Wöllersberg

Ein schlechter Tag für Gerolstein:
Wöllersberg zum Abbau freigegeben
(aktualisiert im Januar 2012)

Vergleichsvereinbarung

Nach 30 Jahren Kampf hat der Stadtrat in nicht öffentlicher Sitzung auf Betreiben von Verwaltung und Stadtbürgermeister May nach einem nichtöffentlichen Verfahren am 07.12.2010  mit 12 : 10 Stimmen dem Abbau des Wöllersberges zugestimmt.
Das äußerst knappe Abstimmungsergebnis ist zu akzeptieren. 
Aus Sicht der Bürgerunion ist die Entscheidung und vor allem die Art und Weise, wie sie herbeigeführt wurde, der traurige Abschluss eines Jahrzehnte langen Bemühens um den Erhalt eines Gerolsteiner Hausberges.

“Gerolstein ist ratsarm und wird ratsarm bleiben”

Der Bürgermeister-Coup
Munterley-Rettung
Hofberichterstattung
Leserbrief Dr. Schwind  
Biotop Wöllersberg (Fotos Dr. Schwind)
Leserbrief Stief
Trickserei und Machtmissbrauch

Doppelfoto 2 Ansichten klein

Leserbrief Stief zur Wöllersbergentscheidung
Artikel aus Eifelzeitung 50. KW 2010 15.12.2010

Biotop Wöllersberg (Fotos Dr. Schwind)

Dieser Bergrücken verschwindet in der Tiefe

Heidenelke auf dem Berggipfel

Manns-Knabenkraut - Orchis mascula - auf dem Berg

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Pechnelke auf dem städtischen Berggrundstück

Südflanke mit Blauem Natternkopf

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Leserbrief Dr. Schwind zur Wöllersbergentscheidung

Zum Drama um den Wöllersberg

Der Behauptung des neuen Stadtbürgermeisters May, aus seiner Sicht sei mit dem „Kompromiss“ das „Bestmögliche rausgeholt“ worden, stelle ich entgegen:
Keines unserer Ziele konnte wirklich erreicht werden.  Die Abstimmung über das weitere Vorgehen ist im Stadtrat (mit der Stimme des Stadtbürgermeisters) auf demokratischem Weg erfolgt und muss akzeptiert werden, auch wenn die Mehrheit für den „Kompromiss“ nur hauchdünn war.
Viele wollten den eingeschlagenen Weg weitergehen. Ich erkenne auch die ehrliche Einstellung an, dass man des Kämpfens müde sei und ein Ende der Streitigkeiten herbeisehne.
Nicht hinnehmbar ist, wenn man den Gerolsteiner Bürgern (Lava)-sand in die Augen streuen will. Man muss ihnen reinen Wein über die Folgen einschenken.

  • Das Ziel, den Berg mit einem großen Teil des Bergkamms als Wahrzeichen Gerolsteins zu erhalten, ist gescheitert. Das Ziel seiner Erhaltung aufgrund der besonderen Geomorphologie, ebenfalls. Ein Stück Kulisse nach Osten bleibt bestehen.
  • Das Ziel, den äußerst seltenen und wertvollen Nelken-Silikat-Magerrasen auf dem Kamm/Gipfel des Berges zu retten (Naturschutz mit Flora und Fauna), ist verfehlt.
  • Das Bemühen, den Wöllersberg als Wanderziel für Einheimische und Touristen mit seinen grandiosen Weitsichten zu erhalten, ist gescheitert.
  • Die klimatischen Folgen bei von West/Nordwest heranziehenden Extremwetterlagen sind ungeklärt.
  • Das Minimalteilziel, die Süd-/Südostflanke mit den Tuff-Schichtköpfen zu sichern, ist verfehlt.
  • Zu dem letztgenannten Punkt muss man wissen, dass für die markante Süd-Südostkulisse, die in Landeseigentum übergeht, bereits 1977 im Landesplanerischen Entscheid zum Hauptbetriebsplan eine Abbauverschonung bindend festgelegt wurde. Es ging jetzt nur um ihre Sicherung gegen spätere Erosion. Daher hatte der Forst- und Umweltausschuss in einem Ortstermin einen Abstand von 20 m zu einer eventuellen späteren Abbaufront gefordert. Herausgekommen ist ein Sicherheitsabstand von kläglichen 5 m, welche die in der Aschenwand hoch anstehenden Schichtköpfe auch bei einem günstigen Böschungswinkel nicht langfristig schützen. Hier geht es um eine Vorausschau nicht in Jahren, sondern Jahrzehnten.

Im übrigen werden aus Eigentums- und Verkehrssicherungsgründen die später 40 – 50 m tief in die Erde reichenden Tuffwände, auch wenn sie in Terrassen oder mit Böschungswinkel abgebaut werden sollten, weiträumig abgezäunt werden müssen, so dass ein Begehen z. B. der 5 m Wiese über der Südwand gar nicht mehr möglich sein wird. Spätestens dann wird die Empörung auch bei den Lissingern groß sein, wenn sie selbst auf dem kläglichen Rest ihres Hausberges nicht mehr frei wandern können.

Die unreflektierte Betonung der Stadtoberen, dass man ja doppelt so viel Fläche bekomme als man abgebe, ist ohne Kommentierung Verdunkelung des wahren Sachverhaltes. Die Stadt bringt mit ihren Berggrundstücken ca. 282.000 m³ vulkanischer Asche (Lava) in die Umlegung. Da im flacheren Osten die Lava nicht sehr hoch über der Buntsandsteinplatte aufliegt, muss die umgelegte Fläche wegen der Wertähnlichkeit eben viel größer sein. Diese Umlegung hätte nach Aussage unseres Rechtanwalts, wenn auch nicht kompromissgleich, so doch ähnlich ausfallen müssen.

