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Wenn Sie nebenstehendes Bild anklicken, sollte sich die Powerpoint-Präsentation des Planungsbüros BSV öffnen.
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Sachliche Dienstaufsichtsbeschwerde vom 10.07.2006 über Herrn Stadtbürgermeister Karl-Heinz Schwartz, Gerolstein Herrn Bürgermeister Matthias Pauly, Gerolstein
Bescheid der Kommunalaufsicht vom 10.11.06
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29.580.00 € für die Planung einer eierlegende Wollmilchsau
Bei der Beschlussfassung (23.02.05) wurde trotz mehrmaliger Nachfrage die Beschlussfolge nicht offengelegt. Von Stadt- und Verbandsbürgermeister wurde ebenso verschwiegen, dass der Planungsauftrag an das Planungsbüro BSV schon auf der Bauausschusssitzung im Juli 2003 beschlossen wurde inclusive der Einrichtung eines begleitenden Arbeitskreises.
Warum der Auftrag nicht vergeben wurde, der Arbeitskreis nur einmal tagte und der gesamte Sachverhalt vor der Kommunalwahl verschwiegen wurde, bleibt ein Geheimnis und ist exemplarisch für die Vorgehensweise von Stadtbürgermeister und Verwaltung ist.
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NIEDERSCHRIFT über die Sitzung des Bauausschusses des Stadtrates am 23.06.2003 8. Verkehrliches Rahmenkonzept und Studie zur Straßenumbauplanung für
Bahnhofs- und Hauptstraße
In die Überlegung, mit der Sanierungsplanung ein neues Büro zu beauftragen, wurde auch die Frage einbezogen, für den Teilbereich Verkehr ein Spezialbüro zu beauftragen. Nach einem verwaltungsinternen Gespräch hat das Büro BSV aus Aachen ein Angebot für eine mögliche Zusammenarbeit unterbreitet. Das Angebot liegt den Ausschussmitgliedern vor.
Vom Ausschuss wird die Qualität der Sitzungsvorlage hinsichtlich der Verkleinerung des Angebotes des Büros BSV bemängelt. Das Angebot ist aufgrund der Verkleinerung kaum noch lesbar.
Es wird darum gebeten, künftig keine Verkleinerungen mehr vorzunehmen.
Finanzierung:
Kosten entstehen erst nach Beauftragung. Die Planungskosten können im Sanierungsetat finanziert werden.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt einstimmig, das Büro BSV zur Vorstellung in die kommende Sitzung einzuladen.
NIEDERSCHRIFT über die Sitzung des Bauausschusses des Stadtrates am 17.07.2003 TOP 2 Vorstellung Büro BSV, Büro für Verkehrs- und Stadtplanung, Aachen als Planungsbüro für ein verkehrliches Rahmenkonzept und eine Studie zur Straßenumbauplanung für die Bahnhofs- und Hauptstraße
In der Sitzung des BA vom 23.06.2003 wurde das für Gerolstein mögliche Arbeitsfeld erörtert und beschlossen, das Büro BSV zur Vorstellung einzuladen. Herr Springsfeld vom Büro BSV schildert dazu in einer äußerst umfangreichen Darstellung, wie das Unternehmen aufgebaut ist. Zusätzlich erläutert er in einer Computersimulation, welche Projekte vom Büro BSV bereits geplant und geleitet wurden. Stadtbürgermeister Linnerth dankt Herrn Springsfeld für seine Ausführungen und teilt mit, dass über die Auftragsvergabe im nichtöffentlichen Teil debattiert wird. Herr FBL Jansen wird sich danach mit dem Büro BSV in Verbindung setzen. Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung wurde beschlossen, das Büro BSV mit der Erstellung eines Rahmenkonzepts und einer Studie zur Straßenumbauplanung für die Bahnhofs- und Hauptstraße zu beauftragen.
NIEDERSCHRIFT 27.08.2003
B. TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
5. Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro BSV
-Auftragsvergabe
Stadtbürgermeister Linnerth erläutert den bisherigen Sachstand und schlägt vor, das Büro nochmals einzuladen, um die Zielvorstellungen der Stadt zu erläutern. Das Büro soll sodann anhand der Zielvorstellungen die Kosten für Beratung und Sitzungsteilnahme mitteilen.
Nach Auffassung der CDU-Fraktion sollte bereits im Vorfeld geklärt werden, in welcher Höhe Mittel durch die Stadt bereitgestellt werden und was das Büro im Gegenzug für diesen Betrag leistet. U.U. sollte die Stadt Ideen vorlegen, die durch das Büro geprüft werden. Es wird ein Betrag von 10.000,00 € vorgeschlagen.
Bürgermeister Pauly bittet die Grundsatzentscheidung auf der Basis der Moderation durch die politischen Gremien noch in diesem Jahr herbeizuführen.
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig ergänzend und konkretisierend zur letzten Sitzung.
