Die Ergebnisse der Vergleichsvereinbarung im Oktober 2012

Drei WöllersbergAffen u Text

Der verscherbelte Wöllersberg

   Statt 126.979,92 €  magere  22.032,54 €  

Die Beschlussfassung um den Wöllersberg am 07.12.2010 (1 Stimme + BM Mehrheit) wäre mit Sicherheit  anders ausgefallen, wenn das nun in Rede stehende finanzielle „Almosen“ oder Trinkgeld aus der Kasse des Abbaubetreibers bekannt gewesen wäre.

Stellungnahme als Mitglied des FoWeU
Ausschusses und Nachfrage III

vom 23.03.2012

Tabelle der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten lt.Vergleichsvereinbarung

Nachfrage II am 23.02.2012

Niederschrift über die Sitzung des FWuU Ausschusses  vom 29.02.2012

Wöllersberg - Vergleichsvereinbarung  (Kostenübernahme durch LBG / Bettendorf)

Trierischer Volksfreund vom 19.11.2010
Informant: Beigeordneter Lux

Wöllersberg: ein Jahr später:
Nachfrage I  am 08.12.2011

Trierischer Volksfreund vom 30.11.2010
Lames: “Es geht um viel Geld...”

BM Pauly in den von ihm initiierten Leitlinien:

„Die Verwaltung ist für Neuerungen aufgeschlossen und unterstützt die Bemühungen der Akteure um zukunftsträchtige Lösungen. Sie analysiert die Veränderung der Rahmenbedingungen, beschafft die nötigen Informationen und stellt den BürgerInnen verlässliche Entscheidungshilfen zur Verfügung.“

Von welcher Qualität die nötigen Informationen und wie verlässlich die Entscheidungshilfen sind, wird wieder einmal überdeutlich im Zusammenhang mit dem verscherbelten Wöllersberg.

Der Sachverhalt

Nach 30 Jahren Widerstand hatte der Stadtrat in nicht öffentlicher Sitzung auf Betreiben von Verwaltung und Stadtbürgermeister May nach einem nichtöffentlichen Verfahren am 07.12.2010  mit 12 : 10 Stimmen dem Abbau des Wöllersberges zugestimmt durch die Anerkenntnis einer Außergerichtlichen Vergleichsvereinbarung zwischen der Stadt Gerolstein und dem LGB/der Bettendorf Lava-Steinwerk GmbH.

In § 2  und § 3 der Vergleichsvereinbarung verpflichten sich LGB und die Bettendorf Lava-Steinwerk GmbH,
 
„gemeinsam mit dem LGB je zur Hälfte die Kosten des beim OVG Koblenz anhängigen Rechtsstreits über die Zulegung einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Stadt Gerolstein zu tragen.“

Für alle damals an der äußerst knappen Wöllersbergentscheidung Beteiligten und für die Öffentlichkeit spielte die Übernahme der Prozesskosten als Kompensation für den Verlust eines ganzen Berges eine maßgebliche und entscheidende Rolle.

Nachdem man jahrelang und schlussendlich sogar vor dem Bundesverwaltungsgericht mit Erfolg im Sinne einer gemeinsamen Stadtratsresolution gestritten hatte, wollte man nicht in der Hauptsache verlieren und zusätzlich auch noch auf den entstandenen Rechtskosten von über 100.000,00 Euro sitzen bleiben.

(BM Pauly laut TV vom 14. Januar 2009 : "Vor Leipzig haben die Chancen 1 zu 9 für die Stadt gestanden, jetzt steht es 9 zu 1." Und Pauly sah “gute Chancen, dass der Rechtsstreit endgültig zugunsten der Stadt entschieden wird.”)

Die Beschlussfassung um den Wöllersberg (1 Stimme plus Bürgermeisterstimme Mehrheit) wäre mit Sicherheit  anders ausgefallen, wenn das in Wirklichkeit überwiesene finanzielle „Almosen“ oder „Trinkgeld“ (22.032,54 タ) aus der Kasse des LGB/Abbaubetreibers bekannt gewesen wäre.

Chronologische Darstellung:

Ein Jahr! nach Abschluss der Vergleichsvereinbarung wurden unter TOP 15. Verschiedenes / Informationen/öffentlich auf der Sitzung des Stadtrates vom 08.12.2011  die „Prozesskosten Wöllersberg“ angesprochen, nach dem bis dahin seitens der Verwaltung keinerlei Informationen über die Umsetzung des Beschlusses erfolgt waren:
Niederschrift:
“Ratsmitglied Dr. Werner Schwind fragt nach, ob die anteiligen Prozesskosten i.H.v. rd. 70.000 Euro bereits eingegangen seien. Stadtbürgermeister Bernd May informiert, dass nach seiner Information ein Betrag i.H.v. 20.000 – 30.000 Euro eingegangen ist. Auch der Leiter des zuständigen Fachbereichs der Verwaltung betont, dass eine Summe von 70.000 Euro nie genannt worden sei.
Der zuständige Rechtsanwalt habe keinerlei Auskünfte diesbezüglich gegeben, weil der Streitwert ungewiss sei. Eine Prüfung soll durch die Verwaltung erfolgen,
in der nächsten öffentlichen Sitzung des Bauausschusses soll Auskunft über den Sachverhalt gegeben werden.”
Hier stellt sich die Frage,

    • wer der zuständige Rechtsanwalt war und
    • warum für  Rechtsanwalt und Verwaltung der Streitwert ungewiss war, obwohl er doch angeblich Grundlage der Rechtskosten war.
       
