Beschlussfolgen

Beschluss des Stadtrates
vom 08.06.2006

Beschlossene,vorgeschlagene Maßnahmen

Erklärung der WGM
vom 14.12.06

Niederschrift (Auszug, öffentlich)
über die Sitzung des Stadtrates am 08.06.2006
TOP 8. Vorstellung Konzept Verkehrsplanung Innenstadt
......

Bei der Neugestaltung der Fußgängerzone sollten nach Ansicht des Rates auch die Anlieger beteiligt werden - Häuserfassaden, an denen jahrelang nichts renoviert wurde wären der Maßnahme nicht zuträglich. Gleichzeitig müsse auch das Verkehrskonzept und dessen Folgen (z.B. die zweispurige Befahrbarkeit der Mühlenstraße) im Auge behalten werden. Es wird angeregt, den Brunnen nicht quadratisch zu errichten und die Fußwege von außen in die Fußgängerzone ebenfalls gestalterisch zu berücksichtigen. Kurzfristig könnte sicherlich die Einrichtung eines versenkbaren „Pollers" zur Regelung und Umsetzung der Durchfahrtszeiten realisiert werden.

Beschluss:
Der Stadtrat stimmt den vorgeschlagenen Maßnahmen sowie dem Zeitplan für die Realisierung zu. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit den zuständigen Stellen (LSV, Kreisverwaltung, ADD) die Zuschussmöglichkeiten zu prüfen.

Die Konkretisierung der einzelnen Maßnahmen erfolgt im jährlichen Investitionsplan und der Haushaltsplanung. Zudem wird die Verwaltung beauftragt zu ermitteln, welche Maßnahmen kurzfristig und ohne große Kosten realisiert werden könnten und diese dem Bauausschuss zur Beratung vorzulegen.

Beschlussfassung: einstimmig

Verkehrsstädtebauliche Studie zur Straßenraumgestaltung der Fußgängerzone Bahnhofstraße / Hauptstraße (Auszug Seite 7)

3. Konzeption

Zunächst konzentrieren sich die konzeptionellen Überlegungen auf die Regelung der Verkehrsführung im Kontext mit der FGZ, wie dann die Regelung der Fußgängerzone selbst.

Nachfolgend wird auf die Problempunkte der Analyse mit neuen Lösungsvorschlägen eingegangen.
 

- Verkehrsführung und Regelung der FGZ -

Für die Überlegungen zu einer Regelung des betrieblichen Ablaufes in der Fußgängerzone sind unterschiedliche Vorschläge gemacht und vergleichend nebeneinandergestellte worden. Sie reichen von einem “Verkehrsberuhigten Geschäftsbereich" bis zu einer „reinen, stetigen Fußgängerzone".

Nach Abwägung der Vor- und Nachteile der 5 aufgestellten Varianten wird nach Abstimmung mit der städtischen Verwaltung folgende Empfehlung ausgesprochen:

  • Einrichtung einer temporären Fußgängerzone;
  • Die zeitliche Begrenzung als FGZ gilt von 12-18 Uhr, optional
    von 22-6 Uhr;
  • Die Sicherung dieses Kfz-freien Zeitraums wird durch die Einrichtung eines versenkbaren Pollers bei der Einfahrt Bahnhofstraße baulich gefestigt. Damit wird es Teilnehmern mit Sonderausweisen und Chipkarte ermöglicht durch Senken des Pollers Zugang zu erhalten, für die übrigen Verkehrsteilnehmer bleibt die Zufahrt gesperrt.
  • Reduzierte Anzahl an Parkständen
  • 325er Bereiche vom Naturkundemuseum bis zur St. Anna-Kirche
  • Öffnung der Mühlenstraße im Zweirichtungsverkehr für Kfz
    bis 2,81 ohne Angebot für ein Linksabbiegen aus der Brunnen straße in die Mühlenstraße.

Mit diesen Regelungen ist einerseits vormittags eine gute Erreichbarkeit gegeben, nachmittags kann damit ein hoher Aufenthaltswert angeboten und gewährleistet werden. Die Einbahnstraßenregelung in der FGZ wird beibehalten. Mit der Mühlenstraße im Zweirichtungsverkehr sind die Parkplätze im Osten besser zu erreichen und damit auch die Ostseite der FGZ.

Die allgemeine funktionale Konzeption sieht folgende Vorschläge vor:

  • Erweiterung des Angebotes für den ruhenden Verkehr
    durch eine Parkpalette (2- oder 3-geschossig) gegen
    über dem Dreestreppchen und durch einen neuen Parkplatz nördlich der Kyll / östlich des Bahnhofes;
  • Neue Erschließung der südlichen Bebauung in der westlichen FGZ verbunden mit Parkständen und einem neuen Zugang zur FGZ;

Wählergruppe Möller

 14.12.2006

Erklärung und Antrag der Fraktion WG Möller zu TOP 6

der Sitzung des Bauausschusses vom 14.12.2006.

 

Die Fraktion WG Möller beteiligt sich nicht am Vorgang zur Beschlussfassung.