NIEDERSCHRIFT 18.12.2003
6. Arbeitsgruppe Verkehrskonzept
Zur Projektbegleitung soll eine Arbeitsgruppe gebildet werden aus Vertretern des Rates (Bauausschuss), der Verwaltung, des Einzelhandels und des Tourismus. Das erste Treffen ist für den 19.01.2004, 16.00 Uhr geplant. In die Arbeitsgruppe werden berufen:
- als Vertreter der Stadt: der Stadtbürgermeister und 3 Mitglieder des Bauausschusses.
- von der Verwaltung je ein Vertreter der Fachbereiche 2 und 3 sowie der TW. Fachbereich 2 ist federführend. - 3 Vertreter der Bereiche Handel, Gewerbe, Tourismus- Städteplaner
Aus dem Bauausschuss werden die Mitglieder Socha, Schwartz und Lames benannt. Die Mitgliedschaft in der Arbeitsgruppe ist an die Mitgliedschaft im Bauausschuss gebunden. Nach der Kommunalwahl 2004 erfolgt eine neue Benennung. Die Vertreter aus Handel, Gewerbe und Tourismus werden noch von der TW benannt bzw. gemeldet.
Beschlussfassung: einstimmig
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Zitat der Verwaltung (09.12.2004): “Es besteht umso mehr die zwingende Notwendigkeit einer äußerst einschränkenden und sparsamen Bewirtschaftung aller Ausgabenansätze im Verwaltungs- wie auch im Vermögenshaushalt. Aus Sicht der Verwaltung sollten alle beeinflussbaren Haushaltsstellen im Rahmen ihrer Bewirtschaftung nochmals detailliert einer Überprüfung unterzogen werden. Nur die absolut unabweisbaren Ausgaben sind auch tatsächlich zu leisten”.
Ohne jede öffentliche Diskussion wurde im nicht öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 23.02.2005 der Planungsauftrag für ein
„verkehrsstädtebaulisches Rahmenkonzept des Sanierungsgebietes und Vorentwurfsplanung für die Staßenraumgestaltung der Fußgängerzone“
an ein Planungsbüro vergeben. Kosten: 29.580.00 €
- Über die Beschlussgrundlage/Beschlussfolge wurde nicht informiert. Bei Kenntnis der Beschlussfolge (die dem Herrn Stadtbürgermeister/der Verwaltung natürlich bekannt war) wäre nach Überzeugung der WG Möller der Auftrag nicht vergeben worden.
- Für Nachfragen stand kein Vertreter des Planungsbüros zur Verfügung.
- Die textliche Beschreibung des Angebots erhielten die Mitglieder des Ausschusses erst 5 Tage vorher.
- Der TOP hätte grundsätzlich öffentlich behandelt werden müssen.
- Die Maßnahme ist nicht im Haushaltsplan aufgeführt.
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Tischvorlage der WG Möller zur Sitzung des Bauausschusses am 17.08.05 Tagesordnungspunkt 4 Anträge der Fraktion WG Möller
TOP 4.3
Status und Fortführung laufender Projekte
Raumplanung Bahnhofs- und Hauptstraße
NIEDERSCHRIFT
über die Sitzung des Bauausschusses des Stadtrates am 17.07.2003
TOP 2.
Vorstellung Büro BSV, Büro für Verkehrs- und Stadtplanung, Aachen als Planungsbüro für ein verkehrliches Rahmenkonzept und eine Studie zur Straßenumbauplanung für die Bahnhofs- und Hauptstraße
In der Sitzung des BA vom 23.06.2003 wurde das für Gerolstein mögliche Arbeitsfeld erörtert und beschlossen, das Büro BSV zur Vorstellung einzuladen. Herr Springsfeld vom Büro BSV schildert dazu in einer äußerst umfangreichen Darstellung, wie das Unternehmen aufgebaut ist.
Zusätzlich erläutert er in einer Computersimulation, welche Projekte vom Büro BSV bereits geplant und geleitet wurden.
Stadtbürgermeister Linnerth dankt Herrn Springsfeld für seine Ausführungen und teilt mit, dass über die Auftragsvergabe im nichtöffentlichen Teil debattiert wird. Herr FBL Jansen wird sich danach mit dem Büro BSV in Verbindung setzen.
Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung wurde beschlossen, das Büro BSV mit der Erstellung eines Rahmenkonzepts und einer Studie zur Straßenumbauplanung für die Bahnhofs- und Hauptstraße zu beauftragen.