  • Auf der entsprechenden Sitzung des Bauausschusses am 08.02.2012 wurde ohne Begründung nicht wie zugesagt, Auskunft gegeben, sondern die Aussage wiederholt, dass der Streitwert ungewiss sei, obwohl zu diesem Zeitpunkt das erste Schreiben von Prof. Dr Beckmann vom 24.01.2012 schon vorlag.
    Schon aus diesem Schreiben ging hervor, dass der „Streitwert auf 90.000 Euro festgesetzt war die Verwaltung offensichtlich keine Ahnung vom Zustandekommen der Rechtskostentragung hatte, sich aber nicht zu dieser Ahnungslosigkeit bekennt, sondern von „Diskussionen im Rat“ und von „Ansichten verschiedener Ratsmitglieder“ spricht.
    Ein Grund für die Nichtinformation am 24.01.12 wurde nicht genannt.
  • In einer Mail (Anlage) an den Stadtbürgermeister schrieb ich am 23.02.2012 die anstehende Ausschusssitzung des FWuU-Ausschusses vom 29.02.2012 betreffend:
    „Nach meinen Informationen wurde auf der entsprechenden Sitzung des Bauausschusses am 08.02.2012 nicht wie zugesagt, Auskunft gegeben.
    Als Mitglied des an der Wöllersbergentscheidung beteiligten FWuU Ausschusses und als Gerolsteiner Bürger beantrage ich deshalb
    eine detaillierte und umfassende Information über den Sachverhalt „Prozesskosten Wöllersberg“ auf der Grundlage der Vergleichsvereinbarung und der von Ihnen (der Verwaltung) allein über den TV herausgegebenen Informationen.
    Für
    alle damals an der äußerst knappen Wöllersbergentscheidung Beteiligten und für die Öffentlichkeit spielte die Übernahme der Prozesskosten eine maßgebliche, mitentscheidende Rolle.
    Um Missverständnisse möglichst auszuschließen, bitte ich um eine schriftliche Fassung der zugesagten Auskunft als Tischvorlage.“
     
    • Am 29.02.2012 wiederholte Stadtbürgermeister May  sein Statement von Januar 2012:
      "In der letzten nichtöffentlichen Sitzung des Forst-, Wege- und Umweltausschusses des Stadtrates am 21.09.2011 wurde darüber informiert, dass die Ausgleichszahlungen aus dem Vergleichsverfahren "Wöllersberg" inzwischen durch die Fa. Bettendorf gezahlt worden sind. Hierbei handelt es sich um einen Betrag von rd. 24.000 , der neben den Gerichtskosten u.a. auch die Gutachterkosten abdeckt. Die seit dem Jahr 2002 angefallenen Anwaltskosten in Höhe von rd. 100.000 sind nicht genau auf die einzelnen Verfahren umzulegen und verbleiben bei der Stadt Gerolstein."

      Auch hier wird wieder deutlich,  dass die Verhandlungspartner der Stadt (Fachbereichsleiter Klaus Jansen, Beigeordneter Albert Müller) beim Verfassen der Paragraphen 2 und 3 der Vergleichsvereinbarung in Mainz im Sommer 2010 von deren konkreter Substanz des Vertrages keine Ahnung hatten.
    • Eine detaillierte und umfassende Information erfolgte nicht ansatzweise.
    • Eine schriftliche Fassung der zugesagten Auskunft als Tischvorlage erfolgte ohne Angabe von Gründen ebenfalls nicht.

Mit Schreiben vom 23.03.2012 (Anlage) habe ich mich auf die Sitzung des FWuU Ausschusses vom 29.02.2012 bzw. deren Niederschrift bezogen und stellte nochmals einen Antrag mit der
Bitte um Aufnahme in die Niederschrift zu TOP 1 der Sitzung am 26.03.2012 wie folgt.
Leider sind Sie der in meinem Schreiben vom 23.02.2012 (Anlage) geäußerten Bitte nach einer qualifizierten Tischvorlage zur Sitzung des FWuU Ausschuss
es am 29.02.2012 nicht gefolgt.
„Stattdessen wurde im öffentlichen Teil der Sitzung am 29.02.12 unter TOP 4 ohne jede Vorlage sehr kontrovers diskutiert nicht über „Ausgleichszahlungen“ sondern über die im Vertrag der Vergleichsvereinbarung unter § 2 und § 3 festgeschriebene Erstattung der Prozesskostenrechnungen durch LGB und Fa. Bettendorf.

Die den Ausschussmitgliedern vorliegende und von Ihnen unterzeichnete Niederschrift ist zum entsprechenden TOP 4  total unbrauchbar, lückenhaft, voller Fehlinformationen, vertuschend und irreführend.
Sie dient m. E. nur der Verschleierung der Tatsache, dass Sie und die Verwaltung Ausschüsse und Rat hinters Licht geführt haben unter Inkaufnahme eines erheblichen materiellen und ideellen Schadens für die Stadt Gerolstein.
Es folgen insgesamt 5 Feststellungen und Fragen zum Sachverhalt bzw. zur Niederschrift TOP 4 (s. Anlage):  …
…Ich bitte Sie um Klarstellung zum Inhalt der 5 genannten Punkte und um die Einleitung  der erforderlichen Schritte, um den drohenden Schaden für die Stadt Gerolstein abzuwenden.“

Ergebnis:

