem mündlichen Antrag der WG Möller auf der Sitzung des Bauausschusses vom 06.03.07 wurde ohne jede Begründung ebenso wenig stattgegeben wie dem schriftlichen Antrag vom 10.04.2007.
http://www.wg-moeller.de/Stadtentwicklung/Umwelt/Naturpark_Vulkaneifel/naturpark_vulkaneifel.html
 

Zum wiederholten Male (Jagdgenossenschaft Gees, Trassenführung B 410, TW Gerolstein, Stadtsanierung, Fußgängerzone u. A.) verweigern Sie und Bürgermeister Pauly aus rein parteitaktischen Gründen und Opportunitätsmotiven (Landratswahl?) die Einbeziehung gewählter Ratsmitglieder und der zuständigen Gremien bei der Entscheidungsfindung zu wichtigen Problemfeldern mit den bekannten miserablen Ergebnissen.

Sie und Bürgermeister Pauly missbrauchen auf diese Weise laufend Ihr Amt und handeln damit gegen die Interessen der Stadt Gerolstein.

Durch diese Politik nach Gutsherrenart bauen Sie unter Missachtung demokratischer Grundsätze politische Fronten auf, die eine fraktionsübergreifende, rein sachorientierte, konstruktive Zusammenarbeit unmöglich machen.

Anschließend wundern Sie sich und beklagen, dass immer mehr Bürger für Ihre Art der Kommunalpolitik nur noch ein Kopfschütteln übrig haben, obwohl Sie penetrant versuchen, die Schuld für das desolate Erscheinungsbild Ihrer beider Politik der kleinen Fraktion WG Möller zuzuweisen.

Die Fraktion WG Möller wird auf der morgigen Sitzung des Bauausschusses vor Eintritt in die Tagesordnung den Antrag auf Aufnahme des TOPs „Naturpark Vulkaneifel“ ein drittes Mal beantragen, um doch noch einen Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Stief
für die Fraktion WG Möller

 

Anlage 3

Von: Hans-Joachim Stief [Hans@Stief-Gerolstein.de] im Auftrag von Fraktion WG Möller (fraktion@wg-moeller.de)
Gesendet: Donnerstag, 24. Mai 2007 10:47
An: 'Karl-Heinz Schwartz'
Cc:
Wählergruppe Möller                                             54568 Gerolstein

24.05.2006

Herrn    
Stadtbürgermeister
Karl-Heinz Schwartz
Rathaus
54568 Gerolstein

                  •  zur Kenntnis:
                  •  Herr Schmitz
                  •  Herr Jansen
                  •  Fraktionen
                  • Web-Site der WGM                                                                                                        

  Antrag zur TO der Ratssitzung vom 14.06.2007


Bezug:

Unser Antrag vom 10.04.2007
Antwortschreiben Dr. Beckmann
Empfehlungsbeschluss des Bauausschusses vom 23.05.2007

Sehr geehrter Herr Stadtbürgermeister,

 die Fraktion WG-Möller beantragt zur Sitzung des Stadtrates am 14.06.2007 die Aufnahme eines TOP  „Einrichtung des Naturparks Vulkaneifel“ in den öffentlichen Teil der Sitzung und bittet um Veröffentlichung dieses Schreibens (des Antrages und der Beschlussanträge) in der Einladung zur Sitzung.

Begründung:

In der Sitzung des Stadtrates am 01.02.2007 wurde unter dem
TOP
6. Einrichtung eines Naturparks Vulkaneifel; Stellungnahme der Stadt Gerolstein  einstimmig folgender Beschluss gefasst:

„Der Entwurf der Rechtsverordnung zum Naturpark Vulkaneifel wird zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat beantragt in der Präambel im zweiten Abschnitt Satz 1 die Worte „ einschließlich des Gesteinsabbaus“ ersatzlos zu streichen.“
(Der eigentlich zuständige Fachausschuss FoWeUmwelt war nicht mit dem Thema befasst.)
Wenn dieser einstimmig gefasste Beschluss nicht nur ein wohlfeiles Lippenbekenntnis sein soll, ist eine ergänzende Spezifizierung in der Sache zwingend erforderlich. Gerade vor dem Hintergrund des städtischen Engagements im laufenden Verfahren „Wöllersberg“ und den bisher gemachten Erfahrungen ist die Stadt Gerolstein geradezu verpflichtet, ihre Interessen klar zu formulieren und es nicht bei dem letztlich unverbindlichen Änderungsantrag zur Präambel zu belassen. Dies gilt vor allem für die Ausnahmeregelung (§ 8) und die Abgrenzung der Kernzonen.

  Unter dem TOP  „Einrichtung des Naturparks Vulkaneifel“ stellt die Fraktion WGM deshalb zwei Beschlussanträge in Anerkenntnis der Bedeutung folgender Gesichtpunkte für die Entwicklung der Stadt:

  • Ruhe und Erholung im Nahbereich der Stadt,
  • Bedeutsamkeit für das Kleinklima,
  • Vulkanismus-typische Topographie
  • Bedeutung für Tourismus und Fremdenverkehr
  • Erhaltung schützenswerter Biotope
  • Erhaltung des besonderen und für Gerolstein typischen Landschaftsbildes
  • Schutz der Gewässer, des Grundwassers und der Tiefenwässer
  • Erhaltung der Gestaltungs- und Mitspracherechte der Stadt
  •  
  • Beschlussantrag I
    In der Folge des Ratsbeschlusses ist konkretisierend in § 8 Ausnahmen (2) 2.  zu streichen:
    2. Anlage und Erweiterung von Abgrabungen und Aufschüttungen zur Rohstoffgewinnung außerhalb der Kernzonen“
  • Beschlussantrag II  
    Bezug nehmend auf die Aussage des letzten Abschnittes der Stellungnahme Prof. Dr. Beckmanns wird gegenüber dem Umweltministerium eine Ausweisung des Wöllersberges als Kerngebiet beantragt.
    Diese Kernzone sollte die Sensibilität für den Umgang mit unseren Bodenschätzen stärken und Impuls dafür sein, dass den für Gerolstein so bedeutsamen Gebieten wie z. B. „Wöllersberg“, „auf Schocken“ und „Himmerich“   adäquate Aufmerksamkeit und entsprechende Schutzbemühungen zugeordnet werden.