Beschlussfassung: einstimmig
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„Verkehrsstädtebaulisches Rahmenkonzept des Sanierungsgebietes und Vorentwurfsplanung für die Staßenraumgestaltung der Fußgängerzone“
I. Ausgangssituation und Herangehensweise
Die Stadt Gerolstein führt derzeit eine Sanierung ihres Zentrums durch und hat hierzu südlich der Kyll mehrere Sanierungsgebiete ausgewiesen:
- das Sanierungsgebiet I zwischen Brunnenstraße (bis Drees-treppchen) und Unterer Markstraße (die Bahnhofstraße eingeschlossen)
- das Sanierungsgebiet II um die Hauptstraße bis östlich der Einmündung Mühlenstraße
- das Erweiterungsgebiet II um die Untere und Obere Marktstraße bis ca. zur Einmündung Am Graben
Gründe hierfür waren u.a. die sich verschlechternde wirtschaftliche Lage des Einzelhandels in diesem Bereich (zum Teil bedingt durch konkurrierende Neuansiedlungen in anderen Gemeindeteilen) sowie der bauliche Zustand der vorhandenen Fußgängerzone Bahnhofstraße / Hauptstraße. Die Sanierungsmaßnahmen sollen dabei auch zu einer Attraktivierung des Zentrums für den Tourismus beitragen.
Angesichts des schadhaften Zustands der Pflasterung der Fußgängerzone Bahnhofstraße / Hauptstraße wird für die innerhalb der Sanierungsgebiete liegenden Teilabschnitte der Bahnhofstraße / Hauptstraße zwischen der Einmündung Raderstraße bis einschließlich des Knotenpunktes Mühlenstraße / Burgstraße in naher Zukunft eine grundhafte Sanierung der Verkehrsanlage erforderlich.
Der Planungsbereich ist derzeit als (temporäre) Fußgängerzone ausgeschildert; die Gestaltung entspricht der eines Verkehrsberuhigten Bereiches der achtziger Jahre. Vor dem Hintergrund der bezüglich der Straßenverkehrsrechtlichen Ausweisung (Verkehrsberuhigter Bereich, Fußgängerzone, ...) durchaus wechselvollen Vergangenheit des Straßenzuges, ist eine Gestaltung anzustreben die hier flexibel bleibt, sich in das Städtebauliche Umfeld und das umgebende Straßennetz gestalterisch und funktional einfügt, in Einklang mit den Sanierungszielen steht und den vielfältigen Nutzungsansprüchen gerecht wird.
Als Grundlage für die straßenräumliche Planung erfolgt im Planungsgebiet und in den angrenzenden Straßen- und Platzräumen eine gezielt auf die relevanten Aspekte bezogene Begehung und Einarbeitung in die Örtlichkeit in Form einer „teilnehmenden Beobachtung". Dazu werden einerseits die Nutzungen und Anforderungen im Straßenraum, Wegebeziehungen, Sichtachsen, Raumabschnitte erfasst, andererseits werden allgemeine Beobachtungen der Verkehrsabläufe sowie ergänzende qualitative Erhebungen zum Parken, Liefer- und Ladevorgängen ergänzt und in den städtebaulichen Kontext gestellt.
Aus der Analyse werden ganzheitliche, verkehrliche und straßenräumliche / städtebauliche Konzepte entwickelt und so weit
aufbereitet wie es für eine inhaltliche Diskussion und Abstimmung mit dem Auftraggeber erforderlich erscheint. Anschließend erfolgt die Weiterentwicklung und Durcharbeitung zu einem ganzheitlichen Straßenraumentwurf und deren Darstellung in Lageplan (M 1:500), Schnitten (M 1:200) und prototypischen Details.
II Arbeitsprogramm
Pos. 1 Analyse
- Übernahme der Plangrundlagen ( für die straßenräumliche Planung ist eine aktuelle Neuvermessung und Kartierung mit allen planungsrelevanten Angaben wie Gebäudeeingänge, Gebäude, Bordverläufe, Grenzen, Entwässerung, Leitungen, Einfahrten, Begrünung, Kellerschächte,... unbedingt erforderlich um eine „verlustfreie" Weiterbearbeitung in den späteren Leistungsphasen sicherzustellen ) in digitaler Form sowie der sonstigen planungsrelevanten Unterlagen; Sichtung und Auswertung
- Begehung des weiteren Untersuchungsgebietes und teilnehmende Beobachtung: Aufnahme des Straßennetzes mit relevanten Nutzungen, Anforderungen der Straßenräume, Lage der ÖV-Haltestellen, Angebot und Auslastung von Stellplätzen, Anforderungen des Radverkehrs und der Fußgänger - insbesondere hinsichtlich der Verbindungen zwischen Bahnhof- und Brunnenstraße ( B 410 )
- Aufnahme der städtebaulichen Raum- und Nutzungsstrukturen, Sichtachsen und Raumabschnitte - Beobachtung von Verkehrsabläufen an angrenzenden Knotenpunkten - exemplarische qualitative Erhebungen ( z.B. Fußgänger, ruhender Verkehr, Liefer- und Ladevorgänge, ...) - Darstellung (Pläne in geeigneten Maßstäben) der verkehrlichen und städtebaulichen Analyseergebnisse
Pos.2 Konzeption
Ableitung und Untersuchung der städtebaulichen sowie funktionalen Zusammenhänge und Abhängigkeiten aus der vorhandenen Stadtstruktur und den örtlichen topographischen Gegebenheiten zur Verdeutlichung ortsspezifischer Potenziale
- Darstellung der stadträumlichen Abschnittsbildung und Abfolge im Planungsbereich sowie die Definition der Übergangsbereiche zu den angrenzenden Straßen als Grundlage für die Gestaltungskonzeption
- Ausarbeitung von konzeptionellen und gestalterischen Leitlinien und Zielen zur nachhaltigen Verzahnung der unterschiedlichen Planungsebenen
- Zusammenstellung von Ausstattungselementen und Materialien an Hand von Images zur Umsetzung der gestalterischen Leitlinien und des charakterlichen Erscheinungsbildes
- Untersuchung und Darstellung (Pläne in geeigneten Maßstäben) von sinnvollen Verkehrskonzepten zur innerstädtischen Erschließung und Erreichbarkeit für alle Verkehrsteilnehmer (motorisierter Individualverkehr, ÖPNV, Reisebusse, Radverkehr, fußläufige Anbindung)
- Angaben zur verkehrsrechtlichen Zuordnung der einzelnen Straßenabschnitte und Platzbereiche (Fußgängerzone, Verkehrsberuhigter Bereich, Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich, Regelung der Verkehrsführung, Aussagen zum ruhenden Verkehr,...)