    • An der Sitzung des FWuU Ausschusses am 26.03.2012 konnte ich nicht teilnehmen. Die Niederschrift zu dieser Sitzung wurde mir erst nach telefonischer Nachfrage am 12.05.2012 zugestellt.
    • Die schriftlich beantragte Aufnahme meines Schreibens vom 23.03.2012 in die Niederschrift zu TOP 1 der Sitzung am 26.03.2012 erfolgte nicht.
    • Infolgedessen wurden die im vorgenannten Schreiben fünf Fragen auch bis heute nicht beantwortet.
    • Die den Ausschussmitgliedern zur Genehmigung am 26.03.12 vorliegende  Niederschrift von der Sitzung des FWuU Ausschusses am 29.02.12 war zum entsprechenden TOP 4  total unbrauchbar, lückenhaft, voller Fehlinformationen, vertuschend und irreführend. Ergänzung auf Antrag Dr. Schwind lt. Protokoll:
      „Die sich zu Wort gemeldeten Ausschussmitglieder teilen nicht die Meinung der Verwaltung, dass die Anwaltskosten nicht zu den außergerichtlichen Kosten zählen“
      In Wirklichkeit waren die Erklärungen des Herrn Fachbereichsleiter Jansen am 29.02.12 noch viel abstruser.
      Auf meine wiederholte Frage, was denn unter den außergerichtlichen Kosten zu verstehen sei wenn nicht die Anwaltskosten, antwortete Herr Jansen, … unter den außergerichtlichen Kosten seien die Gutachterkosten und die Kosten zu verstehen, die z. B. als Spesen im Zusammenhang seines und BM Paulys Besuchs in Leipzig anlässlich der Urteilsverkündung beim Bundesverwaltungsgericht entstanden seien.

 

  • Im Vorfeld der Stadtratssitzung erfolgte die Information der Öffentlichkeit, aber auch der meisten StadträtInnen fast ausschließlich über den Trierischen Volksfreund und den Beigeordneten H. Lux.:

    (TV vom 19.11.2010)
    „Von unserem Redakteur Mario Hübner
    … Zudem erhält die Stadt eine doppelt so große Pufferzone und bekommt einen Großteil ihrer 70 000 Euro Prozesskosten erstattet.
    TV 19.11.2010
  • … Dann hätte sie womöglich auf ganzer Linie verloren: kein Schutz mehr für Gerolstein und Lissingen und zudem auf 70 000 Euro Prozesskosten sitzengeblieben. Dann doch lieber die vermutlich letzte Chance ergreifen, um einen Teilerfolg zu erzielen. Einen beachtlichen. m.huebner@volksfreund.de
    TV 30.11.10
    … Darüber hinaus geht es auch um einen finanziellen Ausgleich für die rund 70 000 Euro Verfahrenskosten, die der Gang durch die Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Stadt bislang gekostet hat. Das Land und der Lava-Unternehmer wollen nach TV-Informationen einen Großteil der Kosten übernehmen, falls die Stadt dem Vergleich zustimmt
    .“
    m.huebner@volksfreund.de
     

Die Beigeordneten haben in den Wochen vor dem Stadtratsbeschluss am 07. Dezember 2010 mehreren Mitgliedern des Stadtrates die zu erwartenden 70.000 € bestätigt.
Andernfalls wären sie genau wie die Bürgermeister verpflichtet gewesen, vor der endgültigen Beschlussfassung auf die angeblichen Falschinformationen auch des TV hinzuweisen.

Schon aus dem bisher Gesagten geht eindeutig hervor, dass  BM Pauly und seine Verwaltung genau wie Stadtbürgermeister May und seine Beigeordneten keine Ahnung davon hatten, was unter dem Text in § 2 und 3 der Vergleichsvereinbarung zu verstehen war.
Diese Ahnungslosigkeit hielt auch noch über ein Jahr später an, sogar noch über den Zeitpunkt des Erhaltes der nachgefragten Expertise I (s. Anlage) des Professor Beckmann vom 24.01.2012. (s. oben unter 1. und 2.)

Darin heißt es u. A., dass die Übernahme der Städtischen Kosten bedeutet,
… dass die Gegenseite der Stadt in dem (vier-instanzlichen) Verwaltungsstreitverfahren über die Zulegung mit einem festgesetzten Streitwert in Höhe von 90.000 € trägt. …“

Noch deutlicher wird der Sachverhalt im zweiten Schreiben des Prof. Beckmann vom 25.04 2012, wo klargestellt wird:

„… Die Beteiligten des Prozessvergleichs sind übereinstimmend davon ausgegangen, dass mit den außergerichtlichen Kosten nur solche gemeint sind, die sich aus den gesetzlichen Gebühren ergeben. Insbesondere die auf Seiten des Landes Rheinland-Pfalz an dem Verfahren beteiligte Behörde, das LGB, hätte einem Prozessvergleich, der auch die Übernahme derjenigen Kosten beinhaltete, welche die gesetzlichen Gebühren und Auslagen überschritten, nicht zugestimmt. …“
Die „Beteiligten“ aus Gerolstein (Müller, Jansen, Lux und die Bürgermeister) nachweislich davon nicht ausgegangen, sonst wären die unter 1. bis 4. dargestellten Verwaltungsreaktionen mit Sicherheit nicht so hilflos und beschämend inkompetent gewesen.