 Mit freundlichen Grüßen

 Hans-Joachim Stief
für die Fraktion WG Möller

 

Anlage 4

Auszug aus der Niederschrift der Ratssitzung vom 14.06.2007

 

10.1           Wöllersberg

Das Ministerium für Umwelt, Forst und Verbraucherschutz (MUFV), Mainz, sieht die Voraussetzungen für den Erlass der Verordnung zur Einrichtung eines Naturparks Vulkaneifel als gegeben an. Die betroffenen Behörden, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die anerkannten Naturschutzverbände hatten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 15.02.2007. Der Stadtrat hat am 01.02.2007 beraten und beantragt, in der Präambel zum Entwurf, Absatz 2, Satz 1, Zeile 5 die Worte „einschließlich des Gesteinsabbaus" zu streichen.

Am 20.03.2007 wurde der Verbandsgemeinderat über die bis dahin vorliegenden Stellungnahmen, welche dem MUFV (Ministerium Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz) gemeldet wurden, informiert. Darin war auch die vorstehende Stellungnahme der Stadt enthalten. In der Sitzung des Forst-, Wegebau- und Umweltausschusses vom 26.03.2007 hat ein Ausschussmitglied unter „Verschiedenes" darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Naturpark Vulkaneifel im Stadtrat ohne vorhergehende Beratung im Forst-, Wegbau- und Umweitausschuss stattgefunden habe. Gerade im Hinblick auf die Festsetzungen der Statuten des Naturparks bezüglich Abbau von Rohstoffen sollte dies, unter Einbeziehung des „Wöllersberg", Thema der nächsten Ausschusssitzung sein. Der Bauausschuss des Stadtrates Gerolstein hat in seiner Sitzung vom 23.05.2007 das Thema „Naturpark Vulkaneifel" unter Tagesordnungspunkt „12.2 Naturpark - Wöllersberg - Stellungnahme Professor Dr. Beckmann" erneut aufgegriffen und folgenden Beschluss gefasst: „Die Stellungnahme der Rechtsanwaltskanzlei Baumeister liegt den Ausschussmitgliedern vor.

Der Ausschuss ist der Auffassung, alle möglichen Schutzmaßnahmen, u.a. auch im Hinblick auf die Ausweisung der Kernzonen zu ergreifen. Die Verwaltung wird gebeten, einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat zu erarbeiten.

 

Antrag Fraktion WG Möller

Die Fraktion WG Möller hat mit Schreiben vom 24.05.2007 die Aufnahme eines TOP „Einrichtung des Naturparks Vulkaneifel" in den öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates vom 14.06.2007 beantragt. Die Begründung hierzu wurde von Fraktionssprecher Stief in der Sitzung vorgetragen. In der heutigen Sitzung wurde zur Thematik eine Tischvorlage ausgehändigt.

Der Rat ist sich einig, das aufgrund der umfangreichen Thematik eine Beratung- und Beschlussfassung in der heutigen Sitzung nicht erfolgen sollte. Fraktionssprecher Stief zieht den o.a. Antrag der WG Möller vom 14.05.2007 zurück. 

Ratsmitglied Dr. Schwind stellt den Antrag, die Thematik an den Forst-, Wege und Umweltausschuss zur Beratung zu verweisen und den Ausschuss zu ermächtigen bei gegebener zeitlicher Erfordernis einen Beschluss in der Ausschusssitzung herbeizuführen. Ansonsten sollte die Beschlussfassung hierzu in der nächsten Stadtratsitzung erfolgen. 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Thematik an den Forst-, Wege und Umweltausschuss zur Beratung zu verweisen. Der Ausschuss wird ermächtigt bei gegebener zeitlicher Erfordernis einen Beschluss in der Ausschusssitzung herbeizuführen, ansonsten erfolgt die Beschlussfassung hierzu in der nächsten Stadtratsitzung. 

Beschlussfassung: einstimmig

 

Anlage 5

Wählergruppe Möller
Stadtratsfraktion

  30.07.2007

 

Herrn
Stadtbürgermeister
Karl-Heinz Schwartz
Rathaus
54568 Gerolstein

 

Beschluss des FWU-Ausschusses am 02.07.07 zur Naturparkverordnung Vulkaneifel
Beschluss des FWU-Ausschusses am 02.07.07 zum Bau eines Geo-Waldweges am Rother Kopf
Stellungnahme Dr. Beckmann vom 20.04.2007
Telefongespräch mit Herrn Bitchene am 25.07.2007
Telefongespräch mit Herrn Hard am 26.07.2007
Telefongespräch mit Frau Dunkel am 27.07.2007

http://www.europeangeoparks.org/isite/page/8,1,0.asp?mu=4&cmu=26&thID=0#

 

Sehr geehrter Herr Stadtbürgermeister,

auf Antrag der WGM hat der Ausschuss, legitimiert durch den Stadtrat, beschlossen, für die geplante Naturparkverordnung eine zusätzliche Kernzone zu beantragen. Auf derselben Sitzung wurde die Einrichtung eines zusätzlichen Geoparkweges auf dem Gebiet der beantragten Kernzone (Rother Kopf) beschlossen.

Hier werden ganz aktuell der Zusammenhang und die Zielgleichheit von Geopark und Kernzone räumlich und sachlich deutlich.

Im direkten Kontext dazu ist die kommunale Mitgliedschaft von VG und Stadt Gerolstein im europäischen Geopark – Netzwerk zu sehen. Die Charta als Grundlage der Mitgliedschaft wurde im Jahr 2001  i. A. von Frau Frey und Frau Dunkel in Griechenland unterzeichnet. Die Fraktion WGM bedauert, dass dieser Zusammenhang durch die Verwaltung den zuständigen Gremien (Stadtrat und Ausschüsse) nicht als wichtiges Kriterium zur Entscheidungsfindung offen gelegt wurde.

