Rohstoffabbau

Endlich ein Paradigmenwechsel?

Zwischen Drohender Ley und Rockeskyller Kopf darf nur ein Nutzungsvorrang gelten:
Der des Grundwassers und der sich daraus speisenden Tiefenwässer.
Der uneingeschränkte Schutz muss endlich für das gesamte Mineralwasserbildungsgebiet der Gerolsteiner
Kalkmulde festgeschrieben werden.
Dieser Schutz ist für die Stadt und das gesamte Gerolsteiner Land von existenzieller Bedeutung

Die Ergebnisse/Beschlussfassungen der vorbereitenden Sitzung des FoWeU-Ausschusses   vom 10.09.2014 und der
Sitzung des Stadtrates vom  09.10.2014
Leider wurden  in der vom Stadtrat beschlossenen Stellungnahme eine der wichtigsten Aussagen  aus der Beschlussvorlage des FoWeU - Ausschusses  nicht übernommen:
“Innerhalb des Bereiches liegt eine neue Quelle des Gerolsteiner Brunnen.

Nach Auffassung von Herrn Dr. Köppen, Gesellschaft für angewandte Geo- und Ingenieurwissenschaften „Wasser und Boden GmbH“ aus Boppard, ist dieses Gebiet, ebenso wie die unmittelbar angrenzenden Flächen, als Naturschutzgebiet auszuweisen, da ein großer Teil der Grundstücke sehr intensiv landwirtschaftlich genutzt wird und durch die Düngung mit Gülle das Grundwasser gefährdet ist.
Es handelt sich hier um die Kernzone des Mineralwasserschutzgebietes.

Bezug: Artikel des TV vom 09.05.2014   Gerolsteiner bangen um Dolomiten
Leserbrief vom 13.04.2014 und Mail an Mandatsträger von VG und Stadt Gerolstein vom 14.05.2014

Fotogalerie zu den
Vorrangflächen und
Vorbehaltsflächen

Raumordnungsplan   Vorbehaltsgebiete
der  NABU-Gruppe Daun

FoWeUmwelt Ausschuss   23.04.14
Rohstoffabbaupläne für Gerolstein
aktualisiert. 10.05.2014

Trierischer Volksfreund vom 09.05.2014
Gerolsteiner bangen um Dolomiten

Ergebnisniederschrift
von der VI/9. Sitzung der Regionalvertretung in der Wahlzeit 2009/14 am 10. Dezember 2013,

Mitglieder - Regionalvertreter
der PLG Region Trier

VG-Rat am 15.05.2014
Neuaufstellung des regionalen Raumordnungsplanes
Region Trier


Empfehlungsbeschluss des
Bau- Werks- und Umweltausschusses
der VG-Gerolstein
 

Mitglieder - Regionalvorstand
der PLG Region Trier

Antropogene Gefahren

Karte Gerolsteiner Mulde

Mineralwassergewinnungsgebiete

Beschlussvorlage des FoWeUmwelt -  Ausschusses für die Ratssitzung vom 09.10.2014

“Innerhalb des Bereiches liegt eine neue Quelle des Gerolsteiner Brunnen.

Nach Auffassung von Herrn Dr. Köppen, Gesellschaft für angewandte Geo- und Ingenieurwissenschaften „Wasser und Boden GmbH“ aus Boppard, ist dieses Gebiet, ebenso wie die unmittelbar angrenzenden Flächen, als Naturschutzgebiet auszuweisen, da ein großer Teil der Grundstücke sehr intensiv landwirtschaftlich genutzt wird und durch die Düngung mit Gülle das Grundwasser gefährdet ist..
Es handelt sich hier um die Kernzone des Mineralwasserschutzgebietes.”