„ … Den Beteiligten war ohne Einsichtnahme in die Honorarvereinbarungen zudem nicht erkennbar, auf welche Summe sich die durch die Honorarvereinbarung ausgelösten Kosten belaufen würden. Ohne einen solchen Überblick hätten die Beteiligten einem Prozessverglich, der auch die sich aus der Honorarvereinbarung ergebenden Kosten beinhaltete, nicht geschlossen. …
Die „Beteiligten“ aus Gerolstein (Müller, Jansen, Lux und die Bürgermeister) haben ohne einen solchen Überblick dem Stadtrat empfohlen, dem Prozessvergleich zuzustimmen.

Nach Kenntnisnahme dieser chronologischen Darstellung können nach meiner Überzeugung folgende Feststellungen getroffen werden:

  1. Durch die mit rechtswidrigem und fahrlässigem Verwaltungshandeln herbeigeführte Zustimmung des Stadtrates zur Vergleichsvereinbarung ist der Stadt Gerolstein ein großer Schaden entstanden, egal ob durch den Abbau des Berges oder durch die Mindereinnahme von 50.000 Euro.
  2. Bürgermeister, Beigeordnete und Fachbereichsleiter verweigern auf unerträgliche Weise jede Sachaufklärung und die Übernahme der Verantwortung für das Desaster.
  3. Wichtige politische Vorgänge wie das Verfahren um den Wöllersberg werden von der Verwaltung mit fadenscheinigen Begründungen seit Jahrzehnten dem „nichtöffentlichen Bereich“ zugeordnet, um sich möglichst wenig Öffentlichkeit und demokratischer Kontrolle zu stellen.
    Informationen werden nicht auf den vorgeschriebenen Wegen an die entsprechenden kommunalen PolitikerInnen und die Öffentlichkeit gegeben, sondern nach Verwaltungs- oder Bürgermeisterbelieben an den Volksfreund als bevorzugten Hofberichterstatter, so auch in Sachen Wöllersberg.
    Man ist sich sicher, dass vom TV weder eine nennenswerte investigative Aktion zu erwarten ist noch eine Klarstellung zu dem Wöllersberg-Artikel vom 19.11.2010.
  4. Der Stadtrat als einziger Interessenvertreter der Gerolsteiner BürgerInnen auch gegenüber der eigenen Verwaltung nimmt mit großem Gleichmut das offensichtliche Versagen der Verwaltung zur Kenntnis und scheint nicht gewillt, die Verantwortlichen für den entstandenen Schaden in Regress zu nehmen.
    Der Stadtrat muss endlich seiner Verpflichtung nachkommen und dafür Sorge tragen, dass dieser Regressansprung gegenüber der Verwaltung durch entsprechende Anträge/Beschlüsse auch durchgesetzt wird.
  5. Als Mitglied des FoWe und Umweltausschusses habe ich mich mit einer sachlichen Dienstaufsichtsbeschwerde an die Kommunalaufsicht gewandt und um Informationen gebeten, wie der m. E. gegebene Regressanspruch geltend gemacht werden kann.
    Der Landesrechnungshof ist ebenfalls informiert.

Gerolstein, am 10.10.2012

Hans-Joachim Stief

            23.03.2012

Herrn  
Stadtbürgermeister Bernd May
Rathaus Gerolstein

    • Nachrichtlich:      Kommunalaufsicht           
      BM Pauly
      Beigeordnete
      Fraktionen des Stadtrates Gerolstein
       
  • Sitzung des FWuU Ausschusses am 29.02.2012  Niederschrift
  • Rechtskosten Wöllersberg
    mit der Bitte um Aufnahme in die Niederschrift zu TOP 1 der Sitzung am 26.03.2012

Anlage:                4 Dateien

 

Sehr geehrter Herr May,
leider sind Sie der in meinem Schreiben vom 23.02.2012 (Anlage) geäußerten Bitte nach einer qualifizierten Tischvorlage zur Sitzung des FWuU Ausschusses am 29.02.2012 nicht gefolgt. Ich hatte geschrieben:
„…Für alle damals an der äußerst knappen Wöllersbergentscheidung Beteiligten und für die Öffentlichkeit spielte die Übernahme der Prozesskosten eine maßgebliche, mitentscheidende Rolle.

Um Missverständnisse möglichst auszuschließen, bitte ich um eine schriftliche Fassung der zugesagten Auskunft als Tischvorlage. …“

Stattdessen wurde im öffentlichen Teil der Sitzung am 29.02.12 unter TOP 4 ohne jede Vorlage sehr kontrovers diskutiert nicht über „Ausgleichszahlungen“ sondern über die im Vertrag der Vergleichsvereinbarung unter § 2 und § 3 festgeschriebene Erstattung der Prozesskostenrechnungen durch LGB und Fa. Bettendorf.

Die den Ausschussmitgliedern vorliegende und von Ihnen unterzeichnete Niederschrift ist zum TOP 4  total unbrauchbar, lückenhaft, voller Fehlinformationen, vertuschend und irreführend.
Sie dient m. E. nur der Verschleierung der Tatsache, dass Sie und die Verwaltung Ausschüsse und Rat hinters Licht geführt haben unter Inkaufnahme eines erheblichen finanziellen und ideellen Schadens für die Stadt Gerolstein.