Das Risiko, dass der Abbaubetreiber später in einem förmlichen Verfahren (Abschnitt 4 des Hauptbetriebsplans) einen Antrag auf Abbau der neuen städtischen Flächen (ohne die Süd-Südostflanke) stellen würde, war überschaubar, zumal das europäische Umweltrecht immer schärfer wird. Im Gerichtsverfahren gegen die Enteignung der städtischen Berggrundstücke waren wir auf erfolgversprechendem Weg. Nur das Parallelverfahren der Flurbereinigung wurde in der Tat skeptisch gesehen. Trotzdem waren die Erfolgsaussichten nicht gleich Null, wie Herr May mit seinem Vergleich mit der „toten Taube auf dem Dach“ glauben machen will.

Im Nachhinein betrachtet, hätte man das Einbeziehen des Wöllersberges in ein Flurbereinigungsverfahren verhindern müssen. Das ist aber kein Vorwurf, da keiner ahnen konnte, dass einmal eine Landesbehörde ein bundesweit beachtetes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts für die Stadt nutzlos werden lassen würde, ohne dass die Landesregierung einschreitet.

Da der Wöllersberg 2004 nach europäischem Recht zum FFH- (Flora-Fauna-Habitat)-Gebiet als Teil von „Natura 2000“ erklärt wurde, hat das Landesamt für Geologie und Bergbau Befürchtungen, dass die Stadt sich noch nach Brüssel wenden könnte.  Daher fordert das Amt, dessen Vorgänger der Stadt immer nur das Leben schwer gemacht haben, tatsächlich, dass die Stadt in der Vereinbarung unterschreibt, dass sie ihre naturschutzrechtlichen Bedenken mit dem Kompromiss als ausgeräumt ansieht. Über 20 Jahre hat sie bis zum kürzlich viel beachteten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts genau mit diesen naturschutzrechtlichen Bedenken den Abbau des Berges zu verhindern gesucht. Den früheren Stadtbürgermeistern Georg Linnerth und Karl-Heinz Schwartz sowie „Altbürgermeister“ Adolf Rodermann, die im Kampf um die Erhaltung des Wöllersberges nie einem Konflikt aus dem Wege gegangen sind, müssten die Haare zu Berge stehen. Dasselbe gilt für alle Eifelvereinsmitglieder.

Der Verfasser hat im Stadtrat den Antrag gestellt, dass dieses wirklich erniedrigende Ansinnen des Bergamtes abgelehnt wird. Nachdem der Antrag mit großer Mehrheit angenommen wurde, hat  Stadtbürgermeister May ihn mit einem neuen Antrag ausgehebelt, in dem er nur umgesetzt werden soll, wenn dadurch der Kompromiss nicht gefährdet wird.

Die Qualität der Kommentare der Fraktionsvorsitzenden von SPD und CDU im Trierischen Volksfeund vom 09. 12 2010 sollte man in diesem Zusammenhang noch einmal beleuchten. Dann erübrigt sich eine Kommentierung. Zu glauben, dass mit dem Abbau des Wöllersberges der Abbau des nächsten Berges verhindert würde, ist besonders bemerkenswert. Die Begierden werden gerade geweckt. Der basaltische „Kreckelberg“ im Süden von Gerolstein bietet sich als nächstes Opfer geradezu an.

Dr. Werner Schwind

Mitglied im Stadtrat von Gerolstein und CDU-Sprecher im Forst-, Wegebau- und Umweltausschuss der Stadt Gerolstein in der 5. Legislaturperiode

 

Vor der Beschlussfassung

Die jahrelang über mehrere Instanzen erstrittenen Erfolge und die daran geknüpften Erwartungen sowie die auch aktuell von Prof. Beckmann als sehr positiv eingeschätzten Aussichten im ausgesetzten Hauptsache-Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz wurden unterlaufen und ausgehebelt durch einen willkürlichen Verfahrensablauf und einen alle Begleitumstände ignorierenden Verwaltungsakt des DLR (Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum), einer Landesbehörde.

Deshalb tragen die Landespolitiker ein gutes Stück Mitverantwortung.
Vor allem an sie als Entscheidungsträger ist durch die Resolution des Stadtrates eindringlich appelliert worden, sich für eine politische Lösungsfindung schon im Vorfeld einer juristischen Klärung einzusetzen. Die (Nicht-)Reaktion ist bekannt.

Wie schwach und einseitig die Argumente der Befürworter der Vergleichsvereinbarung waren und wie wenig objektiv und sachbezogen, wird deutlich durch die Stellungnahme des Stadtbürgermeisters May im Trierischen Volksfreund vom 09.12.2010:

„Wie der Kompromiss aussieht, erläuterte Stadtbürgermeister Bernd May. Aus seiner Sicht wird ein wesentliches Ziel der Stadt, die Erhaltung der Felskulisse, erreicht.

"Die Kulisse bleibt bestehen. Wie deren Standfestigkeit gesichert wird, ist im Vergleich genau geregelt, und diese Vorgabe für die Abbaufirma wird vom Landesamt für Geologie und Bergbau kontrolliert."

