Beschwerden

Wählergruppe Möller
54568 Gerolstein
Albertinumweg 2
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04.09.2006

Kreisverwaltung Daun
Rechnungsprüfungsamt
Herrn AR Helmut Pauly
Postfach 1220
54543 Daun

 nachrichtlich an:
 Landesrechnungshof
 Landrat Onnertz
 Net: 
www.wg-moeller.de

Neuadressierung sachlicher Dienstaufsichtsbeschwerden

Unsere Beschwerde vom 19.06.2006 (Anlage I)
Ergänzende Informationen zur Beschwerde (Kann aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht werden.)vom 18.07.2006 (Anlage II [Kindergarten/Gemeindehaus Müllenborn] )
Bescheid der Kreisverwaltung vom 22.08.2006 (Anlage III[Kindergarten/Gemeindehaus Müllenborn] )
Unsere sachliche Dienstaufsichtsbeschwerde vom 10.07.2006 (Anlage IV[Gutachten BSV Aachen] )
Unsere sachliche Dienstaufsichtsbeschwerde vom 22.08.2006 (Anlage V [Jagdgenossenschaft Gees] )

Telefongespräch mit Herrn Willems am 01.09.2006

Sehr geehrter Herr Pauly,

den Mitgliedern der Fraktion der WG-Möller im Stadtrat Gerolstein fehlt jedes Verständnis für Form und Inhalt des Bescheides der Kommunalaufsicht vom 22.08.2006 (Anlage 3). Wir werden dies an zuständiger Stelle eingehend aufzeigen und um qualifizierte Hilfestellung für unsere kommunalpolitische Arbeit nachfragen, deren Ziele nach unserer Überzeugung durchaus auch im öffentlichen Interesse liegen. (vgl. Bescheid-Zitat: „Sie [die Rechtsaufsicht] wird deshalb im öffentlichem Interesse und nicht im Einzelinteresse, (z.B. eines Bürgers, eines Unternehmens oder einer politischen Partei, ausgeübt“.)

In dem Bescheid wird auf die in einem Telefongespräch mehr beiläufig erwähnte Steuerverschwendung ausführlich eingegangen, während die schriftlich gestellten Fragen allesamt unbeantwortet bleiben. 
Laut Bescheid ist es augenscheinlich nicht im öffentlichen Interesse, eine offensichtliche und detailliert aufgezeigte Fehlplanung, die 20.000 € Mehrkosten zur Folge hatte, als solche zu benennen und die Verantwortlichen in Regress zu nehmen.
Darauf angesprochen, antwortete Herr Willems in dem Telefongespräch am 01.09.2006 sinngemäß, für die Klärung dieser Fragen sei das Rechnungsprüfungsamt unter Ihrer Leitung zuständig. Auf die Frage, ob er dann nicht die Beschwerde oder Teile davon an Sie weiterleiten könne, verneinte er dies und benannte Sie als zuständigen Leiter dieses Amtes, an den die Beschwerde zu richten sei.
Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion der WGM höflichst um die Bearbeitung der zwölf Fragestellungen in der Beschwerde und der beiden Fragestellungen in der Ergänzung.
Um ähnliche Missverständnisse bezüglich der Zuständigkeiten innerhalb der Kreisverwaltung zu verhindern und Kommunikationsprobleme innerhalb einer Abteilung möglichst zu umgehen, bitten wir Sie darum, auch die beiden weiteren noch anhängigen Beschwerden, unsere sachliche Dienstaufsichtsbeschwerde vom 10.07.2006 (Anlage IV) und unsere sachliche Dienstaufsichtsbeschwerde vom 22.08.2006 (Anlage V) ebenfalls zu bearbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Stief
(Fraktionssprecher)

Bescheid der Kreisverwaltung vom 30.10.2006 (publiz. 05.11.2006)
zu

Sachliche Dienstaufsichtsbeschwerde vom 10.07.2006 (Anlage IV[Gutachten BSV Aachen] )

Kreisverwaltung Daun

KREIS DAUN
VULKANEIFEL

Postfach 12 20  
54543 Daun

Wählergruppe Möller
Fraktion im Stadtrat Gerolstein
z.Hd. Herrn
Hans-Joachim Stief
Albertinumweg 2

54568 Gerolstein

Sachliche Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Stadtbürgermeister
Karl-Heinz Schwarte und Herrn Bürgermeister Matthias Pauly

Ihr Schreiben vom 10.07.2006 sowie unsere Zwischennachricht vom 18.07.2006 - gl.

30.10.2006

Abteilung
Kommunales und Recht
Unser Zeichen
1O.-O29/StadtGerolstein
Auskunft erteilt
Albert Diewald Zimmer 21
Telefon 06592/933-231
E-Mail
albert.diewald@vulkaneifel.de

 

Sehr geehrter Herr Stief,

im Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihrer sachlichen Dienstaufsichtsbeschwerde vom
10.07.06 hatten wir die Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein aufgefordert, eine im August
2006 abgegebene Stellungnahme in verschiedenen Punkten noch zu präzisieren. Diese ergän-
zende Stellungnahme liegt uns nunmehr vor, sodass wir erst zum jetzigen Zeitpunkt eine ab-
schließende Überprüfung Ihrer Dienstaufsichtsbeschwerde vornehmen können. Wir bitten Sie
daher, die relativ späte Beantwortung Ihrer Dienstaufsichtsbeschwerde zu entschuldigen.