Feststellungen und Fragen zum Sachverhalt bzw. zur Niederschrift TOP 4 (Anlage):

  1. Lt. Niederschrift  sind von der Firma Bettendorf  24.000 € bzw. lt. Ihrer Anlage zu TOP4    22.032,54 € „erstattet worden von der Gegenseite“ für „Gerichtskosten  und u.a. auch der Gutachterkosten“.
    Laut Vergleichsvereinbarung § 2 ist folglich noch die Zahlung der 2. Hälfte  durch das LGB in Höhe von wiederum rd. 22.000 € der „Kosten des Rechtsstreites“ fällig.
  2. Laut Vergleichsvereinbarung sind neben den Gerichtkosten aber auch und vor allem die außergerichtlichen Kosten (im Gegensatz zur der von Fachbereichsleiter Jansen gegebenen Auskunft) ebenfalls hälftig zu erstatten.
    Dies sind nach allgemein geltender Definition die Rechtsanwaltskosten.
    (Unter außergerichtlichen Kosten versteht man alle Kosten außer denen des Gerichts, also insbesondere die Rechtsanwaltskosten, nicht aber die Gerichtskosten.- renowiki.de)
    Diese betragen lt. Anlage zu TOP 4 allein in den Jahren 2007 bis 2011 rd. 93.000 € und sind hälftig ebenfalls von LGB und Fa. Bettendorf zu bezahlen.
  3. Die Verwaltung stellt in der Niederschrift zum wiederholten Male fest:
    Die seit dem Jahr 2002 angefallenen Anwaltskosten in Höhe von rd. 100.000 € sind nicht genau auf die einzelnen Verfahren umzulegen und verbleiben bei der Stadt Gerolstein."
    Dies steht im Widerspruch zur  Anlage zu TOP 4. Dort werden die einzelnen Postionen der entstanden Kosten aufgelistet, die zusammenfassend die Summe von 126.979,92 € an Gerichtkosten und außergerichtlichen Kosten ergeben, wovon bisher erst 22.032,54 € erstattet wurde.
    Der Rest von 104.947,38 €  wird von Ihnen (der Verwaltung) als verbleibende „Netto-Kosten der Stadt“ bezeichnet.
    Nach meiner Überzeugung und nach Durchsicht aller Vorlagen und veröffentlichter Texte ist nun noch der Betrag von mindestens 104.947,38 € von LGB/Bettendorf zu bezahlen.
  4. Falls die Entscheider in Ausschüssen und Stadtrat als juristischen Laien den Text der Vergleichsvereinbarung und die Veröffentlichungen im TV (70.000 €) tatsächlich falsch verstanden oder gedeutet haben sollten, sind Sie und die Verwaltung ebenfalls für den entstandenen Schaden verantwortlich zu machen mit allen dann folgenden Konsequenzen, weil Sie nicht richtiggestellt und sachlich richtig informiert haben.
    Die Beigeordneten haben in den Wochen vor dem Stadtratsbeschluss im Dezember 2010 mehreren Mitgliedern des Stadtrates die zu erwartenden 70.000 € bestätigt. Andernfalls wären sie genau wie die Bürgermeister verpflichtet gewesen, vor der endgültigen Beschlussfassung auf die Falschinformationen auch des TV hinzuweisen.
  5. Die Beschlussfassung um den Wöllersberg (1 Stimme Mehrheit) wäre mit Sicherheit  anders ausgefallen, wenn das nun in Rede stehende finanzielle „Almosen“ oder Trinkgeld aus der Kasse des Abbaubetreibers bekannt gewesen wäre.

Ich bitte Sie um Klarstellung zum Inhalt der 5 genannten Punkte und um die Einleitung  der erforderlichen Schritte, um den drohenden Schaden für die Stadt Gerolstein abzuwenden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Hans Stief

23.02.2012

Herrn       
Stadtbürgermeister
Bernd May
Rathaus Gerolstein

 

Sitzung des FWuU Ausschusses am 29.02.2012

  • Rechtskosten Wöllersberg

Sehr geehrter Herr May,
unter TOP 15. Verschiedenes / Informationen/öffentlich auf der Sitzung des Stadtrates vom 08.12.2011 (öffentlich) wurden die
„Prozesskosten Wöllersberg“ angesprochen:
Niederschrift:
“Ratsmitglied Dr. Werner Schwind fragt nach, ob die anteiligen Prozesskosten i.H.v. rd. 70.000 Euro bereits eingegangen seien. Stadtbürgermeister Bernd May informiert, dass nach seiner Information ein Betrag i.H.v. 20.000 – 30.000 Euro eingegangen ist. Auch der Leiter des zuständigen Fachbereichs der Verwaltung betont, dass eine Summe von 70.000 Euro nie genannt worden sei.
Der zuständige Rechtsanwalt habe keinerlei Auskünfte diesbezüglich gegeben, weil der Streitwert ungewiss sei. Eine Prüfung soll durch die Verwaltung erfolgen, in der nächsten öffentlichen Sitzung des Bauausschusses soll Auskunft über den Sachverhalt gegeben werden.”

Nach meinen Informationen wurde auf der entsprechenden Sitzung des Bauausschusses am 08.02.2012 nicht wie zugesagt, Auskunft gegeben.

Als Mitglied des an der Wöllersbergentscheidung beteiligten FWuU Ausschusses und als Gerolsteiner Bürger beantrage ich deshalb eine detaillierte und umfassende Information über den Sachverhalt „Prozesskosten Wöllersberg“ auf der Grundlage der Vergleichsvereinbarung und der von Ihnen (der Verwaltung) allein über den TV herausgegebenen Informationen.