Richtigstellung:

  1. Herr May unterstellt, dass der Erhalt der Felskulisse wesentliches Verhandlungsziel der Stadt gewesen sei. Das ist falsch:
    Der Bestand der Felskulisse war nie Gegenstand der Verhandlungen bzw. der Vergleichsvereinbarung. Sie war von Beginn an vor Abbau geschützt als Naturdenkmal und ist komplett in Landesbesitz.
  2. Die Felskulisse betreffend ging es über die Jahre immer nur um die Zukunftssicherung ihrer Standfestigkeit und um eine präzise Beschreibung des Sicherheitsabstandes zwischen Fels und Abbaukante.
    In der fraglichen Vergleichsvereinbarung war nur davon die Rede, „…dass ein Abstand zu der Kulisse eingehalten wird, der die Standfestigkeit der Kulisse gewährleistet“.
  3. Bei dem Ortstermin der Ausschüsse am 03.11.2010 hatte die Verwaltung/das DLR  in 10 m Entfernung zur Felskulisse einen Holzpflock eingeschlagen mit dem Hinweis, dass dies der einzuhaltende Mindestabstand sei. Die Mitglieder des FoWeUmwelt Ausschusses vertraten die Auffassung, dass bis zur Sitzung des Stadtrates am 07.12.2010 versucht werden solle, die Aussage verbindlich zu präzisieren und den Mindestabstand auf 20 m zu verbreitern. Ziel war es, eine noch bessere Standfestigkeit zu erreichen und eine sichere Begehbarkeit des Geländes an der Felskulisse vorbei zu gewährleisten.
  4. Auf der anschließenden gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses mit dem Forst- Wegebau- und Umweltausschuss, die gegen den Willen des Stadtbürgermeisters erst erstritten werden müsste, folgten beide Ausschüsse nicht dem Beschlussvorschlag des Stadtbürgermeisters,  der Vergleichsvereinbarung zuzustimmen. Stattdessen fasste der HuF Ausschuss den einstimmigen Beschluss:
    „Rechtsanwalt Prof. Dr. Beckmann wird beauftragt, die Konkretisierung der Standfestigkeit zur dauerhaften Erhaltung  der Felskulisse … weiter zu verfolgen und bis zur Sitzung des Stadtrates am 07.12.2010 ein Ergebnis bzw. eine in diesen Punkten aus Sicht der Stadt verbesserte Vergleichsvereinbarung vorzulegen.“

    Das Ergebnis der Bemühungen des Rechtsanwaltes war ernüchternd wenn nicht gar erschreckend. Neben allerlei nicht belastbarer und nicht kontrollierbarer Absichtserklärungen lautete die einzig konkrete Aussage:
    „Der Sicherheitsabstand zur Felskulisse und zu den städtischen Grundstücken muss mindestens 5 m betragen.“
    Diese nun offenkundige Verschlechterung der Vereinbarung schließt eine nachhaltige Sicherung der Felskulisse regelrecht aus. Die vom Stadtbürgermeister behauptete „genaue Regelung im Vergleich“ ist das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt ist.
  5. Was die von Herrn May angeführte Kontrolle vom Landesamt für Geologie und Bergbau (früher Bergamt) wert ist, zeigt der seit Jahren von VG- Verwaltung und LGB (Bergamt) unkontrolliert stattfindende Lavaabbau in der Lavagrube im Stadtteil Roth, unmittelbar am Eifelsteig.
    Touristen und Einheimische können sich dort ein Bild vom Umgang mit unserer Natur machen.Die Gemeindestraße musste gesperrt werden und der Grubenbetreiber richtete eine Umgehung über die anliegende Feldflur ein.
    Eine Information der Öffentlichkeit erfolgte nicht, auch die zuständigen städtischen Gremien wurden nicht befasst.
    Eine entsprechende Bürgerfrage während der Stadtratssitzung am 07.12.2010 wurde vom Stadtbürgermeister nur dahingehend beantwortet, dass die Klärung des Problems Sache des Bergamtes sei.
  6. Der Wöllersberg wurde 2004 nach europäischem Recht zum FFH- (Flora-Fauna-Habitat)-Gebiet als Teil von „Natura 2000“ erklärt. Auch diese Rechtsposition wurde aufgegeben:
    In der Vergleichsvereinbarung verpflichtet sich die Stadt Gerolstein, „… ihre Klage gegen die Verlängerung der Hauptbetriebsplanzulassung … zurückzunehmen, auf Rechtsmittel zu verzichten und die EU-Kommission darüber zu unterrichten, … dass ihre naturschutzfachlichen Bedenken … ausgeräumt wurden.
    Anerkannte Naturschutzorganisatoren unterliegen dieser Verpflichtung natürlich nicht. Der angeblich so engagiert für den Wöllersberg kämpfende Bürgermeister Pauly kann also als Vorsitzender des Eifelvereins im Interesse seiner Organisation und im Interesse der Stadt die naturschutzfachlichen Bedenken vor der EU-Kommission weiterhin geltend machen.

Bei einem solch ernüchternden Ergebnis vom „Erreichen eines wesentlichen Zieles und von einer gesicherten Kontrolle” zu sprechen, ist eine Verdummung der Gerolsteinerinnen und Gerolsteiner.
Es spielt dabei keine Rolle, ob die durch keinerlei Fakten oder Erfahrungen unterlegten Aussagen des Stadtbürgermeisters eine bewusste Falschinformation oder die Folge akuter Wahrnehmungsstörungen oder totaler Ignoranz sind oder nur der Versuch eines hilflosen Rechtfertigungsbemühens.

Der Wöllersberg ist für ein Linsengericht verkauft worden.
 

 

EifelsteigGrubeklein

Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Boden vergiftet,
das letzte Wasser verseucht und der letzte Lavaberg ausgeschlachtet ist, werdet ihr feststellen, dass man Geld nicht essen kann. 
(frei nach einer Indianerweisheit)

"Der Vertrag .....braucht nur noch in Kraft gesetzt (also unterschrieben) zu werden.
Da gibt es große Erregung, als die Gemeinde sich nachträglich weigert”.
......So ist es weder zu einem Vertrag mit der Gemeinde noch mit einem Privateigentümer gekommen.
Ein Glück!
Die Munterley mit dem Bereich um und mit der Drohenden Ley sowie einschließlich aller Felspartien bis zum Buchenloch blieben erhalten, ein Wahrzeichen Gerolsteins unversehrt.
Das war vor 130 Jahren!!
Wenn Sie daran interessiert sind, dass auch der Wöllersberg als Naturdenkmal und einer derHausberge Gerolsteins nicht gänzlich verschwindet, dann zeigen Sie bitte Ihr Interesse, indem Sie sich als Zuhörer informieren lassen durch den Sachvortrag des Stadtrates Dr. Schwind im öffentlichen Teil der
Sitzung des Stadtrates am 07.12.2010  17.00 Uhr.