- Präsentation und Diskussion der Analyseergebnisse und der konzeptionellen Ausarbeitungen (1 Termin mit einer Arbeitsgruppe der Verwaltung/ Politik)
Pos. 3 Straßenräumliche Planung (Vorplanungsstudie)
- Entwicklung und Skizzierung der Planung Bahnhofstraße / Hauptstraße in Lageplan (M 1:500) und Schnitt (M 1:200) (ggf. in Varianten für Teilbereiche)
- Präsentation und Diskussion der ersten Planungsüberlegungen und Varianten vor und mit dem Auftraggeber (1 Termin mit der Verwaltung) mit dem Ziel der Auswahl einer Vorzugsvariante
- Ausarbeitung der Straßenumbauplanung als Vorplanung: Lageplan (M 1:500), Schnitte (1:200), prototypische Details und überschlägliche Kostenschätzung. Die Bearbeitung des Lageplans erfolgt auf der CAD-Anlage ( Nemetschek oder Auto CAD).
Pos. 3 Präsentation und Schlussbericht
- abschließende Abstimmung und Präsentation (1 Termin mit einer Arbeitsgruppe der Verwaltung/ Politik; 1 Termin zur Präsentation im Stadtrat)
Erstellung einer PowerPoint-Präsentation zur Übergabe an den Auftraggeber
Zusammenstellung der Unterlagen und Arbeitsergebnisse in einem Ordner (3 Exemplare) einschließlich eines knappen zusammenfassenden Berichtes sowie einer digitalen Fassung
III Kosten
Der Pauschalpreis von 29.580.00 € setzt voraus, dass der Auftraggeber die ggf. für die Bearbeitung und Darstellung erforderlichen Plangrundlagen (Stadt-, Übersicht- und Detailpläne) auf Datenträger in der notwendigen Detaillierung sowie die benötigten Daten, vorliegende Untersuchungen und sonstige Unterlagen in direkt verwertbarer Form und in den erforderlichen Differenzierungen, einschließlich Vervielfältigungsrecht im Rahmen des Auftrages kostenlos zur Verfügung stellt bzw. die Kosten für die Beschaffung auf Nachweis übernimmt.
Es wird weiterhin davon ausgegangen, dass der Auftraggeber die ggf. erforderlichen organisatorischen Hilfestellungen leistet und insbesondere bei der Vermittlung der notwendigen Kontakte zu Behörden und Organisationen behilflich ist.
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Tischvorlage der WG Möller zur Sitzung des Bauausschusses am 17.08.05 Tagesordnungspunkt 4 Anträge der Fraktion WG Möller
TOP 4.3
Status und Fortführung laufender Projekte
Raumplanung Bahnhofs- und Hauptstraße
NIEDERSCHRIFT
über die Sitzung des Bauausschusses des Stadtrates am 17.07.2003
TOP 2.
Vorstellung Büro BSV, Büro für Verkehrs- und Stadtplanung, Aachen als Planungsbüro für ein verkehrliches Rahmenkonzept und eine Studie zur Straßenumbauplanung für die Bahnhofs- und Hauptstraße
In der Sitzung des BA vom 23.06.2003 wurde das für Gerolstein mögliche Arbeitsfeld erörtert und beschlossen, das Büro BSV zur Vorstellung einzuladen. Herr Springsfeld vom Büro BSV schildert dazu in einer äußerst umfangreichen Darstellung, wie das Unternehmen aufgebaut ist.
Zusätzlich erläutert er in einer Computersimulation, welche Projekte vom Büro BSV bereits geplant und geleitet wurden.
