Bahnbetriebswerk BW

Die Kreistagsfraktionen der CDU und der BUV BürgerUnion stellten am 03. Dezember 2010 zum Themenbereich „Bahnbetriebswerk Gerolstein“ eine gemeinsame Anfrage zum Tagesordnungspunkt 8 „Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Landkreises Vulkaneifel für das Haushaltsjahr 2011“ der Kreistagssitzung am 13.12.2010.
Gleiches wurde noch von keiner Fraktion der VG-Gerolstein von der VG Verwaltung noch nicht beantragt, obwohl wie beim Kreis die Verwendung von jeweils 180.000 Euro Steuergelder an viele Bedingungen geknüpft und vor der Bürgerschaft offengelegt und gerechtfertigt werden müsste.

(HJST 20.11.2011)

Die unten aufgeführten 14 Punkte (Forderungen, Bedingungen) sind im Wortlaut der Niederschrift der VG-Ratssitzung (öffentlicher Teil) vom 24.11.09 entnommen.
Sie sind Teil der Beschlussfassung.
Nur die Ordnungsziffern sind hinzugefügt wegen besserer Übersichtlichkeit.

Laut Auskunft der BU VG-Fraktion ist bisher, über ein Jahr nach der Beschlussfassung in öffentlicher Sitzung, noch kein Punkt der der Beschlussfassung vorangestellten Bedingungen durch BM Pauly umgesetzt.
 

  1. Vor Auszahlung der Jahresraten (oder von Teilbeträgen dieser Raten) ist der VG-Verwaltung eine Auflistung (Gewerk, Auftragnehmer, Kosten) der bis dahin durchgeführten Arbeiten vorzulegen.
  2. Wegen des hohen Betrages, der insgesamt aus öffentlichen Mitteln für die Maßnahme bereit gestellt wird, hält der Verbandsgemeinderat ein gewisses Kontroll- und Mitwirkungsrecht der Zuschussgeber und der Sitzkommunen für angebracht.
  3. Es wird von Seiten der Verbandsgemeinde die Einrichtung eines „Beirates“ durch die Bahnbetriebswerk gGmbH gewünscht.
  4. Diesem Beirat sollen angehören: - die Geschäftsführung der Bahnbetriebswerk gGmbH, - die Bürgermeisterin / der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Gerolstein, - die Stadtbürgermeisterin / der Stadtbürgermeister der Stadt Gerolstein, - die Ortsbürgermeisterin / der Ortsbürgermeister der Gemeinde Pelm, - der Geschäftsführung der „TW Gerolsteiner Land GmbH“. 
  5. Daneben wird eine Mitwirkung des Vulkaneifelkreises oder der „Wirtschaftsförderung Vulkaneifel GmbH“ sowie des Gewerbevereins Gerolstein angeregt.
  6. Dem Beirat soll ein Informations-, Frage und Vorschlagsrecht zu den laufenden Aktivitäten im Museumsbetrieb und Veranstaltungsprogramm zustehen.
  7. Darüber hinaus ist dem Beirat jährlich die Bilanz des Vorjahres mit Prüfungsergebnis vorzulegen sowie ein Nachweis darüber, dass die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft weiterhin anerkannt ist.
  8. Analog der Regelung mit dem Landkreis Vulkaneifel wünscht die Verbandsgemeinde von der Bahnbetriebswerk gGmbH die Einräumung eines unbefristeten Nutzungsrechtes für die zum Bahnbetriebswerk gehörenden Veranstaltungsräume nebst Nebenräumen (Toiletten, Parkplätzen) für max. 4 Veranstaltungen pro Jahr.
  9. Die Nutzungen sollen unentgeltlich sein; die Kosten für Wasser, Heizung, Strom, Reinigung sowie der ggf. anfallenden Aufwand für die Herrichtung des „Lokschuppens“ werden auf Nachweis erstattet.
  10. Die Verbandsgemeinde soll berechtigt sein, das Nutzungsrecht für einzelne Veranstaltungen an die „TW Gerolsteiner Land GmbH“ oder eine verbandsangehörigen Gemeinde abzutreten.
  11. Die Auszahlung der Zuschussraten für 2011 und 2012 ist davon abhängig, dass die gewünschte Einsetzung eines „Beirates“ sowie das Nutzungsrecht mit der Bahnbetriebswerk gGmbH einvernehmlich geregelt wird.
  12. Die Einsetzung sowie die Informations-, Frage- und Vorschlagsrechte des Beirates sind in der Gesellschaftssatzung zu verankern.
  13. Der Haupt- und Finanzausschuss wird ermächtigt, die Auszahlung der beiden Zuschussraten freizugeben.
  14. Nach der Auszahlung des Zuschusses von insgesamt 180.000 € an den Landkreis Vulkaneifel wird das finanzielle Engagement der Verbandsgemeinde Gerolstein am Bahnbetriebswerk Gerolstein / Pelm beendet. Weitere Zuweisungen an die Bahnbetriebswerk gGmbH oder Dritte werden ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mehrkosten, die im Rahmen der jetzt geplanten Maßnahmen anfallen sollten, z.B. behördliche Forderungen im Rahmen des Baugenehmigungs- oder Konzessionsverfahrens, Kosten für die Beseitigung eventuellen Schäden.