Nachdem der Wöllersberg schon zur Hälfte abgebaut ist, soll durch die Zustimmung zur Vergleichsvereinbarung auch noch die zweite Hälfte zum Abbau freigegeben werden. Dabei wird versucht, unter Mithilfe
einer willfährigen Presse durch das Veröffentlichen  angeblicher Fakten und das Verschweigen objektiver Fakten den Eindruck zu erwecken, dass an der Zustimmung zu der Vergleichsvereinbarung
kein Weg vorbeiführe und schon alles in trockenen Tüchern sei. Basis der Entscheidung müsste dagegen die grundsätzliche und eindeutige Position sein, die in der einstimmig beschlossenen Resolution des Stadtrates definiert ist.

Diese Resolution richtete sich mit einem eindringlichen Appell an die Landesregierung und deren parteipolitische  Entscheidungsträger in der Hoffnung, dass diese sich für eine politische Lösungsfindung schon im
Vorfeld einer juristischen Klärung einsetzen. Nach unserer Information haben diese noch nicht einmal eine Kenntnisnahme bescheinigt, von einem Engagement in der Sache ganz zu schweigen.

Wie Abbaubetreiber mit Abbaugrenzen, gesetzliche Vorgaben und Vereinbarungen umgehen und wie Verwaltung und Behörden ihre Aufsichtsverpflichtung total verweigern, wird aktuell deutlich an der Situation in und um die Lavagrube im Stadtteil Roth.

Damit Sie sich ein Bild vom Umfang der geplanten Landschaftszerstörung machen können, (stehen bleiben als Fassaden nur eine 5 m !! breite Felskulisse im Süden und ein kleiner Alibi-Resthang im Osten) sind auf der Seite Wöllersbergansichten noch weitere aktuelle Fotos eingestellt.

Luftbild_plusIV

 

Der Steinbruch war schon geplant
Von  Karl-Heinz Böffgen  (Gerolsteiner Stadtgeschichten vom 29.01.09)

Gerolstein ist geprägt durch Wahrzeichen wie Munterley, Auberg, Hustley, Burgberg; allesamt Reste eines großen Korallenriffs. Was eine Unzahl kleiner Meerestiere über einen langen Zeitraum aufbauten, wäre vor 130 Jahren beinahe zu einem industriemäßig genutzten Steinbruch geworden.

MunterleyAbbaurigorosDie Bahnstrecke Trier - Gerolstein - Köln war zwar ab 1871 durchgehend befahrbar, die erwarteten positiven Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage der Eifeler Bevölkerung wurden aber erst später spürbar.
In Gerolstein zum Beispiel wurden gegründet: 1882 die Drahtwarenfabrik Christian Oos, 1883 der Flora-Brunnen, 1888 der Gerolsteiner Sprudel, 1889 der Hansa-Sprudel und 1907 schließlich der Gerolsteiner Brunnen.
In den Jahren 1876 und nachfolgenden führten wieder Missernten zu schwersten Notzeiten und Auswanderungen. "Nirgendwo", berichtet ein Chronist, "zeigte sich der Beginn einer Industrie, und die Bevölkerung war (fast) ausschließlich auf Ackerbau und Viehzucht angewiesen."
So kann man Verständnis aufbringen für die Entscheidung des Gemeinderates Gerolstein, der sich von der Ausbeutung des Dolomitgesteins eine industrielle Entwicklung versprach. Ein Naturschutzgesetz bestand noch nicht, und der Tourismus war noch kein Thema.
Hintergrundkenntnisse über die Geschehnisse in den Jahren 1879/80 verdanken wir Hubert Rahm. Der 1966 verstorbene Ehrenbürger Gerolsteins beschrieb sie im Beitrag "Die Erhaltung der Gerolsteiner Felsen", erschienen 1939 in der Zeitschrift "Die Eifel", im folgenden kurz zusammengefasst: Eine Stolberger Gesellschaft, die feuerfeste Produkte herstellte, beabsichtigte, Teile der Gerolsteiner Felsen abzubauen. Das Dolomitgestein, so hatten Versuche ergeben, eigne sich besonders zur Herstellung basischer Ziegel, die bei der Stahlerzeugung mit dem Thomasverfahren benötigt werden.

Verlockende Aussichten auf die Industrie
Die Gesellschaft versprach sich auf alle Fälle ein gutes Geschäft, ob man nun die Ziegel in Gerolstein herstellte oder das Gestein an Stahlhütten verkaufte. Der Direktor der Firma glaubte, "dass man kleine Industrien an den Fundort des Dolomits bringen werde". Verlockende Aussichten also für die Gerolsteiner, zumal auch noch Bruchzinsen zu erwarten waren.
So kam es zu einem Vertragsentwurf zwischen der Stolberger Gesellschaft und dem Gerolsteiner Gemeinderat. Nach Hubert Rahm enthielt er folgende Vereinbarungen:
Die Munterley sollte zwar an der dem Bahnhof zugekehrten Seite stehenbleiben, doch an der Süd- und Westseite des Gebirges könnte "hier in vollstem Umfange" abgebaut werden. Der Vertrag sollte zunächst auf 25 Jahre befristet sein. Für jeden Eisenbahn-Doppelwaggon (10 000 Kilo entsprechend) fielen der Gemeinde 1,50 Mark an Bruchzins zu. Die Förderung war ausschließlich der Stolberger Firma erlaubt.
"Der Vertrag", berichtet Hubert Dahm, "braucht nur noch in Kraft gesetzt (also unterschrieben) zu werden. Da gibt es große Erregung, als die Gemeinde sich nachträglich weigert." Rahm beschreibt die Gründe dafür nicht ausführlich. Die Rede ist jedoch von einem geplanten Vertrag der Gesellschaft mit einem privaten Besitzer von Dolomitvorkommen am "Karls Knöppchen".

