Wählergruppe Möller
14.12.2006
Erklärung und Antrag der Fraktion WG Möller zu TOP 6
der Sitzung des Bauausschusses vom 14.12.2006.
Die Fraktion WG Möller beteiligt sich nicht am Vorgang zur Beschlussfassung.
Begründung:
Auf der BBF-Sitzung am 21.11.06 beantragte die WG Möller die Aufnahme des TOPs BSV-Studie auf die TO der Ratssitzung vom 07.12.06. Dies wurde akzeptiert. Mit Datum vom 25.11.06 wurde, wie abgesprochen, per Mail der strukturierte und gegliederte TOP dem Stadtbürgermeister übermittelt: 1. „BSV Gutachten (Verkehrsstädtebauliche Studie …)
Klärung der wesentlichen Aussagen(Ergebnisse) auf der Grundlage der Präsentation auf der Sitzung des Stadtrates vom 08.06.06 und der sich daraus ergebenden Konsequenzen für das weitere Vorgehen
Aussagen der Studie (S. 7) Vorstellung „…der mit der Städtischen Verwaltung abgestimmten Empfehlung“ durch die Verwaltung
Verkehrsführung Radverkehr
Bericht/Protokolle von den Sitzungen des begleitenden Arbeitskreises und deren Ergebnisse
Diskussion der kurz- und mittelfristigen Handlungskonsequenzen
Informationen über die sachliche Dienstaufsichtsbeschwerde der WGM zur Auftragsvergabe BSV-Gutachten und den Bescheid der Kreisverwaltung“
Zeitlich mit der Einladung teilte der Stadtbürgermeister der WGM schriftlich mit:
“ ihrem Antrag auf Aufnahme des o.a. Punktes zur Tagesordnung der Stadtratsitzung am 07.12.2006 kann nicht entsprochen werden. Gemäß § 34 (5) in Verbindung mit § 34 (1) Satz 5 Gemeindeordnung ist die Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes möglich, wenn nicht hierzu bereits innerhalb der letzten sechs Monate eine Beratung erfolgt ist. In der Stadtratsitzung vom 08.06.2006, Tagesordnungspunkt 8, erfolgte die Vorstellung des Konzeptes Verkehrsplanung Innenstadt. In dem einstimmig gefassten Beschluss wurde festgelegt, dass eine weitere Beratung im Bauausschuss des Stadtrates erfolgt. Diese ist für die Bauausschusssitzung am 14.12.2006 vorgesehen.
Zumindest der von der WG Möller beantragte und sachgerecht formulierte TOP hätte zur heutigen Sitzung übernommen werden müssen.
Aus den Aussagen der Sitzungsvorlage/Beschlussfolge geht eindeutig hervor, dass entgegen dem Antrag der WG Möller es hier nicht um eine zielgerichtete Diskussion und Beratung in der Sache geht, sondern um den kläglichen Versuch, den am 23.02.2005 widerrechtlich gefassten Beschluss vor dem Hintergrund des Bescheides der Kommunalaufsicht fast zwei Jahre später zu bestätigen.
Die der Sache gerecht werdende Beschlussfolge hätte zum Ausgangspunkt den adäquaten, einstimmig gefassten Beschluss der Ratssitzung vom 08.06.2006 haben müssen: “Der Stadtrat stimmt den vorgeschlagenen Maßnahmen sowie dem Zeitplan für die Realisierung zu. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit den zuständigen Stellen (LSV, Kreisverwaltung, ADD) die Zuschussmöglichkeiten zu prüfen. Die Konkretisierung der einzelnen Maßnahmen erfolgt im jährlichen Investitionsplan und der Haushaltsplanung. Zudem wird die Verwaltung beauftragt zu ermitteln, welche Maßnahmen kurzfristig und ohne große Kosten realisiert werden könnten und diese dem Bauausschuss zur Beratung vorzulegen.“ Von einer sich an diesem Beschluss orientierenden Aufbereitung des Sachverhalts kann in dieser Sitzungsvorlage noch nicht einmal ansatzweise die Rede sein.
In der Sache BSV beantragte die Fraktion WGM am 10.11.06 Akteneinsicht und wiederholte den Antrag zur letzten Ratssitzung. Reaktion Fehlanzeige.
- In der dem Stadtrat am 08.06.06 vorgestellten Studie wird als primäres Ergebnis eindeutig festgestellt:
“Nach Abwägung der Vor- und Nachteile der 5 aufgestellten Varianten wird nach Abstimmung mit der städtischen Verwaltung folgende Empfehlung ausgesprochen: Einrichtung einer temporären Fußgängerzone; Stadt- und Verbandsbürgermeister hielten es indessen auf zwei Veranstaltungen des Gewerbevereins im Rondell zu genau diesem Thema nicht für nötig, als Diskussionsgrundlage auf diese vom Stadtrat einstimmig akzeptierte, 30.000 € teure Empfehlung hinzuweisen.
- Da weder die beiden Bürgermeister noch die Verwaltung auch nur in Erwägung ziehen, die überfälligen Konsequenzen aus der sachlichen Dienstaufsichts-beschwerde und dem Bescheid der Kommunalaufsicht zu ziehen, erwägt die Fraktion WG Möller, am Verwaltungsgericht Antrag auf die Einleitung eines Kommunalverfassungsstreitverfahrens zu stellen.
Die Fraktion beantragt darum die Kostenübernahme der entstehenden Beratungs- Anwalts- oder Gerichtskosten.
Hans-Joachim Stief
für die Fraktion der WGM
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