Nach Auskunft der Verwaltung ist der Beschluss zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht umgesetzt und die Niederschrift liegt noch nicht vor. (Diesbezüglich sind auch die zu Protokoll gegebenen Aussagen der WGM vor Eintritt in die TO der Sitzung am 02.07.07 zu sehen)

Vor diesem Hintergrund beantragt die Fraktion WGM, den beschlossenen Antrag des FWU-Ausschusses vom 02.07.07 zur Naturparkverordnung Vulkaneifel ergänzend zu begründen:

  • Die Charta des Europäischen Geopark – Netzwerkes wird in deutscher Sprache beigefügt.
  • Auf die Zielgleichheit der Schnittmengen von Charta und Definition der Kernzonen wird besonders hingewiesen.

Hans-Joachim Stief
für die Fraktion WG Möller

Anlage 6

NIEDERSCHRIFT  (Auszug)

über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des

Stadtrates am 30.08.2007

 

9. Kernzonenabgrenzung Naturpark Vulkaneifel

Das Ministerium für Umwelt, Forst und Verbraucherschutz (MUFV), Mainz, sieht die Voraussetzungen für den Erlass der Verordnung zur Einrichtung eines Naturparks Vulkaneifel als gegeben an. Über die Einrichtung des Naturparks soll die Sicherung und Entwicklung der Landschaft erfolgen und schwerpunktmäßig Regionalentwicklung initiiert werden. Derzeit wird die Frage, ob die bisherigen Landschaftsschutzgebiete erhalten bleiben, kontrovers diskutiert. Bis zum 15.02.2007 lief das Vorverfahren, in dem vor dem förmlichen Offenlegungsverfahren zunächst die fachlich berührten Behörden, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die anerkannten Naturschutzverbände beteiligt wurden.

Alle von der Verbandsgemeinde Gerolstein für das Gerolsteiner Land im Vorverfahren mitgeteilten Abgrenzungen zur Kernzone Salmwald im Naturpark Vulkaneifel finden lt. MUFV Berücksichtigung. Nach Überarbeitung der Rechtsverordnung wird nach der Sommerpause (voraussichtlich im September 2007) das Verfahren zur Einrichtung des Naturparks Vulkaneifel mit einer förmlichen Beteiligung fortgesetzt. Die Zuständigkeit und Federführung bleibt beim MUFV. Während der förmlichen Beteiligung, aber auch bis dahin, können noch Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Stadt kann nach Auffassung des Ministeriums (Dr. Kniepert, MUFV) einen Antrag auf Ausweisung einer Kernzone oder auch eines Naturschutzgebietes für den Wöllersberg (ggf. auch Schocken, Himberg/Rother Kopf) stellen, allerdings nur für nicht genehmigte Abbaubereiche. Ob dem entsprochen werden kann, entscheidet sich im Verfahren. Zu berücksichtigen sind jedoch Vorgaben der übergeordneten Planung. Das Landesentwicklungsprogramm verweist auf einen Vorrang der Rohstoffsicherung bzw. des Rohstoffabbaues. Maßgebend ist die Darstellung im Regionalen Raumordnungsplan (ROP), der wiederum auf die Fachplanung (Bergrecht) zurückgeht. Für das Gebiet der Stadt Gerolstein gilt das Landschaftsschutzgebiet Gerolstein und Umgebung, darin ist der Bereich Lissingen zwischen B 410 und L 24 und demnach auch der Wöllersberg nicht enthalten. Er ist aber als FFH-Gebiet (Fauna- Flora-Habitat) im Zusammenhang mit Natura 2000 dargestellt. Damit steht sowohl seine besondere Bedeutung und Wertigkeit, als auch die besondere Schutzwürdigkeit fest.

Ziel der Kernzonen ist es, Erholung in der Stille zu bieten. Als FFH-Gebiet und Kernzone im Naturpark wurde, in Abstimmung mit den Verbandsgemeinden des Vulkaneifel-Kreises, der Salmwald ausgewiesen, weil dort keine weiteren rechtlichen Einschränkungen zu befürchten waren . In der Kreisgruppe besteht nach wie vor die Auffassung, die Kernzonen des Natur15 parks auf ein Mindestmaß zu beschränken. Allerdings hat die Verbandsgemeinde Manderscheid (Kreis Bernkastel-Wittlich) lt. MUFV ebenfalls die Ausweisung einer Kernzone nachgemeldet.

Der Stadtrat hat am 01.02.2007 beraten und beantragt, in der Präambel zum Entwurf, Absatz 2, Satz 1, Zeile 5 die Worte „einschließlich des Gesteinsabbaus“ zu streichen. Der Bauausschuss des Stadtrates Gerolstein hat in seiner Sitzung vom 23.05.2007 das Thema „Naturpark Vulkaneifel“ unter Tagesordnungspunkt „12.2 Naturpark – Wöllersberg – Stellungnahme Professor Dr. Beckmann“ erneut aufgegriffen und folgenden Beschluss gefasst: „Die Stellungnahme der Rechtsanwaltskanzlei Baumeister liegt den Ausschussmitgliedern vor. Der Ausschuss ist der Auffassung, alle möglichen Schutzmaßnahmen, u.a. auch im Hinblick auf die Ausweisung der Kernzonen zu ergreifen. Die Verwaltung wird gebeten, einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat zu erarbeiten.“

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 14.06.2007 die Thematik an den Forst-, Wege- und Umweltausschuss zur Beratung verwiesen. Der Ausschuss wird ermächtigt bei gegebenem zeitlichen Erfordernis einen Beschluss herbeizuführen, ansonsten erfolgt die Beschlussfassung in der nächsten Stadtratssitzung.