Doch scheint die Stolberger Firma grundsätzlich nicht mehr an der Gewinnung des Dolomitgesteins interessiert zu sein. Mit basischen Ziegeln seien wegen besserer und billigerer Stahlherstellungsverfahren keine Gewinne mehr zu machen; die Gesellschaft beabsichtigte, die Herstellung aufzugeben. So ist es weder zu einem Vertrag mit der Gemeinde noch mit einem Privateigentümer gekommen.
Ein Glück!
Die Munterley mit dem Bereich um und mit der Drohenden Ley sowie einschließlich aller Felspartien bis zum Buchenloch blieben erhalten, ein Wahrzeichen Gerolsteins unversehrt.

Das Wöllersberg-Drama  -  Der Wöllersberg-Skandal   -   Die Wöllersberg-Tragödie
Die Wöllersberg-Polit-Posse  -  Der Wöllersberg-Coup  -  Die Wöllersberg-Rettung
Welche dieser Überschriften  zutrifft, wird sich am 07.12.2010 herausstellen.
 -  Der Countdown läuft  - 

wollersbergAbbau

Der Bürgermeister-Coup
Verbandsbürgermeister Pauly und Stadtbürgermeister May wollen innerhalb von zwei Monaten in einem beispiellosen nichtöffentlichen Schnelldurchgang vom Stadtrat eine Vergleichsvereinbarung  beschließen lassen, durch die  jahrzehntelange Anstrengungen und Erfolge bis hin zum Bundesweit bedeutsamen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes unterlaufen werden und als bedeutungslos und wertlos erscheinen.
Was war geschehen?
Das Dienstleistungszentrum ländlicher Raum (DLR, früher Kulturamt) in Bitburg/Prüm hat Fakten geschaffen, indem es im Rahmen eines zeitlich parallel laufenden Flurbereinigungsverfahrens die städtischen Grundstücke auf dem Wöllersberg zu Gunsten des Abbaubetreibers kurzerhand umgelegt hat.
Die schlimmen Folgen
Bei dieser Entscheidung war es für das DLR ohne Bedeutung, dass das höchste Deutsche Verwaltungsgericht dem Oberverwaltungsgericht Koblenz aufgetragen hatte, nach Berücksichtigung neuer Vorgaben (Aufwertung kommunalen Eigentums, neues Naturschutz-Gutachten) über Abbaustop oder weiteren Abbau zu entscheiden.
Eine Gewichtung der Bedeutsamkeit bzw. Vorrangigkeit zwischen beiden  Verfahren spielte keine Rolle.
Das absurde Ergebnis
Die über Jahrzehnte über mehrere Instanzen erstrittenen Erfolge und die daran geknüpften Erwartungen sowie die auch aktuell von Prof. Beckmann   als sehr positiv eingeschätzten Aussichten im ausgesetzten Hauptsache-Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz sind unterlaufen und ausgehebelt durch einen willkürlichen Verfahrensablauf und einen alle Begleitumstände ignorierenden Verwaltungsakt einer Behörde.
Die Reaktion aus Gerolstein
Bei der Entscheidung des DLR haben Argumente und Interessen der Stadt, die in ihrer Gewichtung  sogar vom Bundesverwaltungsgericht gewürdigt wurden, absolut keine Rolle gespielt.
Nach Widerspruch der Stadt fand am 14.10.2010 vor der Spruchstelle in Mainz eine mündliche Verhandlung statt. Die Stadt wurde neben Prof. Dr. Beckmann vertreten durch den 2. Beigeordneten Herrn Müller und Bauamtsleiter Jansen, der schon vor Jahren ein Vergleichsangebot des Abbaubetreibers befürwortete.
Stellt sich die Frage, warum weder BM Pauly noch Stadt-BM May die Interessen der Stadt vertraten und der ausgewiesenermaßen kompetente und bis dato federführend und engagiert agierende Stadtrat Dr. Schwind (Mitglied im Ausschuss Forst-Wegebau-Umwelt) noch nicht einmal über den Vorgang informiert wurde.

Es wird sich zeigen

  • ob Verbandsbürgermeister Pauly (Stadtbürgermeister May) sich mit seiner seit Jahren bewährten Strategie durchsetzt,  unter Ausschluss der Öffentlichkeit und unter Missachtung der Mitwirkungs- und Informationsrechte städtischer Gremien und Bürgerschaft 
  • ob Verwaltung und die schlussendlich verantwortlichen Ratsmitglieder sich dieser Verantwortung auch bewusst werden in Anbetracht der grundsätzlichen und eindeutigen Aussagen der im Stadtrat am 28.05.2009 einstimmig beschlossenen Resolution, in deren Präambel klargestellt wird:
    Seit zwei Jahrzehnten kämpft die Stadt Gerolstein um den Erhalt des Wöllersberges.
    Es geht darum, Schönnheit und Unverwechselbarkeit unserer durch Vulkanismus geprägten Landschaft vor der endgültigen Zerstörung durch Lava-Abbau zu bewahren.
    Rheinland-Pfalz ist gem. Begrüßungsseite des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz um nachhaltige Entwicklung  bemüht. Die Aussage von Frau Ministerin Margit Conrad in ihrer Begrüßung macht sich die Stadt Gerolstein zu eigen: 
    Unser Natur-  und Kulturerbe macht unser Land einzigartig.
    Durch eine nachhaltige Entwicklung sind wir bestrebt, beides zu bewahren und  behutsam weiter zu entwickeln.
    Unsere Kinder und Enkel sollen sich auch  in Zukunft hier wohl fühlen.”