Die sich aus den 14 Punkten ergebenden Fragen sollten noch ergänzt werden durch Fragen bezüglich der Kosten der Bodensanierung als Altlast der DB, die sehr wahrscheinlich teurer war als die Bezuschussung von Kreis und VG zusammen (360000 €)


Siehe zum Thema auch den redaktionellen Beitrag der Eifelzeitung  51. KW  2009
 

EAZ_BW_Zuschuss

Gewinne privatisieren - Verluste sozialisieren

BW2_kleinNachdem im Verlauf dieses Jahres Ministerpräsident Kurt Beck vor seinem Besuch beim Nürburgring und vor der Kommunalwahl werbewirksam das Bahnbetriebswerk mit seinem Besuch beehrte,  schüttete wenig später Innenminister Bruch ebenfalls vor Ort das Füllhorn aus, indem er zur weiteren Sanierung des BW-Komplexes ca. 2,4 Millionen Euro  Zuschuss zusagte unter der Bedingung, dass der Kreis und/oder die VG Gerolstein  15 % tragen würden.
Der Kreistag hat inzwischen zugestimmt, und der Verbands-gemeinderat Gerolstein soll auf seiner Sitzung am 24.11.2009 ebenfalls die Bezuschussung in Höhe von 180.000 Euro beschließen.

Stellungnahme der Fraktion der Bürger Union Vulkaneifel im Verbandsgemeinderat Gerolstein:
Zuschuss der Verbandsgemeinde Gerolstein in Höhe von 180.000,-- Euro zum Bahnbetriebswerk Gerolstein/Pelm

Grundsätzlich sind die Mitglieder der Bürger Union Vulkaneifel mit der Sanierung des Bahnbetriebswerkes in Pelm einverstanden (dies wurde auch deutlich bei der Zustimmung im Kreistag). Diese Zustimmung war in unserer Fraktion an gewisse Voraussetzungen in der Verbandsgemeinde Gerolstein gekoppelt, die unserer Meinung nach nicht hinreichend geklärt sind.
Wenn Steuergelder ausgegeben werden, die an anderen Stellen fehlen, müssen Transparenz und Verbindlichkeit geschaffen werden, damit jeder nachvollziehen kann, was mit den Geldern passiert und ob sie tatsächlich sinnvoll ausgegeben wurden. Die Verbandsgemeinde Gerolstein hatte jetzt die Möglichkeit, sich ein Mitspracherecht in dem Petry-Firmen- und Vereins-Geflecht Bahnbetriebswerk gGmbH zu erarbeiten. Dies ist unserer Meinung nach aus folgenden Gründen nicht hinreichend gelungen:

