Kreisverwaltung Daun
KREIS DAUN VULKANEIFEL
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Wählergruppe Möller Fraktion im Stadtrat Gerolstein z.Hd. Herrn Hans-Joachim Stief Albertinumweg 2
54568 Gerolstein
Sachliche Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Stadtbürgermeister Karl-Heinz Schwarte und Herrn Bürgermeister Matthias Pauly
Ihr Schreiben vom 10.07.2006 sowie unsere Zwischennachricht vom 18.07.2006 - gl.
30.10.2006
Abteilung Kommunales und Recht Unser Zeichen 1O.-O29/StadtGerolstein Auskunft erteilt Albert Diewald Zimmer 21 Telefon 06592/933-231 E-Mail albert.diewald@vulkaneifel.de
Sehr geehrter Herr Stief,
im Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihrer sachlichen Dienstaufsichtsbeschwerde vom 10.07.06 hatten wir die Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein aufgefordert, eine im August 2006 abgegebene Stellungnahme in verschiedenen Punkten noch zu präzisieren. Diese ergän- zende Stellungnahme liegt uns nunmehr vor, sodass wir erst zum jetzigen Zeitpunkt eine ab- schließende Überprüfung Ihrer Dienstaufsichtsbeschwerde vornehmen können. Wir bitten Sie daher, die relativ späte Beantwortung Ihrer Dienstaufsichtsbeschwerde zu entschuldigen.
Zu Punkt 1)
Die Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein hat in ihrer Stellungnahme bestätigt, dass der Bauausschuss der Stadt Gerolstein in seiner Sitzung am 17.07.2003 bereits die Vergabe in Be- zug auf die Erstellung eines verkehrslichen Rahmenkonzeptes und für eine Studie zur Straßen- umbauplanung für die Bahnhofs- und Hauptstraße an das Büro für Verkehrs- und Stadtplanung Aachen (BSV) vergeben hatte. Diese Auftragsvergabe sei seinerzeit inhaltlich zu einem umfas- senderen und somit auch im Vergleich zu der Beschlussfassung am 23.02.05 höheren Angebot erfolgt.
In der Stellungnahme wird bestätigt, dass ein ausdrücklicher Hinweis auf einen bereits beste- henden Beschluss in dieser Angelegenheit in der Sitzung am 23.02.05 offensichtlich nicht ge- geben worden ist.
Eine Beschlussfassung setzt grundsätzlich voraus, dass eine vorherige umfassende Information des Rates bzw. Ausschusses über den zu behandelnden Tagesordnungspunkt bzw. Sachver- halt erfolgt. Nur hierdurch bedingt kann ein ordnungsgemäßer bzw. zielorientierter Beschluss durch ein politisches Gremium herbeigeführt werden. In der in Rede stehenden Angelegenheit hätte somit im Interesse einer umfassenden Information der Ausschussmitglieder auf eine be- reits bestehende Beschlussfassung hingewiesen werden müssen.
Hinweise, die darauf hindeuten, dass die tatsächliche Beschlusslage bewusst verschwiegen worden ist, um einen erneuten Beschluss zu erreichen bzw. zu erschleichen, sind aus dem vor- liegenden Sachverhalt jedoch nicht ersichtlich. Aus diesem Grunde scheiden diesbezgl. kom- munalaufsichtliche Maßnahmen aus.
Zu Punkt 2)
Wie bereits erwähnt, ist ein in der Sitzung am 17.07.03 gefasster Beschluss nicht zur Ausfüh- rung gelangt. Da auch eine Aufhebung desselben erkennbar nicht erfolgte, hätte gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2 GemO eine Ausführung dieses Beschlusses durch den jeweils amtierenden Stadt- bürgermeister erfolgen müssen. Der Beschluss vom 23.02.05 ist jedoch weitestgehend de- ckungsgleich mit dem in der Sitzung am 17.03.03 gefassten Beschluss und tritt somit an des- sen Stelle.
Die Abrechnung erfolgte auf der Basis des Angebotes vom 10.02.05 und des Beschlusses des Bauausschusses vom 23.02.05 sowie des Architektenvertrages vom 07.06.05. Die Leistungen wurden und werden entsprechend der erbrachten Leistungsphasen abgerechnet.
Zu Punkt 3)
Die Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein hat darauf hingewiesen, dass der Beschluss des Bauausschusses vom 17.07.03 letztlich auf Grund seines Beschlusses vom 27.08.03 nicht zur Ausführung gelangt ist. Anhaltspunkte dafür, dass ursächlich für die Nichtumsetzung des Be- schlusses vom 17.07.03 ein schriftliches Ersuchen der CDU-Fraktion an den damaligen Stadt- bürgermeister gewesen ist, lassen die uns vorgelegten Unterlagen nicht erkennen. Eine solche Begründung für die Nichtausführung eines Beschlusses wäre selbstverständlich mit den Be- stimmungen der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz nicht vereinbar.
Zu Punkt 4)
Nach der Stellungnahme der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein hat eine Moderation, wie in der Sitzung am 27.08.03 vorgeschlagen, nicht stattgefunden. Weitere Ausführungen in Bezug auf die Verwendung eines Betrages von 10.000 € erübrigen sich somit. Die in Ihrer Eingabe vom 10.07.2006 behauptete Einflussnahme des seinerzeitigen Stadtbür- germeisterkandidaten der CDU, Herrn K.H. Schwartz, und des Bürgermeisters, Herrn M. Pauly, im parteilichen Interesse sind Bewertungen, welche sich einer kommunalaufsichtlichen Über- prüfung entziehen müssen.
Zu Punkten 5)
Die Legitimation des Bauausschusses für die Vergabe des in Rede stehenden Auftrages an das Büro BSV, Aachen, ergibt sich aus der Hauptsatzung sowie der Geschäftsordnung des Stadt- rates Gerolstein. Diese Auftragsvergabe erfolgte in nichtöffentlicher Sitzung, wobei Gründe für die Nichtöffentlichkeit aus der Sitzungsniederschrift nicht ersichtlich sind. Nach § 35 GemO hätte eine Auftragsvergabe jedoch in öffentlicher Sitzung erfolgen müssen, da Gründe für eine Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung offensichtlich nicht vorgelegen haben. Ein Beschluss, der unter Verstoß gegen den Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit zustande ge- kommen ist, ist nach herrschender Meinung unwirksam. Im vorliegenden Falle sind durch den abgeschlossenen Architektenvertrag jedoch bereits Rechte Dritter entstanden, sodass die an das Büro BSV erteilte Beauftragung wirksam bleibt.
Weitere kommunalaufsichtliche Maßnahmen halten wir in der betr. Angelegenheit nicht für er- forderlich.
Mehrausfertigung dieses Schreibens hat die Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein erhalten mit der Bitte, Herrn Bürgermeister Pauly und Herrn Stadtbürgermeister Schwartz über den In- halt entsprechend zu unterrichten.
Mit freundlichen Grüßen
(Heinz Onnertz) Landrat
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