Die Mitglieder der BürgerUnion Regionalgruppe Gerolstein stehen auch gegenwärtig in vollem Umfang hinter den Aussagen und Forderungen der Wöllersberg-Resolution, deren Adressaten bisher leider jede Reaktion oder Stellungnahme verweigert haben.
 

Nach mehr als 20 Jahren Streit: Einigung in Sicht  (TV vom 19.11.2010)

Von unserem Redakteur Mario Hübner

Zwischen der Stadt Gerolstein und einer Trierer Lava-Abbaufirma zeichnet sich nach mehr als 20 Jahren im Wöllersberg-Streit eine Einigung ab. Möglicher Kompromiss: Die Stadt gibt ihre Grundstücke, die den weiteren Abbau verhindert haben, ab. Dafür bleibt die Ostflanke des Bergs in Richtung Gerolstein und Lissingen unangetastet. Zudem erhält die Stadt eine doppelt so große Pufferzone und bekommt einen Großteil ihrer 70 000 Euro Prozesskosten erstattet.

Gerolstein. Der Rechtsstreit um den Gesteinsabbau am Wöllersberg zwischen der Stadt Gerolstein und der Bettendorf-Lava-Steinwerke GmbH in Trier dauert mehr als 20 Jahre. Er füllt unzählige Ordner und hat zahlreiche Gerichte beschäftigt. Zuletzt das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz und das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig. Der Gang durch die Instanzen hat die Stadt 70 000 Euro gekostet.
Nun ist ein Ende des Streits in Sicht: Das Dienstleistungszentrum ländlicher Raum (DLR) in Prüm hat im Rahmen des seit neun Jahren laufenden Flurbereinigungsverfahrens Lissingen einen erneuten Kompromissvorschlag erarbeitet. Schließlich ist es Ziel der Flurbereinigung, ein effektiveres Bewirtschaften von Flächen zu ermöglichen - zumeist durch Landtausch.
Der Vorschlag sieht vor, dass die Stadt ihre Flächen, die eine Erweiterung des Abbaus verhindern, abgibt. Dafür erhält sie weiter östlich - also näher zur Stadt und dem Stadtteil Lissingen hin - doppelt so viel Land - quasi als Pufferzone. "Zudem wird sichergestellt, dass die Ostflanke des Wöllersbergs unangetastet bleibt", sagt der erste Stadtbeigeordnete Hermann Lux. Er ist seit Jahren mit dem Thema befasst. "Das ist unser großes Ziel, denn wir wollen verhindern, dass sowohl die Stadt als auch das Neubaugebiet in Lissingen von mehr Lärm und Staub durch erweiterten Abbau beeinträchtigt werden", sagt Lux. Zudem ist von einem finanziellen Ausgleich durch das Land und den Lava-Unternehmer die Rede, der einen Großteil der städtischen Kosten für den Rechtsstreit decken soll.
In der Stadtratssitzung am 7. Dezember steht die Abstimmung an. "Im nichtöffentlichen Teil, da es um Vertragsangelegenheiten und finanzielle Dinge geht", sagt Lux. Mit dabei sein wird auch Professor Martin Beckmann, der Rechtsvertreter der Stadt. Laut Lux rät auch er zum Vergleich.
Kommt es dazu, wäre auch die abschließende Verhandlung vor dem OVG hinfällig. Vor gut einem Jahr hatte das Gericht zur Klärung weiterer Fragen die Verhandlung vertagt und erst einmal ein weiteres Naturschutzgutachten in Auftrag gegeben.    

Lehnt die Stadt den Vorschlag ab, wird erstens das Flurbereinigungsverfahren weiter verfolgt mit dem Ziel der sinnvollen Zusammenlegung von Flächen. Zudem steht dann auch noch das Urteil des OVG an.
Lava-Unternehmer Frank Bettendorf sagte: "Der Kompromiss ist fair, da jede Seite nachgeben würde. Aber ich glaube erst an die Einigung, wenn ich es schwarz auf weiß habe."

Gutes Angebot, letzte Chance  (Meinung)
Die Tatsache, dass plötzlich eine Einigung im jahrelangen Wöllersberg-Streit greifbar nah ist, verwundert auf den ersten Blick. Zahlreiche Kompromissvorschläge, Angebote, Schlichtungsversuche wurden bislang zumeist von städtischer Seite ausgeschlagen. Denn es gab aus Sicht der Stadt nie eine Garantie dafür, dass die Felskulisse so stehen bleibt, dass die Stadt und das Neubaugebiet in Lissingen nicht deutlich mehr Lärm und Staub ausgesetzt werden. Da sah sich die Stadt ihren Bürgern und besonders den Häuslebauern verpflichtet, denen sie zuvor Grundstücke verkauft hat. Zudem hat sie viel Geld in die Erschließung des Baulands gesteckt. Auf den zweiten Blick aber verwundert die jetzige Kompromissbereitschaft doch nicht. Denn schon bald hätte das Oberverwaltungsgericht den Wöllersberg-Streit ein für alle Mal beendet. Und im Flurbereinigungsverfahren hätte die Stadt auch schlechte Karten, sich gegen eine Umlegung ihrer Flächen zu wehren. Dann hätte sie womöglich auf ganzer Linie verloren: kein Schutz mehr für Gerolstein und Lissingen und zudem auf 70 000 Euro Prozesskosten sitzengeblieben. Dann doch lieber die vermutlich letzte Chance ergreifen, um einen Teilerfolg zu erzielen. Einen beachtlichen. m.huebner@volksfreund.de