Folgender Beschluss wurde am 02.07.07 gefasst:

„Der Forst-, Wegebau- und Umweltausschuss beschließt, gegenüber dem Umweltministerium im Naturpark Vulkaneifel die Ausweisung einer weiteren Kernzone im Bereich Wöllersberg- Himberg/Rother Kopf („Himmerich“) und Schocken lt. Festsetzung in der dem Ausschuss vorliegenden Übersichtskarte zu beantragen.“

Dieser Beschluss ist aus materiell-rechtlichen Gründen bedenklich. In der Sitzung des FWUA wurde mit grobem Stift auf kleiner Karte eine Abgrenzung vorgenommen, in der Ortslagen der Stadtteile Müllenborn und Lissingen sowie Teilbereiche der Kernstadt (u. a. Wohngebiet Gilze-Gijen-Straße, geplanter Campingplatz etc.) erfasst wurden. Dies war auf die unzureichende Kartengrundlage zurückzuführen und ist auslegungsbedürftig. 

Die neue Abgrenzung trägt den abbaurechtlichen Gegebenheiten Rechnung, die Umgehungsstraße ist nicht tangiert und auch das Thema Ferienpark ist berücksichtigt. Außerdem werden bestehende und geplante Gewerbe- und Wohngebiete nicht tangiert. Die Verwaltung merkt an, dass in dem nunmehr festgesetzten Gebiet die Eisenbahnstrecke Gerolstein – Prüm sowie die verkehrsmäßige Anbindung der Stadtteile Müllenborn und Oos an die Kernstadt Gerolstein durchschnitten würden und dies bei künftigen landesplanerischen und/oder Bauleitverfahren (Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) zu Problemen und / oder Mehrkosten führen könne. Deshalb wird die Ausweisung von zwei voneinander unabhängigen Kernzonen Wöllersberg und Schocken/Rother Kopf (Himberg) angeregt.

Einer Aufteilung in zwei Kernzonen, reduziert um Bahnstrecke Gerolstein-Prüm und L 24, wird nach kontroverser Diskussion seitens des Haupt- und Finanzausschusses nicht zugestimmt. 

Ausschussmitglied Lux stellt den Antrag, dass der Stadtbürgermeister zusammen mit Verbandsbürgermeister Pauly und Ausschussmitglied Dr. Schwindt nach Mainz zum Ministerium für Umwelt, Forst und Verbraucherschutz fährt, um dort persönlich die Anliegen der Stadt zu erörtern.

Beschluss:

Der Antrag wird mit drei Zustimmungen, fünf Ablehnungen und einer Enthaltung abgewiesen.

Ausschussmitglied Schwindt stellt den Antrag, dass die Kernzone wie in der angefügten Karte beibehalten wird und lediglich als Konkretisierung des Beschlusses des Forst-, Wegebau und Umweltausschusses mit einem Schreiben der Stadt nach Mainz gesendet wird.

 

Beschluss:

Ergänzend zu dem von der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein dem Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz (MUFV) bereits mitgeteilten Stadtratsbeschluss vom 01.02.2007 (Streichung der Worte „einschließlich des Gesteinsabbaus“ in der Präambel) beantragt die Stadt Gerolstein die Ausweisung einer Kernzone entsprechend der beigefügten Abgrenzung. (Karte siehe Anlage 2)

Die Kernzone liegt im Stadtbereich auf den Gemarkungen Gerolstein, Lissingen, Müllenborn und Roth. Die beantragte Kernzone umfasst von der Stadt als besonders schützenswert erachtete Bereiche, die im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung und Sicherung für kommende Generationen, den Schutzstatus einer Kernzone erhalten sollten.

Dies entspricht dem vorbereitenden Beschluss des Forst-, Wegebau- und Umweltausschusses der Stadt Gerolstein vom 02.07.2007 zum Tagesordnungspunkt „Wöllersberg“, ergänzt um die Bereiche „Schocken“ und „Himberg/Rother Kopf“. Die in der vorgeschlagenen Kernzone liegenden genehmigten Abbauflächen sind vom Schutz-Status ausgenommen. Sie werden in der Karte konkret abgegrenzt. 

Tourismus nimmt im Gerolsteiner Land einen hohen Stellenwert ein.

Im Hinblick auf die im Satzungstext angestrebte regionale Entwicklung, aber auch als Sicherung von Naherholungsflächen für die Bevölkerung der Stadt und den Erhalt einer in weiten Teilen noch intakten, fast unberührten Natur, halten die städtischen Gremien die beantragte Kernzonenausweisung für geboten.

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den vom Forst-, Wegebau- und Umweltausschuss der Stadt skizzierten und in heutiger Sitzung präzisierten Abgrenzungsvorschlag als zusätzliche Kernzone im Naturpark Vulkaneifel beim MUFV zu beantragen. 

Beschlussfassung: Einstimmig bei drei Enthaltungen 

 

Anlage 7

GEROLSTEIN, 31. August 2007

 

Ministerium für Umwelt,
Forsten und Verbraucherschutz
Postfach 3160
55021 Mainz

 

Einrichtung eines Naturparks "Vulkaneife!"
Stellungnahme der Stadt Gerolstein

ihr Schreiben vom 05.12.2006,
Az.: 10212-88712-7, Dr. Kniepert

 

Sehr geehrter Herr Dr. Kniepert,
 

ergänzend zu dem von der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein bereits mitgeteilten
Stadtratsbeschluss vom 01.02.2007 (Streichung der Worte "einschließlich des
Gesteinsabbaus" in der Präambel) beantragt die Stadt Gerolstein die Ausweisung einer
Kernzone entsprechend der beigefügten Abgrenzung. Die Kernzone liegt im Stadtbereich auf
den Gemarkungen Gerolstein, Lissingen, Müllenborn und Roth. Die beantragte Kernzone
umfasst von der Stadt als besonders schützenswert erachtete Bereiche, die im Sinne einer
nachhaltigen Entwicklung und Sicherung für kommende Generationen, unbedingt den
Schutzstatus einer Kernzone erhalten sollten. Dies entspricht dem Bescnluss des Forst-,
Wegebau- und Umweltausschusses der Stadt Gerolstein, konkretisiert durch den Beschluss
des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Gerolstein vom 30.08.2007.