Derselbe Dr. Köppen in seiner Dissertation von 1987:

Niedrige Nitratgehalte in Bach- und Quellwässern deuten auf einen vernünftigen Düngemittelgebrauch der Landwirte im Gerolsteiner Raum hin.  Um eine Nitratanreicherung im Wasser auch in der Zukunft zu unterbinden, ist in den Wasserschutzgebieten der örtlichen Wasserversorgungsanlagen und im Nahbereich der Mineralwasserbrunnen eine Überdüngung mit Industriedüngern und Gülle zu vermeiden.”

und in einem von der FWG beantragten Hearing von 1992:

Auszug VG Intensivlandwirtschaft


(HJST 16.11.2014)

Wichtige Bestimmungen der Düngeverordnung Stand 01/2007 (Auszug)

Nollenborn 15 11 14 Icon
Stoffe mit wesentlichen Nährstoffgehalten (ab 1,5 % N oder ab 0,5 % P2O5, jeweils in der Trockenmasse) dürfen nicht aufgebracht werden, wenn der Boden nicht aufnahmefähig, d.h. überschwemmt, wassergesättigt, durchgängig (d.h. die ganze Fläche betreffend) gefroren (und tagsüber nicht oberflächig auftaut) oder durchgängig höher als 5 cm mit Schnee bedeckt ist.

Für alle Düngemittel mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem N
(ausgenommen Festmist ohne Geflügelkot) besteht ein Verbotszeitraum:

Auf Ackerland ab 1. November und
auf Grünland
ab 15. November,
jeweils bis 31. Januar.

Ausnahmen davon sind nicht zulässig, jedoch kann auf Antrag unter Berücksichtigung von Gewässerschutz und Witterung der Verbotszeitraum für bestimmte Regionen verschoben werden, muss aber auf Ackerland mind. 12 und auf Grünland mind. 10 Wochen umfassen.
Bis zum 31. März des Folgejahres sind für „Düngejahre
“ jährlich Nährstoffvergleiche auf Betriebsebene für N und P2O5 anzufertigen (als Flächenbilanz oder als Zusammenfassung von allen Schlägen oder Bewirtschaftungseinheiten). Die Ergebnisse der Nährstoffvergleiche sind mehrjährig zur Auswertung zusammenzufassen.

JuKi2014


Grundwasser- und Tiefenwasserschutz in der Gerolsteiner Kalkmulde:
Seit 25 Jahren ein Lehrstück  kommunalpolitischer Fehlleistung und unverantwortlichen Nichtstuns

(siehe dazu insbesondere die Seiten : Geologie; Rohstoffabbau;  Wasser; Landwirtschaft)

Maulschwader

  1. BM Pauly hat als Mitglied des Vorstandes der Regionalvertretung der PLG Trier die Interessen des Gerolsteiner Landes zu vertreten und nicht die Position der CDU-Fraktion.
  2. BM Paulys Verwaltung hat zur Demonstration in Pelm die Polizei beauftragt, gegen die angeblich nicht ordnungsgemäß angemeldete Demonstration vorzugehen. Ich habe als Zeuge noch vor Ort die Beamten über die Bürgerdemo informiert, auf der u. A. der Stadtbürgermeister Bongartz noch ein Grußwort gesprochen hat.
    Sie dazu auch Pitter im TV vom 04.10.2014!
  3. BM Pauly ist auf der Verantaltung im Rondell am  23.09.2014 zwar ohne klare Stellungnahme  aufgetreten, nachdem er im Vorfeld die Nicht-Veröffentlichung der Einladung im “et Blättchen”  zu verantworten hat.

[Vorlage: 2014/0334, vom 24.09.2014] für die Sitzung des Stadtrates am 09.10.2014
TOP 5       Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsplanes für die Region Trier
Die o. g.  Vorlage bezieht sich auf die Beschlussvorschläge der nichtöffentlichen  FoWeU-Ausschusssitzung vom 24.09.2014, konnten  folglich auch nicht öffentlich diskutiert werden. Dabei ist sie inhaltlich im wesentlichen identisch mit den Inhalten und Beschlüssen laut Niederschrift der öffentlichen FoWeUmwelt-Ausschusssitzung vom 23.04.2014.
Zum besseren Verständnis der Zusammenhänge habe ich diese Niederschrift mit Kommentaren versehen.

 

Demo Pelm 30 07 14 kl2

 

JuKi2014

Rat vom 09 10 14

Aus Sicht des Grundwasserschutzes ist zu berücksichtigen, dass es sich bei dem ausgewiesenen Rohstoffvorkommen in der Gerolsteiner Mulde um das sensibelste Neubildungsgebiet für Grundwasser bzw. Mineralwasser vom Typus „Gerolsteiner“ handelt (Kerngebiet).