Informationspolitik des
BM Pauly und des Stadtbürgermeister May

An dieser Stelle kann eine Diskussion in der Sache verantwortlich nicht geführt werden, weil Pauly und Co bisher mit allen Mitteln eine öffentliche Diskussion verhindert haben.
Nachdem der Versuch gescheitert war, den Fachausschuss Forst-Wegebau-Umwelt auf üble Weise auszubooten, wird jetzt versucht, unter Mithilfe einer willfährigen Presse durch das Veröffentlichen nicht öffentlicher Informationen (angeblicher Fakten) den Eindruck zu erwecken, dass an der Zustimmung zu der Vergleichsvereinbarung kein Weg vorbeiführe und schon alles in trockenen Tüchern sei.
Und selbstverständlich müsse die Entscheidung in nichtöffentlicher Sitzung fallen
.
Diese Entscheidung ist nach Überzeugung der BürgerUnion unhaltbar und hat nur den einzigen Zweck, öffentliche Debatte und Kritik zu verhindern mit dem Ziel durch die  Vergleichsvereinbarung das Thema Wöllersberg abzuschließen.

Es ist bezeichnend, dass keiner der beiden Bürgermeister seiner originären Verpflichtung nachkommt, die Presse (nicht nur den TV) sachgerecht und objektiv zu informieren.
Da wird lieber der Beigeordnete Lux vorgeschickt, den die bösen Buben der Bürgerunion dann wegen seiner  Falsch- und Desinformation dann abwatschen können.

Dem Inhalt der nebenstehenden “Hofberichterstattung” seien einige Fakten gegenübergestellt:
Fakt ist

  •   dass die Vergleichsvereinbarung bis heute, dem 22.11.2010 nur den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses (HuF) und nach Einschalten der Kommunalaufsicht auch den Mitgliedern des eigentlich zuständigen Forst- Wegebau- Umwelt  Ausschusses (FoWeU) am 02.11.2010 vorliegt.
    (ein Tag vor  Ortstermin und Sitzung, auf der die vorentscheidende Beschlussempfehlung  für die Ratssitzung am 07.12.2010). Eine Vorbereitung war so fast unmöglich.
  •   dass auf der gemeinsamen Sitzung des HuF und FoWeU - Ausschusses am 03.11.2010
    der Beschlussantrag der Verwaltung auf Zustimmung zur Vergleichsvereinbarung vom FoWeU - Ausschuss abgelehnt wurde.
    Im Klartext:
    Der Forst- Wegebau- und Umweltausschuss empfielt dem Stadtrat die Ablehnung der Vergleichsvereinbarung.
  • dass vom HuF-Ausschuss der Beschlussvorschlag der Verwaltung erst gar nicht abgestimmt wurde.
    Statt dessen stimmte auf Antrag der Grünen der Ausschuss für die Beschaffung weiterer Informationen und für eine Präzisierung des Textes der Zielvereinbarung. Die Ergebnisse sind ernüchternd:
    - Der Sicherheitsabstand zur Felskulisse und zu den städtischen Grundstücken muss nur 5 m betragen. Beim Ortstermin war alle Beteiligten noch von mindestens 10 m  Abstand ausgegangen.
    - Die Neigung der Abböschungen wird auf 1 : 2 festgelegt (Winkel von 26,57 °) Was von solchen Absichtserklärungen der Abbaubetreiber zu halten ist, wird aktuell deutlich an der Lavagrube im Stadtteil Roth.
  •    dass die Niederschrift dieser gemeinsamen Sitzung bis heute (25.11.2010) weder vorliegt noch dass wenigstens die Beschlussfassungen bekannt gemacht wurden.
  • dass der vor über 3 Jahren vom Stadtrat Fraktionsübergreifend gegen die Verwaltung (BM Pauly) über mehrere Instanzen geführte Rechtsstreit Ende 2008 zu einem Bundesweit bedeutsamen Urteil des BVerwG führte, dessen Wert und Nutzen in der Sache nun nach Überzeugung der BürgerUnion von niederrangigem und nicht auf den eigentlichen Rechtsstreit bezogenen Verfahrens- und Verwaltungsrecht ausgehebelt wird.
  •   dass BM Pauly laut TV vom 14. Januar 2009 (Redakteur Hübner)  triumphierte:
    "Vor Leipzig haben die Chancen 1 zu 9 für die Stadt gestanden, jetzt steht es 9 zu 1." Und Pauly sah “gute Chancen, dass der Rechtsstreit endgültig zugunsten der Stadt entschieden wird.”
  •   dass Redakteur Hübner schon einmal nach “Impfung” durch die Verwaltung im September 2007   in einem Kommentar unter dem Titel “ Schluss-Strich Ziehen !” zum Besten gab:
    “Es ist nachvollziehbar, dass die Stadt Gerolstein gekämpft hat, um das Landschaftsbild der Region (die Felskulisse) und das Neubaugebiet Lissingen zu schützen sowie um auf ihr Recht am eigenen Grundbesitz zu pochen. Dass dafür der Weg bis vors Oberverwaltungsgericht angetreten und mehr als 20 000 Euro berappt werden mussten, ist als notwendiger Umstand hinzunehmen. Doch damit sollte es gut sein. Denn das Urteil des OVG ist (wie schon das des Verwaltungsgerichts) eindeutig und lässt der Stadt nicht einmal einen Funken Hoffnung, doch noch Recht zu bekommen. Eine weitere Konfrontation würde der Stadt und somit jedem Steuerzahler nur eines bringen: noch mehr Kosten.”
  •   dass Herr Hübner offensichtlich nicht weiß, wovon er spricht. Er wüsste sonst, dass die Felskulisse im Süden liegt und der Bestand immer schon garantiert war.
  •   dass die Ostflanke des Berges gar nicht “unangetastet bleiben” kann, weil die jetzige Abbaukannte sich schon auf der Ostflanke des Berges befindet.
     Die Ostflanke wird (mit und ohne Vergleichsvereinbarung) nur noch aus einem großen Loch bestehen, wenn  nicht die Aufnahme des Hauptsacheverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz erreicht wird.
  •   dass Beigeordneter Lux sich “schon seit Jahren mit dem Thema befasst ist”, muss in totaler Nichtöffentlicheit geschehen sein, weil Beiträge zum Thema (in Wort, Schrift oder als Antrag) sich bisher jeder Wahrnehmung entzogen haben.