Stadtbürgermeister Linnerth dankt Herrn Springsfeld für seine Ausführungen und teilt mit, dass über die Auftragsvergabe im nichtöffentlichen Teil debattiert wird. Herr FBL Jansen wird sich danach mit dem Büro BSV in Verbindung setzen.
Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung wurde beschlossen, das Büro BSV mit der Erstellung eines Rahmenkonzepts und einer Studie zur Straßenumbauplanung für die Bahnhofs- und Hauptstraße zu beauftragen.
Beschlussfassung: einstimmig
Vor diesem Hintergrund
wurde ohne jede öffentliche Diskussion im nicht öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 23.02.2005 der Planungsauftrag für ein „verkehrsstädtebauliches Rahmenkonzept des Sanierungsgebietes und Vorentwurfsplanung für die Staßenraumgestaltung der Fußgängerzone“ an das Planungsbüro BSV vergeben. Kosten: 29.580.00 €
Die WG Möller stellt dazu fest
- Über die Beschlussgrundlage/Beschlussfolge wurde am 23.02.05 nicht informiert. Weitere Nachfragen wurden abgeblockt durch den Geschäftsordnungsantrag des Beigeordneten LUX (!) auf Ende der Diskussion. Bei Kenntnis der Beschlussfolge (die dem Herrn Stadtbürgermeister/der Verwaltung/CDU und SPD natürlich bekannt war) wäre nach Überzeugung der WG Möller der Auftrag nicht vergeben worden.
- Für Nachfragen stand kein Vertreter des Planungsbüros zur Verfügung.
- Die textliche Beschreibung des Angebots erhielten die Mitglieder des Ausschusses erst 5 Tage vorher.
- Der TOP hätte grundsätzlich öffentlich behandelt werden müssen.
- Die Maßnahme war nicht im Haushaltsplan aufgeführt.
- Durch diese Vorgehensweise von Stadtbürgermeister und Verwaltung sieht sich die WG Möller massiv und rechtswidrig in der Ausübung ihrer kommunalpolitischen Arbeit behindert.
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Sachliche Dienstaufsichtsbeschwerde über Herrn Stadtbürgermeister Karl-Heinz Schwartz, Gerolstein Herrn Bürgermeister Matthias Pauly, Gerolstein
10.07.2006
- Desinformation der Wählergruppe Möller und der Öffentlichkeit
- Verschleierung und Vorenthaltung von Informationen im Vorfeld einer Beschlussfassung
- Missbrauch der absoluten CDU Mehrheit und der Verwaltung zu Lasten demokratischer Verfahren in der kommunalen Selbstverwaltung
- Verschwendung öffentlicher Finanzmittel
Bezug: Planungsauftrag an das Büro BSV aus Aachen für „verkehrsstädtebauliches Rahmenkonzept des Sanierungsgebietes und Vorentwurfsplanung für die Straßenraumgestaltung der Fußgängerzone“
Zur Chronologie:
- Auf der Sitzung des Bauausschusses des Stadtrates am 23.02.2005 erteilt der Bauausschuss im Beisein Herrn Paulys „…den Planungsauftrag für das verkehrsstädtebauliches Rahmenkonzept des Sanierungsgebietes und die Vorentwurfsplanung für die Straßenraumgestaltung der Fußgängerzone an das Büro BSV Aachen zum Honorarpreis von 29.580,00 €.“(Anlage 6 und Anlage 7)
Zur Beschlussfolge wurden keinerlei Angaben gemacht. Auch auf mehrfaches Nachfragen seitens der WG Möller nach der Legitimation und Kompetenz des Ausschusses zu dieser Beschlussfassung wurde vom Vorsitzenden lediglich diffus angedeutet, der „alte“ Stadtrat habe dem Bauausschuss dazu den Auftrag gegeben. Eine solche Beauftragung hat es nach Recherchen der WG Möller nicht gegeben. Weiteres Nachfragen wurde verhindert durch den Antrag des Herrn Lux (SPD) zur Geschäftsordnung auf Schluss der Debatte.
- Weil die sehr kontroverse Diskussion in der Niederschrift kaum Erwähnung fand, lehnte die WG Möller die Genehmigung der Niederschrift auf der Sitzung am 13.04.05 ab. (Anlage 11)
- Die vorgeschlagene schriftliche Stellungnahme erfolgte zur Sitzung des Bauausschusses am 18.05.05. (Anlage 8) An diesem Auszug der Niederschrift sollte auch deutlich werden, mit welchen Mitteln die Bürgermeister und die Verwaltung demokratische Rechte einer kleinen Fraktion einzuschränken versuchen.
- Auf weitere Nachfragen hin erhielt die Fraktion der WGM nach rund vier Monaten endlich die geforderten Auskünfte. (Anlage 13).
Die Auszüge aus den entsprechenden Niederschriften sind in den Anlagen 1 bis 4 ersichtlich.