Zu Punkt 1)

Die Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein hat in ihrer Stellungnahme bestätigt, dass der
Bauausschuss der Stadt Gerolstein in seiner Sitzung am 17.07.2003 bereits die Vergabe in Be-
zug auf die Erstellung eines verkehrslichen Rahmenkonzeptes und für eine Studie zur Straßen-
umbauplanung für die Bahnhofs- und Hauptstraße an das Büro für Verkehrs- und Stadtplanung
Aachen (BSV) vergeben hatte. Diese Auftragsvergabe sei seinerzeit inhaltlich zu einem umfas-
senderen und somit auch im Vergleich zu der Beschlussfassung am 23.02.05 höheren Angebot
erfolgt.

In der Stellungnahme wird bestätigt, dass ein ausdrücklicher Hinweis auf einen bereits beste-
henden Beschluss in dieser Angelegenheit in der Sitzung am 23.02.05 offensichtlich nicht ge-
geben worden ist.

Eine Beschlussfassung setzt grundsätzlich voraus, dass eine vorherige umfassende Information
des Rates bzw. Ausschusses über den zu behandelnden Tagesordnungspunkt bzw. Sachver-
halt erfolgt. Nur hierdurch bedingt kann ein ordnungsgemäßer bzw. zielorientierter Beschluss
durch ein politisches Gremium herbeigeführt werden. In der in Rede stehenden Angelegenheit
hätte somit im Interesse einer umfassenden Information der Ausschussmitglieder auf eine be-
reits bestehende Beschlussfassung hingewiesen werden müssen.

Hinweise, die darauf hindeuten, dass die tatsächliche Beschlusslage bewusst verschwiegen
worden ist, um einen erneuten Beschluss zu erreichen bzw. zu erschleichen, sind aus dem vor-
liegenden Sachverhalt jedoch nicht ersichtlich. Aus diesem Grunde scheiden diesbezgl. kom-
munalaufsichtliche Maßnahmen aus.

Zu Punkt 2)

Wie bereits erwähnt, ist ein in der Sitzung am 17.07.03 gefasster Beschluss nicht zur Ausfüh-
rung gelangt. Da auch eine Aufhebung desselben erkennbar nicht erfolgte, hätte gemäß § 47
Abs. 1 Nr. 2 GemO eine Ausführung dieses Beschlusses durch den jeweils amtierenden Stadt-
bürgermeister erfolgen müssen. Der Beschluss vom 23.02.05 ist jedoch weitestgehend de-
ckungsgleich mit dem in der Sitzung am 17.03.03 gefassten Beschluss und tritt somit an des-
sen Stelle.

Die Abrechnung erfolgte auf der Basis des Angebotes vom 10.02.05 und des Beschlusses des
Bauausschusses vom 23.02.05 sowie des Architektenvertrages vom 07.06.05. Die Leistungen
wurden und werden entsprechend der erbrachten Leistungsphasen abgerechnet.

Zu Punkt 3)

Die Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein hat darauf hingewiesen, dass der Beschluss des
Bauausschusses vom 17.07.03 letztlich auf Grund seines Beschlusses vom 27.08.03 nicht zur
Ausführung gelangt ist. Anhaltspunkte dafür, dass ursächlich für die Nichtumsetzung des Be-
schlusses vom 17.07.03 ein schriftliches Ersuchen der CDU-Fraktion an den damaligen Stadt-
bürgermeister gewesen ist, lassen die uns vorgelegten Unterlagen nicht erkennen. Eine solche
Begründung für die Nichtausführung eines Beschlusses wäre selbstverständlich mit den Be-
stimmungen der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz nicht vereinbar.

Zu Punkt 4)

Nach der Stellungnahme der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein hat eine Moderation,
wie in der Sitzung am 27.08.03 vorgeschlagen, nicht stattgefunden. Weitere Ausführungen in
Bezug auf die Verwendung eines Betrages von 10.000 € erübrigen sich somit.
Die in Ihrer Eingabe vom 10.07.2006 behauptete Einflussnahme des seinerzeitigen Stadtbür-
germeisterkandidaten der CDU, Herrn K.H. Schwartz, und des Bürgermeisters, Herrn M. Pauly,
im parteilichen Interesse sind Bewertungen, welche sich einer kommunalaufsichtlichen Über-
prüfung entziehen müssen.

Zu Punkten 5)

Die Legitimation des Bauausschusses für die Vergabe des in Rede stehenden Auftrages an das
Büro BSV, Aachen, ergibt sich aus der Hauptsatzung sowie der Geschäftsordnung des Stadt-
rates Gerolstein. Diese Auftragsvergabe erfolgte in nichtöffentlicher Sitzung, wobei Gründe für
die Nichtöffentlichkeit aus der Sitzungsniederschrift nicht ersichtlich sind. Nach § 35 GemO
hätte eine Auftragsvergabe jedoch in öffentlicher Sitzung erfolgen müssen, da Gründe für eine
Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung offensichtlich nicht vorgelegen haben.
Ein Beschluss, der unter Verstoß gegen den Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit zustande ge-
kommen ist, ist nach herrschender Meinung unwirksam. Im vorliegenden Falle sind durch den
abgeschlossenen Architektenvertrag jedoch bereits Rechte Dritter entstanden, sodass die an
das Büro BSV erteilte Beauftragung wirksam bleibt.

Weitere kommunalaufsichtliche Maßnahmen halten wir in der betr. Angelegenheit nicht für er-
forderlich.

Mehrausfertigung dieses Schreibens hat die Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein erhalten
mit der Bitte, Herrn Bürgermeister Pauly und Herrn Stadtbürgermeister Schwartz über den In-
halt entsprechend zu unterrichten.

Mit freundlichen Grüßen

(Heinz Onnertz)
Landrat