Für alle damals an der äußerst knappen Wöllersbergentscheidung Beteiligten und für die Öffentlichkeit spielte die Übernahme der Prozesskosten eine maßgebliche, mitentscheidende Rolle.

Um Missverständnisse möglichst auszuschließen, bitte ich um eine schriftliche Fassung der zugesagten Auskunft als Tischvorlage.

 

Niederschrift über die Sitzung des FWuU Ausschusses des Stadtrates Gerolstein vom 29.02.2012
(Auszug – öffentliche Sitzung)

TOP 4 Verschiedenes I Informationen

Verfahren Wöllersberg

Auf Anfrage informiert Stadtbürgermeister May über die Ausgleichszahlungen aus dem
Vergleichsverfahren "Wöllersberg" (analog der Sitzung Bauausschuss vom
08.02.2012):

"In der letzten nichtöffentlichen Sitzung des Forst-, Wege- und Umweltausschusses
des Stadtrates am 21.09.2011 wurde darüber informiert, dass die Ausgleichszahlungen
aus dem Vergleichsverfahren "Wöllersberg" inzwischen durch die Fa. Bettendorf ge-
zahlt worden sind. Hierbei handelt es sich um einen Betrag von rd. 24.000 €, der neben
den Gerichtskosten u.a. auch die Gutachterkosten abdeckt. Die seit dem Jahr 2002
angefallenen Anwaltskosten in Höhe von rd. 100.000 € sind nicht genau auf die einzel-
nen Verfahren umzulegen und verbleiben bei der Stadt Gerolstein."

Stadtbürgermeister May sichert zu, dass die genauen Zahlen zusammengestellt wer-
den und als Anlage zum Protokoll dieser Sitzung beigefügt werden.
Vor Abschluss des Verfahrens sind die Ratsmitglieder, insbesondere aufgrund von in Presseberichten genannten Beträgen, von einer anderen Größenordnung der Aus-
gleichszahlung ausgegangen. Verschiedene Ausschussmitglieder äußern sich unzu-
frieden über den Ausgang des Verfahrens und fühlen sich teilweise getäuscht.

Sitzung des Stadtrates vom 08.12.2011 (öffentlich)

TOP 15. Verschiedenes / Informationen/öffentlich

Prozesskosten Wöllersberg

“Ratsmitglied Dr. Werner Schwind fragt nach, ob die anteiligen Prozesskosten i.H.v. rd. 70.000 Euro bereits eingegangen seien. Stadtbürgermeister Bernd May informiert, dass nach seiner Information ein Betrag i.H.v. 20.000 – 30.000 Euro eingegangen ist. Auch der Leiter des zuständigen Fachbereichs der Verwaltung betont, dass eine Summe von 70.000 Euro nie genannt worden sei.

Der zuständige Rechtsanwalt habe keinerlei Auskünfte diesbezüglich gegeben, weil der Streitwert ungewiss sei. Eine Prüfung soll durch die Verwaltung erfolgen, in der nächsten öffentlichen Sitzung des Bauausschusses soll Auskunft über den Sachverhalt gegeben werden.”

2. Verwaltungsstreitverfahren  (Beschlussvorlage der Verwaltung vom 07.12.2010)

Das Oberverwaltungsgericht hatte den für den 05.10.2010 vorgesehenen Verhandlungstermin auf
gehoben und mit Schriftsatz vom 05.10.2010 empfohlen, einen Vergleich zu schließen. Prof.
Beckmann hat einen Vorschlag erarbeitet, der als Anlage ebenfalls beigefügt ist.

Neben der endgültigen Korrektur der Abbaupläne beinhaltet der Vergleich die Kostenübernahme
durch die Firma Bettendorf und das Landesamt für Geologie und Bergbau zu je1/2 Anteil.

TV

Nach mehr als 20 Jahren Streit: Einigung in Sicht  (TV vom 19.11.2010)

Von unserem Redakteur Mario Hübner

Zwischen der Stadt Gerolstein und einer Trierer Lava-Abbaufirma zeichnet sich nach mehr als 20 Jahren im Wöllersberg-Streit eine Einigung ab. Möglicher Kompromiss: Die Stadt gibt ihre Grundstücke, die den weiteren Abbau verhindert haben, ab. Dafür bleibt die Ostflanke des Bergs in Richtung Gerolstein und Lissingen unangetastet. Zudem erhält die Stadt eine doppelt so große Pufferzone und bekommt einen Großteil ihrer 70 000 Euro Prozesskosten erstattet.

Gerolstein. Der Rechtsstreit um den Gesteinsabbau am Wöllersberg zwischen der Stadt Gerolstein und der Bettendorf-Lava-Steinwerke GmbH in Trier dauert mehr als 20 Jahre. Er füllt unzählige Ordner und hat zahlreiche Gerichte beschäftigt. Zuletzt das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz und das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig. Der Gang durch die Instanzen hat die Stadt 70 000 Euro gekostet.

Nun ist ein Ende des Streits in Sicht: Das Dienstleistungszentrum ländlicher Raum (DLR) in Prüm hat im Rahmen des seit neun Jahren laufenden Flurbereinigungsverfahrens Lissingen einen erneuten Kompromissvorschlag erarbeitet. Schließlich ist es Ziel der Flurbereinigung, ein effektiveres Bewirtschaften von Flächen zu ermöglichen - zumeist durch Landtausch.