- Zur Sitzung des Bauausschusses am 17.08.05 konfrontierte die Fraktion der WGM die Bürgermeister und die Verwaltung nochmals mit dem gesamten Vorgang und forderte eine Erklärung (Anlage 8). (Auszug)“… Die WG Möller stellt dazu fest
Über die Beschlussgrundlage/Beschlussfolge wurde am 23.02.05 nicht informiert. Weitere Nachfragen wurden abgeblockt durch den Geschäftsordnungsantrag des Beigeordneten LUX (!) auf Ende der Diskussion. Bei Kenntnis der Beschlussfolge (die dem Herrn Stadtbürgermeister/der Verwaltung/CDU und SPD natürlich bekannt war) wäre nach Überzeugung der WG Möller der Auftrag nicht vergeben worden.
Für Nachfragen stand kein Vertreter des Planungsbüros zur Verfügung.
Die textliche Beschreibung des Angebots erhielten die Mitglieder des Ausschusses erst 5 Tage vorher.
Der TOP hätte grundsätzlich öffentlich behandelt werden müssen.
Die Maßnahme war nicht im Haushaltsplan aufgeführt.
Durch diese Vorgehensweise von Stadtbürgermeister und Verwaltung sieht sich die WG Möller massiv und rechtswidrig in der Ausübung ihrer kommunalpolitischen Arbeit behindert.
Die WG Möller fordert den Stadtbürgermeister und die Mehrheitsfraktionen dazu auf,
zu erklären, wieso die Beschlüsse des Bauausschuss vom 17.07.03, vom 27.08.03 und vom 18.12.03 nicht umgesetzt wurden.
zu erklären, wieso dem in Teilen neu zusammen gesetzten Bauausschuss am 23.02.05 der grundlegende Sachverhalt und die Beschlussfolge vorenthalten wurden.
umgehend die Umsetzung des Beschlusses vom 18.12.03 zu veranlassen bzw. dessen Aufhebung zu beantragen.“
Eine Stellungnahme dazu wird bis heute verweigert.
Zum TOP 8 der Stadtratssitzung vom 08.06.2006 verlas die Fraktion der WGM eine entsprechende Erklärung und gab sie zu Protokoll. (Anlage 5)
Vor diesem Hintergrund beantragt die Fraktion der WGM die Überprüfung in folgenden Punkten:
- Auf der Sitzung des Bauausschusses des Stadtrates am 23.02.2005 haben beide Bürgermeister, die Beigeordneten und die Verwaltung die Mitglieder des Ausschusses bewusst falsch informiert. Die tatsächliche Beschlusslage wurde verschwiegen, um einen erneuten Beschluss zu erreichen (zu erschleichen). Die Fraktion der WGM bittet um Prüfung der sich aus diesem Sachverhalt ergebenden Konsequenzen.
- Die Beschlüsse aus dem Jahr 2003 sind weder aufgehoben noch ausgesetzt worden. Laut Beschluss (Anlage 6) hat das Büro BSV (im Frühjahr vor der Kommunalwahl) aber „… auch bereits an einer Arbeitsgruppensitzung mit allen beteiligten (Stadt, Gewerbetreibende) teilgenommen.“ Also sind die Beschlüsse zumindest ansatzweise umgesetzt worden.
Wie erfolgte dann die Abrechnung mit dem Büro BSV und auf welcher Geschäftsgrundlage?
- Der Fraktion WGM liegen Informationen vor, wonach die Verwaltung/Stadtbürgermeister Linnerth schriftl. von der CDU Fraktion im Herbst 2003 aufgefordert worden ist, die Beschlüsse zum Büro BSV nicht umzusetzen.
Die WGM Fraktion beantragt zu prüfen, ob auf diese Weise die CDU Fraktion unter Umgehung der allein zuständigen Gremien der Stadt Beschlüsse einfach aufheben oder umschreiben kann.
- Stadtbürgermeisterkandidat Karl-Heinz Schwartz verkündete auf einer öffentlichen Versammlung der CDU wenige Wochen vor der Kommunalwahl als optimale Lösung für die Probleme der Fußgängerzone:
Die CDU wird im Stadtrat beschließen, die Fußgängerzone im Bereich der Hauptstraße aufzuheben und für den Kraftfahrzeugverkehr in beide Richtungen freizugeben. Notwendigerweise werden dann am Rondell die Kraftfahrzeuge um den Brunnen herum im Kreisverkehr geführt. Diese Absichtserklärung wurde von der CDU bei der Vorstellung der BM Kandidaten geleugnet, von TV Redakteur Hübner aber bestätigte (vgl. die damalige Wahlzeitung der WG Möller unter http://www.wg-moeller.de/html/burgerzeitung.html) Wie sind in diesem Zusammenhang die Aussagen und der Beschluss aus der Niederschrift vom 27.08.03 (Anlage 3) zu verstehen: “Nach Auffassung der CDU-Fraktion sollte bereits im Vorfeld geklärt werden, in welcher Höhe Mittel durch die Stadt bereitgestellt werden und was das Büro im Gegenzug für diesen Betrag leistet. U.U. sollte die Stadt Ideen vorlegen, die durch das Büro geprüft werden. Es wird ein Betrag von 10.000,00 € vorgeschlagen. „ und weiter “Bürgermeister Pauly bittet die Grundsatzentscheidung auf der Basis der Moderation durch die politischen Gremien noch in diesem Jahr herbeizuführen.“ Die Fraktion der WGM ist davon überzeugt, dass es hier einen Zusammenhang gibt und seitens des Bürgermeisterkandidaten Schwartz, des Bürgermeisters Pauly und der Mehrheitsfraktion im parteilichen Interesse so kurz vor der Wahl alles getan wurde, die Beschlusslage zu verheimlichen, um im Wahlkampf nicht für ihre Politik gerade stehen zu müssen. Die Fraktion der WGM bittet um Überprüfung der Verwendung der 10.000 € und der Einflussnahme von BM Pauly.