Begründung:

 

Auf der BBF-Sitzung am 21.11.06 beantragte die WG Möller die Aufnahme des TOPs BSV-Studie auf die TO der Ratssitzung vom 07.12.06. Dies wurde akzeptiert. Mit Datum vom 25.11.06 wurde, wie abgesprochen, per Mail der strukturierte und gegliederte TOP dem Stadtbürgermeister übermittelt:
1. „
BSV Gutachten (Verkehrsstädtebauliche Studie …)

 Klärung der wesentlichen Aussagen(Ergebnisse) auf der Grundlage der Präsentation auf der Sitzung des Stadtrates vom 08.06.06 und der sich daraus ergebenden Konsequenzen für das weitere Vorgehen

Aussagen der Studie (S. 7)
Vorstellung „…der mit der Städtischen Verwaltung abgestimmten Empfehlung“ durch die Verwaltung

Verkehrsführung Radverkehr

Bericht/Protokolle von den Sitzungen des begleitenden Arbeitskreises und deren Ergebnisse

Diskussion der kurz- und mittelfristigen Handlungskonsequenzen

Informationen über die sachliche Dienstaufsichtsbeschwerde der WGM zur Auftragsvergabe BSV-Gutachten und den Bescheid der Kreisverwaltung“

Zeitlich mit der Einladung teilte der Stadtbürgermeister der WGM schriftlich mit:

“ ihrem Antrag auf Aufnahme des o.a. Punktes zur Tagesordnung der Stadtratsitzung am 07.12.2006 kann nicht entsprochen werden. Gemäß § 34 (5) in Verbindung mit § 34 (1) Satz 5 Gemeindeordnung ist die Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes möglich, wenn nicht hierzu bereits innerhalb der letzten sechs Monate eine Beratung erfolgt ist.
In der Stadtratsitzung vom 08.06.2006, Tagesordnungspunkt 8, erfolgte die Vorstellung des Konzeptes Verkehrsplanung Innenstadt. In dem einstimmig gefassten Beschluss wurde festgelegt, dass eine weitere Beratung im Bauausschuss des Stadtrates erfolgt. Diese ist für die Bauausschusssitzung am 14.12.2006 vorgesehen. 

Zumindest der von der WG Möller beantragte und sachgerecht formulierte TOP hätte zur heutigen Sitzung übernommen werden müssen.

Aus den Aussagen der Sitzungsvorlage/Beschlussfolge geht eindeutig hervor, dass entgegen dem Antrag der WG Möller es hier nicht um eine zielgerichtete Diskussion und Beratung in der Sache geht, sondern um den kläglichen Versuch, den am 23.02.2005 widerrechtlich gefassten Beschluss vor dem Hintergrund des Bescheides der Kommunalaufsicht fast zwei Jahre später zu bestätigen.
 

Die der Sache gerecht werdende Beschlussfolge hätte zum Ausgangspunkt den adäquaten, einstimmig gefassten Beschluss der Ratssitzung vom 08.06.2006 haben müssen:
Der Stadtrat stimmt den vorgeschlagenen Maßnahmen sowie dem Zeitplan für die Realisierung zu. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit den zuständigen Stellen (LSV, Kreisverwaltung, ADD) die Zuschussmöglichkeiten zu prüfen.
Die Konkretisierung der einzelnen Maßnahmen erfolgt im jährlichen Investitionsplan und der Haushaltsplanung. Zudem wird die Verwaltung beauftragt zu ermitteln, welche Maßnahmen kurzfristig und ohne große Kosten realisiert werden könnten und diese dem Bauausschuss zur Beratung vorzulegen.“
Von einer sich an diesem Beschluss orientierenden Aufbereitung des Sachverhalts kann in dieser Sitzungsvorlage noch nicht einmal ansatzweise die Rede sein.
 

In der Sache BSV beantragte die Fraktion WGM am 10.11.06 Akteneinsicht und wiederholte den Antrag zur letzten Ratssitzung. Reaktion Fehlanzeige.
 

  • In der dem Stadtrat am 08.06.06 vorgestellten Studie wird als primäres Ergebnis eindeutig festgestellt:
    “Nach Abwägung der Vor- und Nachteile der 5 aufgestellten Varianten wird nach Abstimmung mit der städtischen Verwaltung folgende Empfehlung ausgesprochen:
    Einrichtung einer temporären Fußgängerzone;
    Stadt- und Verbandsbürgermeister hielten es indessen auf zwei Veranstaltungen des Gewerbevereins im Rondell zu genau diesem Thema nicht für nötig, als Diskussionsgrundlage auf diese vom Stadtrat einstimmig akzeptierte, 30.000 € teure Empfehlung hinzuweisen.
     
  • Da weder die beiden Bürgermeister noch die Verwaltung auch nur in Erwägung ziehen, die überfälligen Konsequenzen aus der sachlichen Dienstaufsichts-beschwerde und dem Bescheid der Kommunalaufsicht zu ziehen, erwägt die Fraktion WG Möller, am Verwaltungsgericht Antrag auf die Einleitung eines Kommunalverfassungsstreitverfahrens zu stellen.
    Die Fraktion beantragt darum die Kostenübernahme der entstehenden Beratungs- Anwalts- oder Gerichtskosten.

Hans-Joachim Stief

für die Fraktion der WGM