Der Vorschlag sieht vor, dass die Stadt ihre Flächen, die eine Erweiterung des Abbaus verhindern, abgibt. Dafür erhält sie weiter östlich - also näher zur Stadt und dem Stadtteil Lissingen hin - doppelt so viel Land - quasi als Pufferzone. "Zudem wird sichergestellt, dass die Ostflanke des Wöllersbergs unangetastet bleibt", sagt der erste Stadtbeigeordnete Hermann Lux. Er ist seit Jahren mit dem Thema befasst. "Das ist unser großes Ziel, denn wir wollen verhindern, dass sowohl die Stadt als auch das Neubaugebiet in Lissingen von mehr Lärm und Staub durch erweiterten Abbau beeinträchtigt werden", sagt Lux. Zudem ist von einem finanziellen Ausgleich durch das Land und den Lava-Unternehmer die Rede, der einen Großteil der städtischen Kosten für den Rechtsstreit decken soll.

In der Stadtratssitzung am 7. Dezember steht die Abstimmung an. "Im nichtöffentlichen Teil, da es um Vertragsangelegenheiten und finanzielle Dinge geht", sagt Lux. Mit dabei sein wird auch Professor Martin Beckmann, der Rechtsvertreter der Stadt. Laut Lux rät auch er zum Vergleich.

Kommt es dazu, wäre auch die abschließende Verhandlung vor dem OVG hinfällig. Vor gut einem Jahr hatte das Gericht zur Klärung weiterer Fragen die Verhandlung vertagt und erst einmal ein weiteres Naturschutzgutachten in Auftrag gegeben.

Lehnt die Stadt den Vorschlag ab, wird erstens das Flurbereinigungsverfahren weiter verfolgt mit dem Ziel der sinnvollen Zusammenlegung von Flächen. Zudem steht dann auch noch das Urteil des OVG an.

Lava-Unternehmer Frank Bettendorf sagte: "Der Kompromiss ist fair, da jede Seite nachgeben würde. Aber ich glaube erst an die Einigung, wenn ich es schwarz auf weiß habe."

Gutes Angebot, letzte Chance  (Meinung)

Die Tatsache, dass plötzlich eine Einigung im jahrelangen Wöllersberg-Streit greifbar nah ist, verwundert auf den ersten Blick. Zahlreiche Kompromissvorschläge, Angebote, Schlichtungsversuche wurden bislang zumeist von städtischer Seite ausgeschlagen. Denn es gab aus Sicht der Stadt nie eine Garantie dafür, dass die Felskulisse so stehen bleibt, dass die Stadt und das Neubaugebiet in Lissingen nicht deutlich mehr Lärm und Staub ausgesetzt werden. Da sah sich die Stadt ihren Bürgern und besonders den Häuslebauern verpflichtet, denen sie zuvor Grundstücke verkauft hat. Zudem hat sie viel Geld in die Erschließung des Baulands gesteckt. Auf den zweiten Blick aber verwundert die jetzige Kompromissbereitschaft doch nicht. Denn schon bald hätte das Oberverwaltungsgericht den Wöllersberg-Streit ein für alle Mal beendet. Und im Flurbereinigungsverfahren hätte die Stadt auch schlechte Karten, sich gegen eine Umlegung ihrer Flächen zu wehren. Dann hätte sie womöglich auf ganzer Linie verloren: kein Schutz mehr für Gerolstein und Lissingen und zudem auf 70 000 Euro Prozesskosten sitzengeblieben. Dann doch lieber die vermutlich letzte Chance ergreifen, um einen Teilerfolg zu erzielen. Einen beachtlichen. m.huebner@volksfreund.de

  • Datum: 30. November 2010
  • Autor: Von unserem Redakteur Mario Hübner
  • Ort: Gerolstein

Beim Wöllersberg ist alles offen

Von unserem Redakteur Mario Hübner

Spannung bis zuletzt: Noch ist unklar, ob der Stadtrat am kommenden Dienstag dem Vergleich in Sachen Wöllersberg zustimmen wird. In den Fraktionen herrschen unterschiedliche Auffassungen.

Nach mehr als 20-jähriger Auseinandersetzung könnte ein Vergleich zwischen der Stadt Gerolstein und der Bettendorf-Lava-Steinwerke GmbH in Trier den Rechtsstreit um den Lava-Abbau am Wöllersberg beenden. Bei dem wurde die abschließende Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Rheinland-Pfalz in Koblenz bis auf weiteres aufgeschoben.
 
Am kommenden Dienstag, 7. Dezember, stimmt der Stadtrat Gerolstein über einen Kompromissvorschlag ab, den das Dienstleistungszentrum ländlicher Raum (DLR) in Prüm im Rahmen des seit neun Jahren laufenden Flurbereinigungsverfahrens Lissingen erarbeitet hat. Der Vorschlag sieht vor, dass die Stadt ihre Flächen, die eine Erweiterung des Abbaus verhindern, abgibt. Dafür erhält sie weiter östlich - also näher zur Stadt und dem Stadtteil Lissingen hin - doppelt so viel Land. Quasi als Pufferzone.
 
"Zudem wird sichergestellt, dass die Ostflanke des Wöllersbergs unangetastet bleibt", sagt der erste Stadtbeigeordnete Hermann Lux. Primäres Ziel der Stadt ist es, zu verhindern, dass sowohl die Stadt als auch das Neubaugebiet in Lissingen von mehr Lärm und Staub durch erweiterten Abbau beeinträchtigt werden. Deshalb soll zumindest die Kulisse des Wöllersbergs stehen bleiben.
 