- Bis heute wird im Zusammenhang mit dem Projekt BSV Etikettenschwindel betrieben. Ursprünglich war z. B. von einer „Arbeitsgruppe Verkehrskonzept“ (Anlage 4) die Rede. „Die besondere Kompetenz des Büros liegt in Fragen der Verkehrskonzeption.“ Noch der TOP 8 der Stadtratssitzung vom 08.06.2006 ist überschrieben mit „Vorstellung Konzept Verkehrsplanung Innenstadt“.
In Wirklichkeit handelt es sich ausschließlich, wie in der Auftragsvergabe definiert, um die Erstellung eines „verkehrsstädtebauliches Rahmenkonzept des Sanierungsgebietes und Vorentwurfsplanung für die Staßenraumgestaltung der Fußgängerzone“ Es ist absehbar, dass die Planung fast ausschließlich raumgestalterische Aspekte bearbeitet. Zu dringenden Problemen der Verkehrsplanung und der Verkehrsführung (Mühlenstraße, Haus Dehren, B 410/Umgehung, Radwegeführung) werden entweder keine oder unbrauchbare Aussagen gemacht. Die Fraktion der WGM bittet um Überprüfung, in wieweit hier der Einsatz von Mitteln aus der Stadtsanierung gerechtfertigt und im Rahmen der Haushaltssatzung auch entsprechend ausgewiesen war.
- Das Planungschaos wird besonders deutlich durch die Aussage in der Beschlussvorlage (Anlage 13) der Ratssitzung vom 08.06.06 „In der Sitzung des Bauausschusses am 07.02.2006 wurde die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob die Verkehrsuntersuchung im Auftrag des BSV Aachen enthalten ist. Die Verkehrsuntersuchung wurde bisher nicht beauftragt“.
Hans–Joachim Stief
für die Fraktion WG Möller
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Kreisverwaltung Daun
KREIS DAUN VULKANEIFEL
Postfach 12 20 54543 Daun
Wählergruppe Möller Fraktion im Stadtrat Gerolstein z.Hd. Herrn Hans-Joachim Stief Albertinumweg 2
54568 Gerolstein
Sachliche Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Stadtbürgermeister Karl-Heinz Schwarte und Herrn Bürgermeister Matthias Pauly
Ihr Schreiben vom 10.07.2006 sowie unsere Zwischennachricht vom 18.07.2006 - gl.
30.10.2006
Abteilung Kommunales und Recht Unser Zeichen 1O.-O29/StadtGerolstein Auskunft erteilt Albert Diewald Zimmer 21 Telefon 06592/933-231 E-Mail albert.diewald@vulkaneifel.de
Sehr geehrter Herr Stief,
im Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihrer sachlichen Dienstaufsichtsbeschwerde vom 10.07.06 hatten wir die Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein aufgefordert, eine im August 2006 abgegebene Stellungnahme in verschiedenen Punkten noch zu präzisieren. Diese ergän- zende Stellungnahme liegt uns nunmehr vor, sodass wir erst zum jetzigen Zeitpunkt eine ab- schließende Überprüfung Ihrer Dienstaufsichtsbeschwerde vornehmen können. Wir bitten Sie daher, die relativ späte Beantwortung Ihrer Dienstaufsichtsbeschwerde zu entschuldigen.
Zu Punkt 1)
Die Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein hat in ihrer Stellungnahme bestätigt, dass der Bauausschuss der Stadt Gerolstein in seiner Sitzung am 17.07.2003 bereits die Vergabe in Be- zug auf die Erstellung eines verkehrslichen Rahmenkonzeptes und für eine Studie zur Straßen- umbauplanung für die Bahnhofs- und Hauptstraße an das Büro für Verkehrs- und Stadtplanung Aachen (BSV) vergeben hatte. Diese Auftragsvergabe sei seinerzeit inhaltlich zu einem umfas- senderen und somit auch im Vergleich zu der Beschlussfassung am 23.02.05 höheren Angebot erfolgt.