Die im Gebiet liegenden genehmigten Lavaabbaubereiche sind noch einzutragen; die
genehmigten Abbaugebiete sind vom Kernzonen-Status ausgenommen.

Tourismus nimmt im Geroisteiner Land einen hohen Stellenwert ein. Im Hinblick darauf, aber
auch als Sicherung von Naherholungsflächen für die Bevölkerung der Stadt, halten wir die
beantragte Kernzonenausweisung für dringend geboten. Wir bitten um wohlwollende
Beurteilung bzw. Berücksichtigung des Antrages für die förmliche Offenlage des Entwurfs.

Die Kreisverwaltung Daun hat Kopie dieses Schreibens erhalten .
 

Mit freundlichen Grüßen

 

Karl-Heinz Schwartz
Stadtbürgermeister

 

Anlage 8

Stadt
Gerolstein
Kyllweg 1

54568 Gerolstein


Ministerium für Umwelt, Forsten
und Verbraucherschutz

Kaiser-Friedrich-StraSe 1,55116 Mainz
Geschäftszeichen 10212-88 712-7

 

Bearbeitet von/E-Mail

Herrn Dr. Kniepert
Telefon/Fax

(06131)16-2601
(06131)16-172601

Datum 21.11.2007

 

Anhörverfahren zum Erlass einer Rechtsverordnung über den Naturpark „Vulkaneifel"
Anlg.:
- 2 -.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen der Anhörung zum Entwurf einer Verordnung über den Naturpark Vulkaneifei hat- ten Sie Anregungen vorgetragen, die gesichtet und ausgewertet worden sind. Insoweit danke ich ausdrücklich für die Vielzahl konkreter Vorschläge und bewertender Kommentare.

Ein Großteil dieser Anregungen konnte Berücksichtigung finden. Zum Teil waren die betref- fenden Belange bereits in der ursprünglichen Fassung inhaltlich berücksichtigt. Letzteres war bei der Lektüre offenkundig nicht immer hinreichend deutlich geworden. Deshalb ist der Ver- ordnungsentwurf auch unter dem Gesichtspunkt der Klarheit und Eindeutigkeit überarbeitet worden.

Insgesamt ist meines Erachtens damit eine Lösung gefunden worden, die weitestmöglich vor- getragene Anregungen aufgreift. Im Einzelnen verweise ich auf die beigefügte Version des überarbeiteten Verordnungstextes und hebe insbesondere hervor:

1.   Die Schutzzweckbestimmung stellt klar, dass Naturschutz, nachhaltige Nutzung, Erholung und regionale Wertschöpfung in herausgehobener Weise und im Rahmen eines der Nachhaltigkeit verpflichteten'Vorgehens verwirklicht werden sollen. Berechtigte und nach- vollziehbare Erfordernisse eines dieser Sektoren stehen demzufolge nicht automatisch im Widerspruch zu sinnvollen Vorhaben eines anderen Teilbereichs. Die Verordnung dient der Realisierung eines ausgewogenen Vorgehens.

2.   Der räumliche Geltungsbereich wurde in begrenztem Umfang modifiziert, um eine voll- ständige Einbeziehung fachlich geeigneter Landschaftsteile zur erreichen.

3.   Die Vorschriften zur Genehmigungsbedürftigkeit bestimmter Handlungen wurden neu, kla- rer und materiell begrenzt gefasst. Insbesondere erfolgt eine Freistellung der ordnungs- gemäßen Nutzung eines Grundstücks durch Ackerbau, Grünlandbewirtschaftung, Garten- bau, Obstbau, Sonderkulturen oder Forstwirtschaft. Im Einzelnen .verweise ich auf den Wortlaut, der allen insoweit vorgetragenen Wünschen im inhaltlich und rechtlich vertretba- ren Umfang weitestgehend entspricht. -

4.   Eine Klarstellung regelt dies Verhältnis zu sonstigen Schutzgebieten und hebt hervor, dass die aktuellen Rechtsvorschriften unberührt bleiben..

5.   Mit der Bestimmung der Trägerorganisation für den Naturpark Vulkaneifel ist eine ergän- zende Regelung aufgenommen worden, um Interessierten ein angemessenes Mitwirken zu eröffnen. Insoweit wird der Träger verpflichtet, Zugang für zusätzliche Gesellschafter zu schaffen.

Abschließend bedanke ich mich nochmals für die sehr konstruktiven und wertvollen Stellung- nahmen. Mit freundlichen Grüßen ImAuftrag-

 

Dr. Kniepert

 

Anlage 9

NIEDERSCHRIFT (Auszug)
über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des
Stadtrates am 10.01.2008

TOP 2 (öffentlich)

2. Naturpark Vulkaneifel - Stellungnahme zum Entwurf der Rechtsverordnung

Im Auftrage des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz, Mainz wurde die öffentliche Auslegung des Entwurfs einer Rechtsverordnung über den „Naturpark Vulkaneifel“ im Mitteilungsblatt „Et Blättchen“ vom 16.11.2007 bekannt gemacht.

In der Bekanntmachung wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf der künftigen Rechtsverordnung über diesen Naturpark mit der dazugehörigen Karte, Maßstab 1 : 150.000, vom 29.

November 2007 bis 28. Dezember 2007 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung

Gerolstein, Rathaus, Kyllweg 1, Fachbereich 2, Zimmer 213, während der üblichen Dienststunden zur Einsicht ausliegt. Karten zu dem geplanten Naturpark können zudem in beliebig zu wählendem Maßstab auf der Internetseite http://www.naturschutz.rlp.de eingesehen werden. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann Anregungen oder Einwendungen bei der Verbandsgemeindeverwaltung oder gegenüber dem Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz – oberste Naturschutzbehörde -, Kaiser-Friedrich- Straße 1, 55116 Mainz, schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen. Diese müssen spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, d. h. bis spätestens 12. Januar 2008 einschließlich geltend gemacht werden. Die Verwaltung hat die Ortsgemeinden und die Stadt Gerolstein hierüber informiert. Alle bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingegangenen Anregungen und Einwendungen muss die Verwaltung nach Abschluss der Auslegung bis zum 19. Januar 2008 an das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht, Kaiser-Friedrich-Str. 7, 55116 Mainz, weiterleiten.