Darüber hinaus geht es auch um einen finanziellen Ausgleich für die rund 70 000 Euro Verfahrenskosten, die der Gang durch die Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Stadt bislang gekostet hat. Das Land und der Lava-Unternehmer wollen nach TV-Informationen einen Großteil der Kosten übernehmen, falls die Stadt dem Vergleich zustimmt.
 
Weiterhin geht es um optische und naturschutzrechtliche Fragen. Denn der Wöllersberg ragt im Westen der Stadt weithin sichtbar aus der Landschaft heraus, zudem liegen dort auch Naturschutzgebiete.
 
Doch bislang ist noch offen, ob sich im Stadtrat eine Mehrheit für den Vergleich findet. Das hat eine Umfrage unter den Fraktionen ergeben.
 

 
Das sagen die Fraktionen:
 
Monika Neumann, Sprecherin der CDU-Fraktion, die mit elf von 24 Sitzen die größte Gruppe im Stadtrat darstellt, sagt: "Ich denke, die Annahme des Vergleichs ist mehrheitsfähig innerhalb der Fraktion. Ob wir aber einheitlich dafür sein werden, ist unklar." Sie fügt hinzu: "Wir sind bislang immer dem Rat unseres juristischen Vertreters Professor Martin Beckmann gefolgt und sind gut damit gefahren. Wenn er uns jetzt rät, den Vergleich anzunehmen, sollten wir das auch tun." Wenngleich dies aus ihrer Sicht nur "mit der Faust in der Tasche" geschehe.
 
Auch SPD-Fraktionssprecher Herbert Lames ist "dafür, dass wir den Kompromiss jetzt annehmen, denn damit können wir leben, es geht um viel Geld, und irgendwann muss das Thema mal beendet werden". Es "war und ist eine Illusion zu glauben, dass wir den gesamten Berg retten können", sagt er zudem. Doch auch er ist sich nicht sicher, die sechsköpfige Fraktion geschlossen hinter sich zu bringen, "denn wir haben ja auch zwei Lissinger in unseren Reihen". Und die sind besonders auf den Schutz ihres Dorfs und des Neubaugebiets bedacht.
 
Ganz anders die Sicht von Gerd Möller, Sprecher der vierköpfigen Fraktion der BUV. Er sagt klipp und klar: "Wir werden geschlossen dagegen stimmen, denn der Vergleich ist für uns kein fairer Kompromiss." Möller plädiert dafür, die Sache "bis zum Schluss juristisch durchzuziehen, denn ich glaube, wir können gewinnen." Das gelte sowohl für die juristische Auseinandersetzung als auch für die Flurbereinigung. Was ihn treibt, so weit zu gehen und eventuell am Ende ganz mit leeren Händen dazustehen: "Der Wöllersberg darf auf keinen Fall verloren gehen."
 
Ebenfalls "sehr, sehr skeptisch" steht laut Sprecher Tim Steen die zweiköpfige Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen dem Vergleich gegenüber. Er sagt: "Mit dem Vorschlag geben wir unser Ursprungsziel auf: den Wöllersberg zu retten." Er fügt hinzu: "Wir sind bislang ein hohes Prozessrisiko eingegangen und haben gewonnen, warum sollten wir daher nicht noch weiter gehen." Schließlich seien auch naturschutzrechtliche Belange "noch gar nicht ausreichend geprüft" worden.
 
Die einzige FDP-Vertreterin im Stadtrat, Gudrun Will, ist "noch unentschlossen".
 
Meinung  
Nur nicht wundern  
Unzählige Prozesse, etliche Rats- und Ausschusssitzungen, Resolutionen, Dutzende Zeitungsveröffentlichungen: Der (Rechts)-Streit um den Wöllersberg beschäftigt seit Jahren Gremien und Bürger des Gerolsteiner Landes, empört, erzeugt Gegner und Befürworter. Kaum ein Thema war in den vergangenen Jahren häufiger Gegenstand politischer Diskussionen als der Knatsch um das Felsmassiv. Und dieser hat viel Steuergeld verschlungen. Nun ist auf einmal eine Lösung des jahrzehntelangen Konflikts zum Greifen nah. Und just in diesem Moment will die Stadtspitze die interessierte Öffentlichkeit außen vor lassen und im stillen Kämmerlein entscheiden, ob sie dem Vergleich zustimmt. Weil das bei Vertragsangelegenheiten so vorgeschrieben ist. Wer in solch einer prekären Frage nicht größtmögliche Öffentlichkeit herstellt, indem nur die schützenswerten Passagen unter Verschluss gehalten werden, muss sich nicht wundern, wenn er (im besten Fall) Protest oder (schlechter) Frust und Politikverdrossenheit erzeugt. m.huebner@volksfreund.de

EXTRA Ohne Öffentlichkeit
Die Entscheidung über den Wöllersberg-Vergleich soll im nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung am 7. Dezember gefällt werden, da es laut Beigeordnetem Hermann Lux "um Vertragsangelegenheiten" geht. Auf TV-Anfrage, ob nicht das große öffentliche Interesse eine Behandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit verbiete, teilte die Kommunalaufsicht des Kreises mit: "Nach Paragraf 5, Absatz 2 der Muster-Geschäftsordnung für Gemeinderäte gehören Grundstücksangelegenheiten und Rechtsstreitigkeiten, an denen die Gemeinde beteiligt ist, in den nichtöffentlichen Sitzungsteil." (mh)