In der Stellungnahme wird bestätigt, dass ein ausdrücklicher Hinweis auf einen bereits beste- henden Beschluss in dieser Angelegenheit in der Sitzung am 23.02.05 offensichtlich nicht ge- geben worden ist.
Eine Beschlussfassung setzt grundsätzlich voraus, dass eine vorherige umfassende Information des Rates bzw. Ausschusses über den zu behandelnden Tagesordnungspunkt bzw. Sachver- halt erfolgt. Nur hierdurch bedingt kann ein ordnungsgemäßer bzw. zielorientierter Beschluss durch ein politisches Gremium herbeigeführt werden. In der in Rede stehenden Angelegenheit hätte somit im Interesse einer umfassenden Information der Ausschussmitglieder auf eine be- reits bestehende Beschlussfassung hingewiesen werden müssen.
Hinweise, die darauf hindeuten, dass die tatsächliche Beschlusslage bewusst verschwiegen worden ist, um einen erneuten Beschluss zu erreichen bzw. zu erschleichen, sind aus dem vor- liegenden Sachverhalt jedoch nicht ersichtlich. Aus diesem Grunde scheiden diesbezgl. kom- munalaufsichtliche Maßnahmen aus.
Zu Punkt 2)
Wie bereits erwähnt, ist ein in der Sitzung am 17.07.03 gefasster Beschluss nicht zur Ausfüh- rung gelangt. Da auch eine Aufhebung desselben erkennbar nicht erfolgte, hätte gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2 GemO eine Ausführung dieses Beschlusses durch den jeweils amtierenden Stadt- bürgermeister erfolgen müssen. Der Beschluss vom 23.02.05 ist jedoch weitestgehend de- ckungsgleich mit dem in der Sitzung am 17.03.03 gefassten Beschluss und tritt somit an des- sen Stelle.
Die Abrechnung erfolgte auf der Basis des Angebotes vom 10.02.05 und des Beschlusses des Bauausschusses vom 23.02.05 sowie des Architektenvertrages vom 07.06.05. Die Leistungen wurden und werden entsprechend der erbrachten Leistungsphasen abgerechnet.
Zu Punkt 3)
Die Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein hat darauf hingewiesen, dass der Beschluss des Bauausschusses vom 17.07.03 letztlich auf Grund seines Beschlusses vom 27.08.03 nicht zur Ausführung gelangt ist. Anhaltspunkte dafür, dass ursächlich für die Nichtumsetzung des Be- schlusses vom 17.07.03 ein schriftliches Ersuchen der CDU-Fraktion an den damaligen Stadt- bürgermeister gewesen ist, lassen die uns vorgelegten Unterlagen nicht erkennen. Eine solche Begründung für die Nichtausführung eines Beschlusses wäre selbstverständlich mit den Be- stimmungen der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz nicht vereinbar.
Zu Punkt 4)
Nach der Stellungnahme der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein hat eine Moderation, wie in der Sitzung am 27.08.03 vorgeschlagen, nicht stattgefunden. Weitere Ausführungen in Bezug auf die Verwendung eines Betrages von 10.000 € erübrigen sich somit. Die in Ihrer Eingabe vom 10.07.2006 behauptete Einflussnahme des seinerzeitigen Stadtbür- germeisterkandidaten der CDU, Herrn K.H. Schwartz, und des Bürgermeisters, Herrn M. Pauly, im parteilichen Interesse sind Bewertungen, welche sich einer kommunalaufsichtlichen Über- prüfung entziehen müssen.
Zu Punkten 5)
Die Legitimation des Bauausschusses für die Vergabe des in Rede stehenden Auftrages an das Büro BSV, Aachen, ergibt sich aus der Hauptsatzung sowie der Geschäftsordnung des Stadt- rates Gerolstein. Diese Auftragsvergabe erfolgte in nichtöffentlicher Sitzung, wobei Gründe für die Nichtöffentlichkeit aus der Sitzungsniederschrift nicht ersichtlich sind. Nach § 35 GemO hätte eine Auftragsvergabe jedoch in öffentlicher Sitzung erfolgen müssen, da Gründe für eine Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung offensichtlich nicht vorgelegen haben. Ein Beschluss, der unter Verstoß gegen den Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit zustande ge- kommen ist, ist nach herrschender Meinung unwirksam. Im vorliegenden Falle sind durch den abgeschlossenen Architektenvertrag jedoch bereits Rechte Dritter entstanden, sodass die an das Büro BSV erteilte Beauftragung wirksam bleibt.
Weitere kommunalaufsichtliche Maßnahmen halten wir in der betr. Angelegenheit nicht für er- forderlich.
Mehrausfertigung dieses Schreibens hat die Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein erhalten mit der Bitte, Herrn Bürgermeister Pauly und Herrn Stadtbürgermeister Schwartz über den In- halt entsprechend zu unterrichten.
Mit freundlichen Grüßen
(Heinz Onnertz) Landrat
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