Dies ist in erster Linie auf das Auftreten sehr gut wasserdurchlässiger Schichten (Spaltenkarst im Dolomit, vulkanische Ablagerungen der Papenkaule,etc.) und tiefreichende tektonische Störungen als Aufstiegswege für Kohlensäure zurückzuführen. Vor diesem Hintergrund ist aus fachlicher Sicht keine Vereinbarkeit der konkurrierenden Nutzungen „Mineralwassergewinnung“ und „Rohstoffgewinnung“ erkennbar.

Es wird empfohlen, das „Mineralwasserschutzgebiet Gerolsteiner“ im ROP zu berücksichtigen.

Die Stadt fordert, den in der beigefügten Karte dargestellten Bereich der Gemarkung Gerolstein als „Vorranggebiet Grundwasserschutz“ auszuweisen, insbesondere, da es kein rechtsverbindliches Mineralwasser-Schutzgebiet ausgewiesen werden kann.

 

Beschlussvorlage des FoWeUmwelt -  Ausschusses für die Ratssitzung vom 09.10.2014

Innerhalb des Bereiches liegt eine neue Quelle des Gerolsteiner Brunnen.

Nach Auffassung von Herrn Dr. Köppen, Gesellschaft für angewandte Geo- und Ingenieurwissenschaften „Wasser und Boden GmbH“ aus Boppard, ist dieses Gebiet, ebenso wie die unmittelbar angrenzenden Flächen, als Naturschutzgebiet auszuweisen, da ein großer Teil der Grundstücke sehr intensiv landwirtschaftlich genutzt wird und durch die Düngung mit Gülle das Grundwasser gefährdet ist..

Es handelt sich hier um die Kernzone des Mineralwasserschutzgebietes. Herr Dr. Köppen wurde gebeten, eine entsprechende Stellungnahme zu verfassen, die dem Stadtrat vorgelegt wird.

 

Empfehlung FoWeU-A:

Auf Empfehlung des FWUA soll die Vorbehaltsfläche Rohstoffabbau auf den Gemarkungen Gerolstein und Bewingen vollständig aus dem Entwurf des RROP entnommen werden, da das Abbaugebiet Nr. 102 bereits rekultiviert ist und die Vorbehaltsfläche um das Buchenloch durch den Grundwasserschutz tangiert ist.

Der FWUA empfiehlt weiterhin, auf eine Umwandlung der Vorbehaltsfläche Grundwasserschutz auf der Gemarkung Gerolstein in eine Vorrangfläche Grundwasserschutz hinzuwirken, da sich in diesem Bereich die Kernzone des Mineralwassereinzugsgebietes der Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co. KG befindet und dieser Bereich unbedingt für Abbau geschützt werden muss. Des Weiteren soll eine Erweiterung des Naturschutzgebietes angestrebt werden

Demo Pelm 30 07 14 5kl

 

Maulschwader

Erstmalig wird in einem amtlichen Papier des Landkreises Vulkaneifel für die Abbaugebiete im Gerolsteiner Land (Abb. 13, 14, 15, 18) der Mineralwasserschutz des Gerolsteiner Brunnen eindeutig zugeordnet.
Der vorrangige Schutz dieser Tiefenwässer und des sie speisenden Grundwassers ist für Gerolstein von existenzieller Bedeutung. Daraus folgt zwingend, dass für diese Gebiete weder neue Vorrangflächen noch Vorbehaltsflächen zu definieren sind.
(S. dazu auch die unten aufgef. Niederschrift de FoWeUmweltausschusses)
HJST 30.08.2014)

Vor diesem Hintergrund ist auch unten stehende “offene” Mail an den Stadtbürgermeister vom 31.08.2014 zuverstehen:

Hans-Joachim Stief
Albertinumweg  2,  54568  Gerolstein
06591-985320
Mobil 0152 21630584
Mail
hans@stief-gerolstein.de
Web www.hjst.net

31.08.2014

Herrn
Stadtbürgermeister Friedhelm Bongartz
Gerolstein

nachrichtlich:
unter CC Gerolsteiner BürgerInnen aus Verwaltung und Kommunalpolitik
unter BBC  weitere BürgerInnen

Örtliche Presse
www.hjst.net

Anlagen:
Dissertation Engelhaupt von 2006, S.31/32
 

Bezug: siehe Anlage „ROP Kurzdarstellung .. „

 

Sehr geehrter Herr Bongartz,

nach mehreren Gesprächen mit Ihnen vor und nach Ihrer Wahl habe ich den Eindruck gewonnen, dass der Schutz unserer Umwelt und insbesondere die Sicherung unserer  existenziellen Lebensgrundlagen vor allem im Bereich des Mineralwassergewinnungsgebietes (ca. 12 km2) von Ihnen als vorrangig eingestuft wird. 