Die Verwaltung legte den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates kurz vor der Sitzung eine Beschlussvorlage vor, über die am gleichen Tag abzustimmen war. Verbandsbürgermeister Pauly bat die Kurzfristigkeit zu entschuldigen, aber aus zeitlichen Gründen sei keine andere Vorgehensweise möglich gewesen. Das ist durchaus plausibel. Allerdings stellt sich hier die Frage, warum muss die Entscheidung an diesem Tag gefällt werden? Warum bekommt nicht jede Fraktion das Recht, sich in Ruhe mit dieser Beschlussvorlage auseinanderzusetzen und zu einem späteren Termin zu entscheiden (zumal kein Zeitdruck vorhanden ist)?

Die Beschlussvorlage lautet:
Sachverhalt: Das Bahnbetriebswerk Pelm/Gerolstein soll umfassend saniert und zum Teil in ein Veranstaltungszentrum und zum anderen in ein „Eisenbahnmuseum“ umgenutzt werden. (…) Beschlussvorschlag: (…) Es wird von Seiten der VG die Einrichtung eines „Beirates“ durch die Bahnbetriebswerk gGmbH gewünscht. (…) Dem Beirat soll ein Informations-, Frage- und Vorschlagsrecht zu den laufenden Aktivitäten im Museumsbetrieb und Veranstaltungsprogrammen zustehen. (…)
Wir sind der Meinung, dass diese „Soll und Wunschvorstellungen“ erst einmal mit der Bahnbetriebs gGmbH unter Dach und Fach gebracht werden müssen. Darüber hinaus sei die Frage erlaubt, ob ein Informations-, Frage- und Vorschlagsrecht ausreicht?

In der Beschlussvorlage wird „das finanzielle Engagement der VG Gerolstein am Bahnbetriebswerk beendet. Weitere Zuweisungen an die Bahnbetriebs gGmbH oder Dritte werden ausgeschlossen.“ Darauf sind wir dann mal gespannt. Herr Petry möchte doch noch gerne mit seinen Loks nach Prüm fahren. Da er Interesse bekundet hat, wurden Anfang diesen Jahres die Gleise zwischen Gerolstein und Prüm nicht entwidmet. Diese Entwidmung ist jedoch Voraussetzung dafür, dass die ehemalige Bahnstrecke anders (z. B. für einen Radweg) genutzt werden könnte.
Es muss auch die Frage erlaubt sein, wie die zukünftige Nutzung des Bahnbetriebswerks aussieht. Wie hoch ist denn tatsächlich die gemeinnützige Nutzung im Gegensatz zur gewerblichen Nutzung? Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Entsorgung der Altlasten, die etwa 25% der gesamten Kosten von 2,4 Mio € in Anspruch nehmen. Sollte nicht wenigstens mal geprüft werden, in wie weit der Verursacher Deutsche Bahn AG für diese Kosten aufkommen muss? Jetzt zahlt es jedenfalls das Land Rheinland Pfalz, der Vulkaneifelkreis und die Verbandsgemeinde Gerolstein und somit jeder Steuerzahler.

Die Mitglieder der CDU-, FDP- und SPD-Fraktionen waren sich fast alle einig, dass die Regelungen der Beschlussvorlage ausreichend seien und setzten den Beschluss so durch. 
Die Mandatsträger der Bürger Union Vulkaneifel im VG-Rat Gerolstein stimmten aus den oben genannten Gründen in der VG-Sitzung am 24.11.09 gegen die Beteiligung der Verbandsgemeinde mit 180.000,-- € an der Bezuschussung zum jetzigen Zeitpunkt.

Für die Fraktion
Marco Christen
Stellv. Fraktionssprecher, Gerolstein, den 30.11.2009

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