 

Von Machtmissbrauch und Trickserei - Teil 2

Seit mehr als 20 Jahren kämpft Gerolstein für den Erhalt des Wöllersberges.
Noch vor drei Jahren lehnten die Ratsmitglieder einen von der Verwaltung mit dem AbbauBetreiber verhandelten Vergleich-Vorschlag ab.
LuxfroschanonymDer von der WG Möller vorgeschlagene Prof. Beckman vertrat von da an die Interessen der Stadt in Prozessen über mehrere Instanzen bis hin zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, durch das die Position der Stadt wesentlich gestärkt wurde, und das gute Chancen für den Erhalt des Wöllersberges eröffnete.
Diese Hoffnung wurde gedämpft durch das zeitlich parallel durchgeführte Flurbereinigungsverfahren Lissingen, innerhalb dessen dem Grubenbetreiber die Städtischen Grundstücke im Tauschverhältnis 1 : 2  umgelegt wurden.
Vor diesem Hintergrund wurde Mitte Oktober 2010 in Mainz eine Vergleichsvereinbarung mit Widerspruchsvorbehalt getroffen, falls der Stadtrat am 07.12.2010 nicht zustimmen sollte. - Soweit der Sachverhalt -

Seit 20 Jahren ist der dem Stadtrat zuarbeitende  Fachausschuss  Forst-Wegebau- und Umwelt federführend in Sachen Wöllersberg aktiv  und hat parteiübergreifend zielführende Beschlussvorschläge für den Rat erarbeitet.
Um so größer war das ungläubige Staunen, als nicht der FoWeU mit der Sache Vergleichsvereinbarung befasst und für die Ausschusssitzung am 03.11.2010 eingeladen wurde, sondern allein der Haupt- und Finanzausschuss.
Begründet wurde diese Vorgehensweise seitens  der Stadtspitze gegen besseres Wissen mit dem Argument, der zu erstellende  Beschlussvorschlag sei von der Sache her nur der Zuständigkeit des HuF vorbehalten. Zudem sei das Thema so vertraulich oder geheim, dass die drei nicht dem Stadtrat angehörigen Mitglieder des Fo-WeU Ausschusses (u. A.  H. Stief) nicht damit befasst werden dürften. Das Verfahren sei außerdem  durch Nachfrage des 1. Beigeordneten Lux bei der Kommunalaufsicht abgesichert worden.
Trotz mehrfachen Bemühens maßgeblicher Personen auch der CDU beharrte die Stadtspitze auf ihrer Position und schloss die Mitwirkung des FoWeU Ausschusses kategorisch aus.
Stellt sich die Frage nach dem Motiv von Verwaltung und Stadtspitze für eine derartige plumpe Vorgehensweise:

Trickserei statt Schulterschluss
Aus dem in der Sitzungsvorlage (Haupt- und Finanzausschuss) formulierten Beschlussvorschlag geht hervor, dass die Verwaltung von einer vorbehaltlosen Zustimmung zu der Vergleichsvereinbarung ausging. Dann hätte man im öffentlichen Teil der Stadtratssitzung am 07.12.2010 unter Berufung auf diesen Beschlussvorschlag die Sache ohne weitere Diskussion einfach durchwinken können. Dieses problemlose Verfahren war bei einer Befassung durch den FoWeU Ausschuss nicht zu erwarten, weil bei der personale Zusammensetzung dieses Ausschusses ein einfaches Abnicken der Vorlage kaum zu erwarten war.
Am späten Vormittag des 02.11.2010 stellte auf telefonische Nachfrage der BürgerUnion der Leiter der Kommunalaufsicht die Rechtswidrigkeit dieser Vorgehensweise von Verwaltung und Stadtspitze fest. -- Ca 2 Stunden später wurden die Mitglieder des FoWeU Ausschusses von der Gerolsteiner Verwaltung telefonisch zum Ortstermin und zur Sitzung eingeladen und das umgehende Nachreichen der Unterlagen wurde zugesagt.
Die Ausschussmitglieder nahmen im Interesse der Sache (Prof. Beckmann war für die Sitzung eingeladen) trotz der schon beleidigenden Brüskierung die Einladung an und beteiligten sich konstruktiv bei der Suche nach einer tragbaren Lösung.

Übrigens:
Dem in der Sitzungsvorlage formulierten Beschlussvorschlag der Verwaltung folgten weder der HuF noch der FoWeU Ausschuss.
Vor diesem Hintergrund und im Vergleich zu solch billiger und entlarvender Trickserei sind die Informationen,  Glossen und Bildsatiren auf dieser Parteienwebsite nicht nur vertretbar, sondern angebracht und notwendig im Kampf für Transparenz und gegen Macht-/Amtsmissbrauch und Parteiengemauschel.
Im Übrigen sollten die angeblich in ihrer Ehre Angegriffenen (s. BM Paulys Presseschelte,  TV Jubiläumstour,  Ordnungsgeldandrohung) endlich zur Kenntnis nehmen, dass es sich bei dieser Website nicht um die Plattform einer Fraktion der BürgerUnion handelt, sondern um die der Regionalgruppe Gerolstein der BürgerUnion Vulkaneifel.

Ausführliche Informationen zur Sache werden folgen.
09.11.2010