Antrag der Stadt Gerolstein vom 31.08.2007

Dem Antrag der Stadt auf Ausweisung einer zusätzlichen Kernzone wurde nicht entsprochen. Die telefonische Rückfrage von Stadtbürgermeister Schwartz beim MUFV (Dr. Kniepert) vom 21.11.2007 ergab, dass die beantragte Kernzone für eine Erholung in der Stille nicht geeignet sei. Die schriftliche Begründung vom 21.11.2007 hat der Sitzungsvorlage für die Sitzung des Stadtrates vom 06.12.2007 beigelegen.

Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 06.12.2007 den Haupt- und Finanzausschuss der Stadt beauftragt, in der Angelegenheit abschließend zu entscheiden und eine Stellungnahme der Stadt fristgemäß abzugeben.

Stellungnahme der Verbandsgemeinde Gerolstein

Nach Ansicht des Verbandsgemeinderates besteht noch erheblicher Klärungsbedarf. Deshalb wurde diese Thematik an den Haupt- und Finanzausschuss zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung delegiert. Dem Haupt- und Finanzausschuss des Verbandsgemeinderates hat in seiner Sitzung am 20.12.2007 folgenden Beschluss gefasst: Die Verbandsgemeinde Gerolstein sieht einen Naturpark Vulkaneifel als willkommene und erforderliche Chance für eine ganzheitliche und nachhaltige Regionalentwicklung. Er gliedert sich in vorhandene und noch weiter zu entwickelnde teilregionale und regionale Aktivitäten zur ländlichen Entwicklung auf der Grundlage von LEADER, ELER, EFRE, INTERREG, IDEE. NATUR oder im Rahmen der Zukunftsinitiative Eifel und der Regionalmarke Eifel ein und könnte der maßgebliche Akteur für das Gebiet der Vulkaneifel sein. Voraussetzung hierfür ist, dass dies von allen am Erlassprozess Beteiligten so erkannt wird und tradierte Einstellungen zu einem Naturpark angepasst werden und die Akteure einer ganzheitlichen und nachhaltigen Regionalentwicklung sich mit dem Instrument Naturpark voll inhaltlich identifizieren können und ihn nicht als weitere Restriktion gegenüber unendlich vielen sehen, ggf. sehen müssen. Um dies zu erreichen, werden folgende Änderungen in der Verordnung gegenüber dem Entwurfstext, Stand 25.9.2007, gefordert:

1. Zu § 4 (Verhältnis zu sonstigen Schutzgebieten)

Eine rein deklaratorische Regelung ist überflüssig. Daher ist § 4 zu streichen. An das MUFV und die verordnungsgebenden Behörden ergeht gleichzeitig die Bitte, die Erforderlichkeit der bestehenden Landschaftsschutzgebietsverordnungen im Hinblick auf die "Überlagerung" durch die Naturparkverordnung mit der Zielsetzung der Aufhebung zu überprüfen. Für eine Aufhebung sprechen Gründe der Rechtsbereinigung, -vereinfachung und Deregulierung.

2. Zu § 5 (Schutzzweck)

Gegenüber den bisherigen Entwürfen enthält der Entwurfstext für einzelne Schutzzweckaktivitäten

Attribute (Absatz 1 Nr. 2 "nachhaltige" Erholung, "umweltverträglichen" Tourismus, Nr. 4 "nachhaltige" regionale Wertschöpfung", Absatz 2 "naturnahe" Erholung) deren praktische, materiell-rechtliche Anwendung zu Auslegungsschwierigkeiten führen kann. Die Notwendigkeit der eingefügten Attribute ist nochmals zu prüfen.

3. Zu § 6 (Träger des Naturparks)

In Satz 2 sind die Worte "selbständig oder" zu streichen. Die Natur- und GeoPark Vulkaneifel GmbH hat 14 Gesellschafteranteile. Sieben dieser Gesellschafteranteile sollen von den sieben Verbandsgemeinden gehalten werden, die im Gebiet des Naturparks liegen. Fünf Gesellschafteranteile sollen von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft gehalten werden. Zwei Gesellschafteranteile sollen von den Interessierten im Sinne von Satz 2 erworben werden können, dies jedoch nur über eine Gruppenvertretung, die sich als solche in eine Rechtspersönlichkeit, z. B. eingetragener Verein, begeben muss. Mit einer solchen Regelung im Gesellschaftervertrag wird die vom Verordnungsgeber gewollte Möglichkeit der Mitwirkung von Interessierten gewährleistet. Die ansonsten eröffnete (quasi) Publikumsgesellschaft ist praktisch nicht umsetzbar.

4. Zu § 9 (Ausnahmen)

In Absatz 2 Nr. 2 ist der Terminus von § 8 Abs. 2 Nr. 1 zu übernehmen, so dass § 8 nicht anzuwenden ist auf die Anlage und Erweiterung von Steinbrüchen, Tagebauen, Gruben oder sonstigen Erdaufschlüssen. Die Verwaltung empfiehlt, sich der Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses des Verbandsgemeinderates anzuschließen.

Darüber hinaus ist zu entscheiden, ob der Antrag auf Ausweisung einer Kernzone im Bereich der Stadt Gerolstein, wie bereits im Vorverfahren dem Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz vorgelegt, erneut gestellt und weiter begründet wird oder ob die Stadt auf die Ausweisung der Kernzone verzichtet. 

Im Ausschuss herrscht Einigkeit darüber, dass die von der Stadt Gerolstein vorgeschlagene Kernzone immer noch gewollt ist.