Die Unterschutzstellung dieses Gebietes unterscheidet sich dabei wesentlich von der anderer strittiger, geplanter Abbaugebiete.

  Das Feilschen um die Größe von Vorbehalts- und Vorrangflächen ist für das erweiterte Gerolsteiner Stadtgebiet weniger von Bedeutung als die Sicherung des absoluten Vorrangs von Grundwässern und den sich aus diesen speisenden Tiefenwässern.

Bei Anerkenntnis dieses Vorranges sollten Vorrangflächen für den Gesteinsabbau wenn schon nicht zurückgefahren so doch zumindest nicht erweitert werden können.

Der Beschlussvorschlag des FoWe-Umwelt-Ausschusses vom 23.04.2014 (s. Anlage mit Kommentar) muss deshalb durch den Stadtrat   präzisiert werden, indem der Vorrang Wasser eindeutig definiert und festgeschrieben wird. Die Verwaltung hat dankenswerterweise auf den Beschluss des Ausschusse reagiert, indem die Priorität „Mineralwasser“ erstmalig beim „runden Tisch“ des Kreises als wichtiges Kriterium in die Kreisstellungnahme (s. Anlage „ROP Rohstoffabbau…“) aufgenommen wurde.

Mit der Hoffnung, dass Sie und Ihre Mitstreiter von Rat und Verwaltung die von der Planungsgemeinschaft angeforderte städtische Stellungnahme als Chance sehen, die seit Jahren überfällige Korrektur der Gerolsteiner Umweltpolitik anzugehen, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Stief

Niederschrift Auszug  FWU 23 04 2014 plus Kommentar

Stellungnahme Kr. Vulkaneifel vom 16.05.2014

 

 

Der regionale Raumordnungsplan (ROOP) der Planungsgemeinschaft (PLG) der Region Trier vom 10.12.2013

Bezug: Artikel des TV vom 09.05.2014   Gerolsteiner bangen um Dolomiten
Leserbrief vom 13.04.2014 und Mail an Mandatsträger von VG und Stadt Gerolstein vom 14.05.2014

Fotogalerie zu den
Vorrangflächen und
Vorbehaltsflächen

Raumordnungsplan   Vorbehaltsgebiete
der  NABU-Gruppe Daun

FoWeUmwelt Ausschuss   23.04.14
Rohstoffabbaupläne für Gerolstein
aktualisiert. 10.05.2014

Trierischer Volksfreund vom 09.05.2014
Gerolsteiner bangen um Dolomiten

Ergebnisniederschrift
von der VI/9. Sitzung der Regionalvertretung in der Wahlzeit 2009/14 am 10. Dezember 2013,

Mitglieder - Regionalvertreter
der PLG Region Trier

VG-Rat am 15.05.2014
Neuaufstellung des regionalen Raumordnungsplanes
Region Trier


Empfehlungsbeschluss des
Bau- Werks- und Umweltausschusses
der VG-Gerolstein
 

Mitglieder - Regionalvorstand
der PLG Region Trier

Antropogene Gefahren

Karte Gerolsteiner Mulde

Mineralwassergewinnungsgebiete

MunterleyKasselburg

 

Munterleyabbau


Fotogalerie zu den Vorrangflächen und Vorbehaltsflächen

Abbau Kasselburg

 

Abbau Kasselburg 2

 

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Kasselburg_Pelm plus Vorbeh_Vorrrang

 

Munterley_Kasselburg

 

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Beteiligungsverfahren 16_04_14

 

PlG Trier Daun_Gerolstein

 

Reg Raumordnungsplan Planungsgemeinschaft Trier

 

Rother Hecke

 

Wöllersberg 2

 

Wöllersberg 3

 

Wöllersberg 4

 

Wöllersberg

 

Wassereinzugsgebiete plus

 

Karte Gerolsteiner Mulde Anlage 8

 

Gülle 08_03_14 (3)

 

GüllePanoramaklein mit Tex 2t