Auf den gestellten Antrag wurde vom MUF nicht eingegangen; lediglich ein allgemein gehaltenes Schreiben, welches eine größere Anzahl von Anregungen abdeckt, wurde an die Stadt gerichtet. Es ist daher ausdrücklicher Wunsch des Ausschusses, dass ein erneuter Brief an das zuständige Ministerium verfasst wird, in dem die Ausweisung einer zusätzlichen Kernzone wie im ursprünglichen Antrag bereits konkretisiert angeregt wird.

Weiter soll eine ausreichende, schriftliche Begründung für eine Ablehnung des Antrages erfolgen worin vom MUF explizit dargelegt wird, warum hier keine ausreichende Erholung in der Stille in genanntem Gebiet möglich sein soll. 

Bürgermeister Pauly weist darauf hin, dass nach Bundesrecht die Rohstoffgewinnung Vorrang vor der Ausweisung von solchen Zonen hat. Wenn man rund um ein Abbaugebiet eine Kernzone ausweisen würde, so wäre für eben dieses Gebiet von der Kernzone ausgenommen; die Kernzone hätte „Löcher“. Die rechtliche Situation sei nicht gegeben, um hier eine Kernzone auszuweisen. Weiter erklärt Herr Pauly, dass die Naturparkverordnung keinen ausschließlichen schützenden Charakter habe, sondern auch ein Förderinstrument sei. 

Der Haupt- und Finanzausschuss des Stadtrates schließt sich der Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses des Verbandsgemeinderates mit Ausnahme der dort genannten Ziffer 1 an. 

Darüber hinaus ist der bereits im Vorverfahren gestellte Antrag auf Ausweisung einer zusätzlichen Kernzone im Bereich der Stadt Gerolstein in der bereits vorgelegten Abgrenzung mit Nachdruck zu erneuern.

Beschlussfassung: einstimmig

Anlage 10

STADT   GEROLSTEIN
DER    STADTBÜRGERMEISTER
GEROLSTEIN,

16. Januar 2008

Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft
und Gewerbeaufsicht
Kaiser-Friedrich-Straße 7
55116 Mainz

Entwurf der Landesverordnung über den "Naturpark Vulkaneifel"
Stellungnahme der Stadt Gerolstein

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Stadtrat Gerolstein hat am 06.12.2007 über den Entwurf der Landesverordnung beraten
und die abschließende Stellungnahme an den Haupt- und Finanzausschuss des Stadtrates
verwiesen. Der Haupt- und Finanzausschuss des Stadtrates hat, wegen der Bedeutung für
die Stadt, eigens eine Sitzung anberaumt und den als Anlage beigefügten Beschluss am
10.01.2008 gefasst.

Ausdrücklich und mit Nachdruck wird darauf verwiesen, dass der bereits im Vorverfahren
gestellte Antrag der Stadt Gerolstein auf Ausweisung einer zusätzlichen Kernzone im
Bereich der Stadt Gerolstein, in der bereits vorgelegten Abgrenzung, erneuert wird. Auf
den am 31.08.2007 gestellten Antrag der Stadt wurde in der Antwort des Ministeriums für
Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz (Geschäftszeichen 10212-88 712-7 vom
21.11.2007) nicht eingegangen. Es wurde nicht ausreichend schriftlich begründet, warum
der Antrag abgelehnt wurde bzw. warum in der beantragten Kernzone keine Erholung in der
Stille möglich sein soll.

Unabhängig davon schließt sich der Hapt- und Finanzausschuss des Stadtrates der
Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses des Verbandsgemeinderates, mit
Ausnahme der dort genannten Ziffer 1 (zu § 4 - Verhältnis zu sonstigen Schutzgebieten) an.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Karl-Heinz Schwartz
Stadtbürgermeister

2 Anlagen

Beschluss Stadtrat 06.12.2007

Beschluss Haupt- und Finanzausschuss Stadtrat 10.01.2008

 

Anlage 11

Wählergruppe Möller                                          
Stadtratsfraktion  

                                                                                              19.01.2008

Frau
Staatsministerin Margit Conrad
Ministerium für Umwelt,
Forsten und Verbraucherschutz
Postfach 31 60
55021 Mainz

 

Naturpark Vulkaneifel - Antrag und Stellungnahme zum Entwurf der Rechtsverordnung

Drei Anlagen

  

Sehr geehrte Frau Ministerin,

zum heutigen Datum, dem 19.01.2008 ist die Frist festgesetzt, innerhalb derer Anträge und Stellungnahmen zum Entwurf der Rechtsverordnung – Naturpark Vulkaneifel -  an Ihr Ministerium zu richten sind.

Der in der Anlage befindliche erneute Antrag des Haupt- und Finanzausschusses im Auftrag des Stadtrates Gerolstein geht ursprünglich auf einen Antrag unserer Fraktion WG Möller vom 10.04.2007 zurück.  Seit diesem Zeitpunkt sabotiert Herr Pauly als Bürgermeister und Leiter der Verbandsgemeindeverwaltung eine sachgerechte und objektive Entscheidungsfindung. Schriftliche Anträge und deren Begründungen wurden unterschlagen, Niederschriften manipuliert und Beschlussfassungen wurden verhindert bzw. nicht umgesetzt. Die Mitglieder der Fraktion WG Möller bitten Sie vor diesem Hintergrund um eine faire Bearbeitung des vom HuF-Ausschuss erneut einstimmig und „nachdrücklich“ gestellten Antrages und um Berücksichtigung der nach Fristablauf eingehenden Argumente und Informationen.

Die Mitglieder der Fraktion WG Möller werden selbstverständlich die o. g. Aussagen zur Sache und zum Verfahren in einer Dokumentation möglichst zeitnah belegen und publizieren (http://www.wg-moeller.de/Stadtentwicklung/Umwelt/Naturpark_Vulkaneifel/body_naturpark_vulkaneifel.html ).

Die Fraktion WG Möller würden sehr dankbar zur Kenntnis nehmen, wenn ihr Engagement auf kommunaler Ebene im Sinne einer nachhaltigen Weiterentwicklung unserer Heimat von Ihnen unterstützt werden würde.

 Mit freundlichen Grüßen

 Hans-Joachim Stief
für die Fraktion WG Möller

 

Naturpark Vulkaneifel: Wozu eigentlich?

Meldung vom 11.02.10 

http://www.nabu-daun.de/index.php?cont=news&id=905
 

 

„Wozu brauchen wir überhaupt einen Naturpark?“, diese Frage stellte ein Podiumsteilnehmer bei einer Informationsveranstaltung in Leudersdorf, bei der kürzlich der kommende Naturpark Vulkaneifel erneut das Thema bildete. Zur Verwirklichung von Landschafts- und Naturschutz sicherlich nicht, denn dazu ist ein Naturpark, wie die Teilnehmer aus amtlichem Munde erfuhren, keineswegs das geeignete Instrument. Er dient vielmehr der Inwertsetzung und Entwicklung der Landschaft, und diese ist eben keine Naturlandschaft mehr, sondern eine vom Menschen gestaltete Kulturlandschaft. Folgerichtig fiel daher auch auf dem Podium (!) die Bezeichnung Etikettenschwindel. Und ebenso folgerichtig gibt es, die drei kleinen Kernzonen ausgenommen, in der Verordnung zum Naturpark Vulkaneifel auch nichts, was für die bisherigen Nutzer der Landschaft irgendwelche Änderungen mit sich bringen würde: Gesteinsabbau wie bisher, Land- und Forstwirtschaft wie bisher, Gewerbegebietsausweisungen wie bisher, traditionelle Autorennen wie bisher, Autobahnbau wie bisher usw.

  • Wozu ein Naturpark?

Diese Frage wurde doch noch vom Podium beantwortet. Mit der griffigen Bezeichnung Naturpark lässt sich eine Landschaft ausgezeichnet inwertsetzen und vermarkten. Die wesentlich zutreffendere Bezeichnung „Inwertsetzungs- und Entwicklungsgegend Vulkaneifel“ wäre auch kaum geeignet, eine Urlaubsentscheidung zu Gunsten der Eifel zu bewirken. Vor allem aber sind in einem Naturpark Zuschüsse möglich, die andernfalls nicht fließen würden. „Eine Riesenchance für den Tourismus“, fasste ein Podiumsteilnehmer zutreffend zusammen. Dies deckt sich auch absolut mit der Kenntnis des Rates der VG-Daun, der schon vor einigen Jahren dahingehend informiert wurde „dass Förderungen zukünftig nur noch in Schwerpunktgebieten, wie z.B. Naturparke, erfolgen werden“.

Nun ist es natürlich legitim, auf findige Weise an Zuschüsse zu gelangen. Ebenso legitim ist es, eine Gegend weiterentwickeln zu wollen. Wenn man sich jedoch nicht dem Vorwurf aussetzen möchte, gänzlich unter falscher Flagge zu segeln, dann sollte die Bezeichnung „Natur“ auch eine Verpflichtung darstellen, etwas für die Natur zu tun.

  • Positive Beispiele

In bestehenden Naturparken wurde durchaus so gedacht. Im deutsch-belgischen Naturpark Hohes Venn-Eifel wurden beispielsweise im Rahmen eines binationalen Tälerprojekts Gewässer und ihre Auen auf einer Länge von über 500 km sowohl auf ihre ökologische Bedeutung als auch auf Missstände hin untersucht. Anschließend wurden im gesamten deutsch-belgischen Grenzraum des Naturparks Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern durchgeführt, wobei das Gesamtbudget des Tälerprojekts ca. drei Millionen Euro umfasste.

Die Entwicklung eines Biotopnetzwerks unter dem Motto „Heide, Moore, Wiesen“ durch Renaturierung und Vernetzung dieser Biotope wird ebenfalls im Naturpark Hohes Venn-Eifel vorangetrieben.

Der Naturpark Nassau nutzte die in seinem Bereich vorhandenen Gegebenheiten und stellte Trockenmauern als Relikte ehemaliger Weinbergsnutzung wegen des Vorkommens seltener Pflanzen- und Tierarten frei. Zudem hat er einen Schwerpunkt beim Erhalt von Streuobstwiesen gesetzt.

  • Der Träger

Wie der Träger des Naturparks Vulkaneifel mit der Natur umgehen wird, wird sich an dem von ihm aufzustellenden Handlungsprogramm zeigen. Als Träger des Naturparks Vulkaneifel ist die Natur- und Geopark Vulkaneifel GmbH vorgesehen, was völlig von den bisher üblichen Trägerschaftsregelungen in Rheinland-Pfalz abweicht. Gesellschafter der GmbH sind die hiesigen Verbandsgemeinden und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises, Gremien also, die alleine schon von ihrem Aufgabenbereich nicht sonderlich mit Fragen der Natur befasst sind.

Die Nagelprobe für die Bereitschaft des Trägers, etwas für die Natur im Naturpark Vulkaneifel zu tun, wird daher sein, wie weit das Handlungsprogramm auch Maßnahmen beinhalten wird, die entsprechend der Formulierung im aktuellen Verordnungsentwurf geeignet sind, „die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts zu erhalten oder wiederherzustellen“.

  • Die Naturschutzverbände

Immer wieder wird von amtlicher Seite die Notwendigkeit der Einbeziehung der Naturschutzverbände betont, und die Naturschutzverbände werden zur Beteiligung aufgerufen. Trotz dieser Beteuerungen ist es bisher noch völlig unklar, ob die Beteiligung überhaupt über eine Alibibeteiligung in Informations- und Diskussionsrunden oder in unverbindlich beratenden Beiräten hinausreichen wird. Eine Beteiligung, die den Namen Beteiligung verdient, muss nach Ansicht des NABU eine Beteiligung auf der Entscheidungsebene miteinschließen.

Die wirksame Beteiligung der Naturschutzverbände stellt daher eine weitere Nagelprobe dar.